Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Sehr schön lieber @Cremers Claus! Danke!

 

Mir fällt das RESIDENZ auf.

Der Neonschriftzug ist gleich mit dem aus Köln und Münster. Zufall oder gab es das seinerzeit "genormt" zu kaufen? Ich weiss, Einzelanfertigung, aber verflucht gleich mit den anderen Häusern in K und MS. Beim Goria in Schmelz kommt mir der Schriftzug auch ähnlich, wie denen aus anderen Städten vor. Hat man da manchem Betreiber nur gesagt es sei ein Unikatsschriftzug?  Böse wer Böses denkt. Aber in den 50ern war Reisen von A nach B purer Luxus. Und da wird kaum ein Betreiber andere Häuser in weit entfernten Staedten angeschaut haben.-

 

Auch interessant,  wieviele Häuser es seinerzeit in einem so kleinen Bundesland gab. Der SCALA Filmpalast verdiente wohl wirklich seinen Namen. Sehr ansprechend!

 

 

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.