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Geschrieben

Hallo Kollegen,

 

wir wollten bei uns 3 Tage im August ein Open Air veranstalten. Nun sagt uns das Ordnungsamt, dass laut Immisionsschutzgesetz NRW um 22:00 Uhr Schluss bzw. Ruhe sein muss. Anträge auf eine Ausnahmeregelung können angeblich nicht genehmigt werden. Hat damit jemand Erfahrung in NRW gemacht?

 

Gruß
Holger

Geschrieben (bearbeitet)

Ist so pauschal nicht richtig, aber OrdnungsämterInnen bzw. OrdnungsamtsmitarbeiterInnen dürfen dazu halt ihre eigenen lokalen Ideen haben oder Vorgaben beachten. Die großen Open-Air Kinos in NRW spielen ja auch typisch innerstädtisch zwischen 22:00 und 24:00 Uhr. Üblich ist, dass wenige Veranstaltungen pro Jahr möglich sind und Anwohnende das hinzunehmen haben, wenn es genehmigt wurde. Vielleicht haben die bei Euch keinen Bock, oder die beantragte Quote ist schon überschritten mit irgendwelchen Stadtfesten oder Konzerten, oder der geplante Veranstaltungsort geht grundsätzlich nicht.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=3620&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=553433

 

'Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist; die Ausnahme kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

(3) Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse können die Gemeinden für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen, ähnliche Veranstaltungen und für Zwecke der Außengastronomie sowie für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von dem Verbot des Absatzes 1 zulassen. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen, kulturellen oder sonst sozialgewichtigen Umständen beruht und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.'

 

 

Bei letzterer Einschätzung sind die Berhörden halt mehr oder weniger frei in ihrer Bewertung der kulturellen Relevanz eines Open-Air-Kinos.

 

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb holgertomas:

Hat damit jemand Erfahrung in NRW gemacht?

 

vor 3 Stunden schrieb Media-Pro:

Geht mit der Veranstaltung über den Bürgermeister/in und dem Stadtmarketing, die haben bessere Möglichkeiten.

Dem Bürger was bieten und so.

 

Nicht nur in Bayern geht der beste Weg über die Kommunalpolitiker.

 

Wenn Du in Köln "gut aufgestellt" bist, dann kriegst Du viel leichter eine Genehmigung. In Deiner Gemeinde wird es ähnlich sein...😀

Geschrieben

Danke für Eure Tips. Problem ist, dass hier in der Stadtverordnung geschrieben steht, dass wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, die Veranstaltung auf der Festwiese oder dem Marktplatz der Stadt stattfinden muss. Man sucht jetzt in der Verwaltung nach einer Lösung. 

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