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Geschrieben

Hallo, 

da wir regelmäßig Abrechnung eines Dispobüros erhalten, die in (mindestens) einem Punkt nicht der Abrechnung unseres Kassensystems (cinetixx) entsprechen, hier mal ein Detailfrage zu Abrechnungen beim Thema Reklamekostenzuschuss:

 

Zwei Varianten stehen zur Auswahl.

Variante A:

Hier wird der Reklamekostenzuschuss (hier benannt als WKZ) als 8% von der Netto Miete berechnet.

image.png.670b836735671a517ec6f5146e352d55.png

 

Variante B:

Hier werden noch die Reklamekosten (15€) auf die Filmmiete aufgeschlagen und auf dieser Summe dann die 8% Zuschuss berechnet. 

 

image.png.a5b185fe06a84e53ffd372db7733c17e.png

 

 

Da ich bisher keine schriftlichen Informationen darüber finde, hoffe ich hier auf das Schwarmwissen: 

Welche Variante ist korrekt?

Verleih im Beispiel ist Prokino. 

 

Viele Grüße

bubbagump

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BALU:

DAS war mir schon klar !!!!!!!!!!!!

Es ging um die Bezeichnung  WKZ MIETE

Miete für was ?

 

Werbekostenzuschuss bezogen auf die Filmmiete. 

Geschrieben

Das geht schon bei relativ kleinen Betrieben, wenn z.B. Plakatmotive auf der Wochenflyerfront gedruckt werden oder man Möglichkeiten hat, Außenbanner aufzuhängen. Oder wenn man sich die Trailerpräsentationen im Vorprogramm bezahlen lässt. Bei der Disposition einfach mal nachfragen. Nicht alle machen das natürlich, aber zu bestimmten Filmen gibt es Budgets.

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