Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ein wenig ärgere ich mich dass ich das nicht früher entdeckt habe.

 

Im Tarif T-F steht unter 2.

 

d) Betreiber von Kinobetrieben, die von der gesetzlichen Filmabgabe gemäß § 151 (1) des Filmförderungsgesetzes (FFG) in der Fassung vom 01.01.2017 befreit sind, erhalten auf Antrag einen Pauschalnachlass von 30 % auf die jeweils gültigen Vergütungen (Abschn. I. 1).

 

Frage: Hat jemand schon einmal diesen Antrag gestellt? Falls ja, ging er durch oder stellt sich die Gema eher quer? 

Weitere Frage: Falls jemand das beantworten kann ob das mit dem HDF Rabatt kombinierbar wäre?

 

Für alle die es auch nicht wussten und abgabefrei sind: Antrag stellen und Gema sparen! 

 

Geschrieben

Den Rabatt für abgabefreie Kinos haben wir schon seit gefühlten Ewigkeiten.

Dazu gibt es auch noch den HDF Rabatt.

Man soll der "M.....ia" ja nichts schenken

Ist alles ganz problemlos.

Die können sich nicht quer stellen.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Wie beantragt man das denn konkret? Die GEMA ist ja seit der Einrichtung ihres Portals da nicht mehr leicht erreichbar. Kann man das online machen, Email an irgendeinen Kontakt, oder...? Als Nachweis den FFA Kontoauszug, oder?

Geschrieben

Einfach über das Portal.

Hiermit beantrage ich  für mein Kino.................einen.Pauschalnachlass von 30 %  wg. Härtefall,

und natürlich den HDF Nachlass.

FFA-Auszug anbei.

Und dann solange nichts bezahlen, bis die richtige Rechnung da ist.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb ChrisL:

Gilt der Nachlass nur Kinoweit oder auch für einzelne Säle?

 

Das ist zumindest für die Zukunfts irrelevant - es wird ja künftig nicht mehr pro Saal gerechnet, sondern (mit höheren Umsatzgrenzen) pro Kino.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Harold Chasen:

Moment, war das nicht entweder oder? Also entweder HDF oder Härtefall? Ich glaube bei uns hat die GEMA immer nur den HDF Rabatt zugelassen. 

 

Nein, wir nutzen beide Rabatte.

 

Bearbeitet von sir.tommes (Änderungen anzeigen)
  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Wir hatten vor vielen Jahren definitiv die Auskunft der GEMA erhalten, dass HDF Rabatt und Pauschalnachlass nicht kombinierbar sind. Danach hatten wir das als gegeben hingenommen und uns nicht mehr weiter darum gekümmert. Ergo: die GEMA hat bei uns den Pauschalnachlass womöglich seit 20 Jahren ignoriert. Dank Euch nehme ich diesen Faden wieder auf und habe das soeben bei der GEMA reklamiert.

 

Danke für Euere Rückmeldungen oben!

Bearbeitet von Harold Chasen (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.