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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Zusammen

 

Gestern war ich im Kino „The Big Lebowski“ schauen. Was ich dort als Kinovorstellung verkauft bekam hat mich etwas verärgert.

 

Die Untertitelung des Films war ein Witz, da wurden ganze Zahlen komplett vertauscht. Als Anteil für die Kofferübergabe von 20‘000.- Dollar, wurden im Untertitel 320‘000. Aus 50‘000 Dollar 5‘000.-

Burger die man in einem Fast Food kaufen kann wurden in der deutschen Übersetzung zu „Bürger“.

Aus „Shomer Sabbath“ wurde etwas das so absurd war, das ich das an dieser Stelle nicht wiedergeben kann.

 

Zudem war die Schriftart und Grösse der Untertitel deutlich anders als in den normalen Vorstellungen. Deshalb kam für mich der Verdacht auf, das automatisch generierte Untertitel verwendet wurden. Gibt es das mittlerweilen für den Kinoeinsatz? 
 

Zudem war die Bildqualität echt mies. In den Schwarzwerten gab es keine Details mehr „crushed Blacks“ waren überall zu sehen wos etwas dunkler war.

Da ich die neu abgetastete 4K Bluray für den Heimgebrauch kenne, weiss ich das das Bild definitiv nicht so ausehen sollte. Auch war das Meilenweit von dem entfernt was ursprünglich auf der 35mm Kopie zu sehen war. 
Kann es sein, dass hier die alte Bluray vom 2011 gespielt wurde oder ist das DCP von „The Big Lebowski“ dafür bekannt in den Schwarzwerten keine Details mehr zu besitzen und abzusaufen?

 

Die Vorstellung war von einer Webseite organisiert, die schweizweit alte Filmklassiker wieder ins Kino bringt. Das Publikum kann abstimmen welchen Film sie als nächstes sehen wollen.

 

https://www.theoneswelove.ch

 

Bearbeitet von eddy eddyson (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Die werden dir da einen Youtube-Stream mit automatisierten UT´s für eine "Kinovorstellung" verkauft haben. Eine Seite ohne Impressum wirft für mich weitere Fragen auf, auch in CH ist das so nicht legal. Aber wurst.

 

Wie wäre es, wenn Du, anstatt hier zu fragen einfach in dem Kino anfragst, in dem Du den Film gesehen hast? Gibt in der Regel mehr Infos als hier, die Schweizer Freunde sind hier recht spärlich vertreten. Die DCI hat "eigentlich" standartisierte UT´s

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Danke für den Hinweis mit dem Youtube stream. Ich leihe mir den Film mal aus und vergleiche die Untertitel 🙂


Bevor ich das Kino kontaktiere, wollte ich zuerst eine Einschätzung, da ich mir nicht sicher war ob das DCP qualitativ schlecht ist.

Bearbeitet von eddy eddyson (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist natürlich theoretisch möglich, dass da jemand einen YouTube Stream mit automatisch generierten Untertiteln abgegriffen und daraus ein DCP gemacht hat - technisch ist das möglich. Aber sowas ist auf keinen Fall Kinopraxis. Kenne die Schweizer Gesetze nicht, aber würde auch vermuten, dass das in einer öffentlichen Vorführung illegal ist. In der Schweiz ist meines Wissens nach die Umgehung technischer Kopierschutzmaßnahmen im Unterschied zu vielen anderen Ländern weiterhin legal. Das hat aber keine unmittelbare Auswirkung auf die Rechtelage bei öffentlicher Vorführung.

Möglicherweise denkt da jemand sehr schlicht: Wenn es auf YouTube ist, dann ist es öffentlich und rechtefrei.

 

Jedenfalls ziemlich jämmerlich, wenn man für eine öffentliche Vorführung noch nichtmal mehr eine Bluray besorgen will. Vielleicht war's aber auch ne einmalige Ausnahme und Notlösung, weil irgendwas schief gegangen ist.

 

 

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Geschrieben

Gibt es in Deutschland oder der Schweiz den keine Mindestanforderung was als Kinovorstellung vermarktet und verkauft werden darf?

Oder zumindest eine Dekratationspflicht wenn ein Medium verwendet wird, das keiner Kinonorm entspricht?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Es gab mal eine formale Anforderung aus dem Verleihumfeld, das war mal 35/16mm. Weil schlicht nur solche Medien in gewerblichen öffentlichen Vorführungen verwendet werden durften (auf VHS, DVD und Bluray steht ja oft genau dieser Ausschluss drauf). Aber das war kein Recht, auf das sich Kinobesucher berufen konnten, sondern eins im Innenverhältnis zwischen Kinobetreibern und Verleihfirmen bzw. Urheberrecht. Mittlerweile ist das aber Geschichte. Eine Pflicht zur Verwendung von DCPs gibt es nicht.

 

Wenn man der Meinung ist, dass die Vorführung Substandard ist, kann man sich natürlich beschweren und sein Geld zurück verlangen. Für mich wäre das bei solchen verkorksten Untertiteln schon ein deutlicher Mangel, auch wenn ich selbst zumindest bei englischsprachigen Titeln regelmäßig nicht auf Untertitel angewiesen bin.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb carstenk:

(...) auch wenn ich selbst zumindest bei englischsprachigen Titeln regelmäßig nicht auf Untertitel angewiesen bin.

 

Vor allem nicht bei The Big L. Den sollte nun wirklich jeder mitsprechen können 😉

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb eddy eddyson:

Kann es sein, dass hier die alte Bluray vom 2011 gespielt wurde oder ist das DCP von „The Big Lebowski“ dafür bekannt in den Schwarzwerten keine Details mehr zu besitzen und abzusaufen?

 

Das von Universal ausgelieferte DCP (Ein OmU-OV) ist auf jeden Fall für diese kaputten Untertitel bekannt.

BigLebowski_FTR-1_F_EN-de_DE_51_2K_PIF_20190816_AG_IOP_OV

Ja, von 2019!

 

Zitat aus der Original-Untertiteldatei:

- Beim Drive-In.
- Das sind gute Bürger, Walter.

 

Dass das Bild außerordentlich schlecht wäre, ist mir nicht erinnerlich.

 

vor 10 Stunden schrieb carstenk:

Für mich wäre das bei solchen verkorksten Untertiteln schon ein deutlicher Mangel, auch wenn ich selbst zumindest bei englischsprachigen Titeln regelmäßig nicht auf Untertitel angewiesen bin.

 

Jo. Amüsant ist das insbesondere, weil Universal ja immer auf die überlegene Qualität ihrer DCPs pocht und keine Vorführungen von BluRay lizensiert.

  • Surprised 2
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist ja eine interessante Wendung!

 

Wie kann es sein, das Universal seit 5 Jahren ein DCP verleiht welches fehlerhafte Untertitel beinhaltet, die offensichtlich durch automatisierte Übersetzung generiert wurden?

Die Gleichgültigkeit, mit der Universal seine Kultfilme und den Kinozschauer behandelt ist schon erschreckend.

Bearbeitet von eddy eddyson (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb eddy eddyson:

Wie kann es sein, das Universal seit 5 Jahren ein DCP verleiht welches fehlerhafte Untertitel beinhaltet, die offensichtlich durch automatisierte Übersetzung generiert wurden?

 

Automatische Untertitelung ist das sicher nicht - eher ein Unfall mit Autokorrektur.

 

vor 12 Minuten schrieb eddy eddyson:

Die Gleichgültigkeit, mit der Universal seine Kultfilme und den Kinozschauer behandelt ist schon erschreckend.

 

Na ja - Universal pflegt sein Repertoire generell weit besser als andere Majors.

 

Sehr merkwürdig: Der eingetragene Studio-Code ist nicht der von Universal, sondern PIF, also Piffl Medien.

Es gab eine WA des Films zum 20. Jubiläum 2018. Da konnte man aber nur DF und OV zeigen.

Das sind diese CPLs:

BIG-LEBOWSKI_FTR-1_F_EN-XX_US-R_51_2K_UP_20101217_UDS_OV

BIG-LEBOWSKI_FTR-1_F_DE-XX_DE_51_2K_UP_20120727_MPS_OV

 

Für eine weitere Aufführung kam dann die Info, es gebe jetzt ein OmU-DCP - das haben wir dann auch ausgeliefert bekommen.

Hat Universal da ein (kaputtes) DCP übernommen, das von Piffl erstellt worden war (vielleicht für deren Open Air-Kino - verliehen haben die den Film sicher nicht in den letzten Jahren)?

Für mich sieht das so aus, als hätte jemand von Piffl aus einer (oder auch: der alten, schlechten) BluRay ein DCP erstellt und dafür die OCR-Funktion von SubtitleEdit verwendet, und dann mit der dortigen Rechtschreibkorrektur Mist gebaut. Den "Bürger" würde das erklären, die merkwürdigen Dollarbetrag-Fehler (die mir bei unserer Vorführung auch aufgefallen waren) aber nicht. Hat jemand diese BluRay und kann nachsehen, ob die Dollars da korrekt sind?

  • Like 1

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