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Geschrieben

Hallo!

 

Für viele bestimmt ganz aktuell....

 

Shrek.

 

Shrek ist ja kein Kinderfilm in dem Sinne. Er läuft in den Kinos Nachmittags und Abends. Und manchmal auch noch Nachts.

 

"Hände weg von Mississippi " Das ist z.B. ja ein Kinderfilm und wird wohl auch kaum in einem Kino im Abendprogramm sein (denk ich mal zumindest...)

 

Trotzdem ist Shrek freigegeben ohne Altersbeschränkung.

Wann zeigt ihr dazu denn welche Trailer!?

 

Wenn man nach der FSK geht, darf man zu Shrek ja entweder nur Trailer zeigen, die genauso ohne Altersbeschränkung sind oder Kinder unter x nicht in den Film lassen (bzw. erst zum Hauptfilm reinlassen - na das Getöse der Eltern will ich mal erleben...)

 

Jetzt könnte man ja sagen, Nachmittags wird wirklich nur FSK 0 gezeigt und Abends kann man dann sagen wir mal alles ab 12 zeigen.

 

Es gibt aber nun doch auch Eltern, die ihre Kinder selbst zur 20:30 (+/-) mitbringen. Undzwar auch kleine Kinder unter 6 z.B.

Was ja auch erlaubt ist. Die Aufenthaltserlaubnis ist ohne Beschränkung, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist. Also könnte sich Mama und Kind auch Shrek in der Mitternachtsvorstellung ansehen.

 

Und schon darf ich dann wieder keine Trailer zeigen, die irgendwie vom Alter eingeschränkt sind...

 

z.B. Harry Potter.

Ich möchte mal vermuten, so gut wie jeder zeigt Harry Potter in eigentlich allen Vorstellungen vor Shrek (?) - zumindest falls er einen Trailer von der Warner bekommen hat *smile*

 

Solange die Eltern bei ihren 6+ jährigen Kindern sind, kein Problem. Jedoch ist ein Kind erst 5 ist es ja wieder egal, ob die Eltern dabei sind. Und viele Eltern "schieben" ihre Kinder mal eben ins Kino ab, weil sie keine Lust haben, den Film mit denen zusammen anzuschauen. Und schon schaut der 10jährige schon wieder Harry Potter, ohne das er es darf....

 

Wie löst man dieses Problem um allen gerecht zu werden!?

Dem Verleih, den Eltern, dem Gesetz, der eigenen Brieftasche ...

 

- - -

Ach ja...

Und dann wären da noch die Trailer, die gar keine FSK-Freigabe haben, gibt's ja auch! Keine FSK = Frei ab 18?

Geschrieben

Hi,

bei uns laufen grundsätzlich nur Trailer mit einer Freigabe entsprechend dem HF.

Ich denke ein Lösungsweg wäre für dich der, den wir bei unserer Cinelady gegangen sind.

Wir lassen keine Besucher unter 12 Jahren rein und bewerben die Veranstaltung auch mit FSK 12.

 

Vorsichtig wäre ich bei Filmen ab 6. Nur weil die Eltern dabei sind sollte man auf den Einsatz von FSK12 Trailern verzichten, nicht jeder will die PG nutzen!

 

GRuß

Geschrieben

ist es nicht so, das die fsk der trailer dem des hauptfilms entsprechen muss. so würde ich die fsk-regelung verstehen.

hauptfilm fsk 12 - trailer fsk 12, fsk 6, fsk o.a.

hauptfilm fsk 0 - trailer fsk 0

 

ob man sich in der praxis daran hält sei dahingestellt, denn man will ja für seine filme werben und dann wird oft ab 18 uhr auch ein trailer mit der nichtentsprechenden fsk dazugezeigt.

 

zum thema trailer ohne fsk-freigabe: diese sind meines wissens nach ohne ausnahme ab 18 jahren, auch wenn es ein zeichentrick sein sollte.

 

ich weiss, das letztes jahr bei den hofer filmtagen bei den filmen, die keine fsk-freigabe hatten immer darauf hingewiesen wurde, das er erst ab 18 jahren ist - auch wenn es eine doku war über eisenbahnbau war

Geschrieben

Odiug:

Damit würden aber nicht unerheblich viele Gäste wegbleiben, wenn Du alles bis 12 Jahre ausschließt, grade bei Shrek...

 

Nicht nur die Kinder selbst, sondern oft dann natürlich auch deren Eltern.

Geschrieben

Trailer die nicht von der FSK bewertet sind dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.

 

Ansonsten muss die FSK des Trailers der des Hauptfilmes entsprechen, die Altersfreigaben haben nichts mit der Uhrzeit zu tun und sind nunmal für die Kinos bindend.

 

Da gibt es doch eigentlich nichts zu diskutieren ?

Geschrieben
Trailer die nicht von der FSK bewertet sind dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.

Das ist so nicht korrekt und würde auch nicht dem Namen der FSK (FREIWILLIGE Selbstkontrolle) entsprechen.

Wenn ein Trailer (oder Film) gar nicht der FSK vorgelegt wird, sollen freiwillige Vereinbarungen der Filmbranche (Spio) verhindern, das so ein Trailer (oder Film) vorgeführt wird. De facto kann aber kein Kino gezwungen werden, einen Trailer (oder Film) ohne FSK-Einstufung nicht zu zeigen. Das kam auch schon vor, leider habe ich keine Titel in petto, vielleicht weiß jemand die noch.

Ein Trailer (oder Film) ohne FSK-Einstufung kann allerdings jederzeit (bei entsprechendem Inhalt) von der Bundesprüfstelle indiziert werden. Indizierung bedeutet aber auch kein Vorführverbot, sondern totales Werbeverbot (dazu zählt auch ein unkommentierter Programmhinweis) und Publikum erst ab 18 Jahren. Durch das Werbeverbot wird so ein Film dann natürlich kommerziell für ein Kino meist uninteressant, denn wie gesagt, auch Programmhinweise zählen dazu.

Geschrieben

Soweit mir bekannt (und von der G-Leitung so kommuniziert), dürfen Trailer, Werbefilme etc. ohne FSK nicht "öffentlich" gezeigt werden.

An die "freiwillige Verpflichtung" der FSK und SPIO hält sich wohl jeder, wohl auch um Rechtsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

Zumindest ist die FSK Freigabe + die entsprechenden Gesetze bindend für ein öffentliches Kino, darum ging es ja hier ursprünglich, da gibts keinen "Betreiber Spielraum"

Geschrieben
Soweit mir bekannt (und von der G-Leitung so kommuniziert), dürfen Trailer, Werbefilme etc. ohne FSK nicht "öffentlich" gezeigt werden.

Ja, betriebsintern kann man so etwas natürlich regeln, und das wird auch fast immer so gemacht.

 

Zumindest ist die FSK Freigabe + die entsprechenden Gesetze bindend für ein öffentliches Kino, darum ging es ja hier ursprünglich, da gibts keinen "Betreiber Spielraum"

Die FSK ist ein Unternehmen der Spio. Sie erläßt daher keine Gesetze und kann auch keine Gesetze durchsetzen, das ist auch nicht ihre Aufgabe. Es gibt daher keinen gesetzlichen Zwang, nur Filme mit FSK-Einstufung zu spielen, de facto kommt das aber kaum vor, weil es dann Probleme mit der Spio bzw. deren Unterorganisationen geben kann. Die FSK sagt daher unter

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=171 :

Eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK besteht nicht, allerdings dürfen nicht von der FSK gekennzeichnete Trägermedien nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

 

Auf Deutsch: Die Vorlage bei der FSK ist freiwillig. Die Verpflichtung der Mitglieder (Kinos) ist nicht gesetzlich, sondern privatwirtschaftlich organisiert und daher rechtlich kaum einzufordern, was aber auch ziemlich akademisch ist, weil ein Ausscheren kaum je vorkommt.

 

Normalerweise interessiert sich aber keiner für FSK-Einstufungen, wenn die Sachen harmlos sind. Habe schon gelegentlich in Programmkinos selbstgedrehte Digital-Kurzfilme gesehen, die werden schon aus Preisgründen in der Regel keine FSK-Einstufung gehabt haben. Ist nämlich nicht gratis. Wenns aber harmlos ist, kräht weder die FSK noch die Bundesprüfstelle danach. Geht auch nicht, denn die Bundesprüfstelle muß Indizierungen begründen, und das geht nur bei Indizierungswürdigen Inhalten.

Geschrieben

die FSK oder Fast Sinnlose Kinofilmkontrolle

ist schon lange nicht mehr das was sie ursprünglich war oder sein sollte. wenn ich mir manchmal die freigabe gewisser streifen ansehe kriege ich eine gänsehaut wie man so etwas ab 6 oder 12 freigeben kann.

Geschrieben
.. Habe schon gelegentlich in Programmkinos selbstgedrehte Digital-Kurzfilme gesehen, die werden schon aus Preisgründen in der Regel keine FSK-Einstufung gehabt haben. Ist nämlich nicht gratis...

 

Hast Du rein zufällig ne Ahnung was die Prüfung kostet? Irgendwie finde ich deren Gebührenordnung nicht :oops:

 

DANKE

 

 

.

Geschrieben
....

Die FSK ist ein Unternehmen der Spio. Sie erläßt daher keine Gesetze und kann auch keine Gesetze durchsetzen, das ist auch nicht ihre Aufgabe. .....

 

 

Ich meinte die angewandten Gesetze der Länder und/oder des Bundes die für einen Betreiber bindend sind, u.a. bedeutet die Freigabe "FSK16" immer noch das nur Personen ab 16 Jahren die Vorführung besuchen dürfen, egal ob es vormittags oder nachts ist und egal ob der Bewährungshelfer, die Omi oder der grosse Bruder dabei ist.

Wenn ein Trailer mit FSK18 eingebaut ist, sind nur Personen ab 18 Jahren zugelassen.....um diese schwierige Frage ging es anfangs mal.....

 

 

Der Thread gleitet ab.... 8) :lol:

Geschrieben

In letzter Zeit ist immer öfter eine vom Verleih bewirkte an der Zielgruppe vorbeigehende FSK-Einstufung zu beklagen (aktuell Ocean's 13 FSK0!) die einen genregerechten Trailereinsatz verhindert und außerdem dazu führt, daß man die Nachmittagsvorstellungen vor lauter gelangweilten Kleinkindern nicht genießen kann.

 

Ich fände es viel entspannter, wenn solche Filme erst ab 12 frei wären, auch wenn keine Frauenbrust gezeigt wird :wink: Zumal es ja PG gibt.

Geschrieben
Odiug:

Damit würden aber nicht unerheblich viele Gäste wegbleiben, wenn Du alles bis 12 Jahre ausschließt, grade bei Shrek...

 

Nicht nur die Kinder selbst, sondern oft dann natürlich auch deren Eltern.

 

Sicher, das eine will man, das ander DARF man! Bei unserer Cinelady haben wir noch keinen Gast verloren, nur weil wir die Veranstaltung selber ab 12 beschränken. Hier solltest du dein geschäftliches Interesse hinten anstellen oder mit den Beschränkungen leben!

@ Manfred, deine Meinung zur FSK kennen wir alle mitlerweile zu genüge, aber so isses nunmal. Du kannst die Altersfreigabe nach oben hin ja in deinem Betrieb freiwillig anpassen ;-)

Geschrieben

Odiug:

Nur, weil sich keiner darüber beschwert hat, daß der Film bei euch erst ab 12 ist, hast Du doch sicherlich Kunden dadurch verloren.

 

Zu Shrek gehen durchaus auch jüngere als 12, wenn sie denn dürfen. Bzw. die Eltern mit denen.

Wenn sie sehen: Ab 12, dann kommen die natürlich erst gar nicht rein, somit bekommst Du nicht mit, ob sie nun dagewesen wären, oder nicht.

 

 

- - -

 

Insgesamt ging es mir aber mehr um die Organisation in solchen speziellen Fällen.

 

 

Kinos mit mehreren Projektoren für eine Leinwand haben es da leichter. Das kann besser in Gruppen aufgeteilt werden.

 

Zigaretten etc. Werbung haben eine klare Zeitgrenze. Auch relativ einfach.

Geschrieben

Mhh, es habndelt sich lediglich um eine Veranstaltung Namens Cinelady, Abends um 20:00 Uhr für "gestandene" Frauen, in der sich bisher noch nie ein jüngerer Besucher verirrt hat.

 

http://www.cinestar.de/de/kinos-lokal/a...n/cinelady

 

Natürlich würdest du bei Shrek Besucher verlieren und zwar nicht zu knapp! Da muss man sich dann damit abfinden das man erst Trailer mit einer oA Freigabe einsetzt!

Geschrieben

 

Hast Du rein zufällig ne Ahnung was die Prüfung kostet? Irgendwie finde ich deren Gebührenordnung nicht :oops:

 

.

 

Ich hatte vor einiger Zeit mal hier und bei der FSK nachgefragt, welche Kriterien für die Prüfung angelegt werden und was da so an Kosten anfällt. Die Kosten für eine simple unbeanstandete Einzelprüfung liegen wohl typischerweise im oberen 3stelligen Bereich. Hängt wohl u.a. auch von der Länge des Films ab. Also Trailer billiger als Spielfilme.

 

- Carsten

Geschrieben
die FSK oder Fast Sinnlose Kinofilmkontrolle

ist schon lange nicht mehr das was sie ursprünglich war oder sein sollte. wenn ich mir manchmal die freigabe gewisser streifen ansehe kriege ich eine gänsehaut wie man so etwas ab 6 oder 12 freigeben kann.

 

z.B.

Herr der Ringe 3 ab 12

und dann schleppen Mum und Dad ihre 6Jährigen Kids da rein... F*ck!

was die FSK da mit PG angerichtet hat.... und auch der Versuch Stirb langsam 4.0 ab 12 durchzubekommen ist IMHO schon fast unverschämt.

 

Ach was freue ich mich auf die sinnlosen Diskusionen bei HP4 mit den Eltern die die Kids alleine im Kino parken wollen...

 

und nochmals auf die Trailer vor Shrek zurückzukommen....

Es müsste doch im Sinne der Verleiher sein, besonders bei solchen altersübergreifenden Filmen, Trailer Ihrer "vermutlich ab 12"-Filmen (z.B:HP4) so zu schneiden das die Trailer o.A. sind.

Aber wie meine Oma immer zu sagen pflegte: Da kannste auch ´n´ Ochs´ ins Horn petze`...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
ist es nicht so, das die fsk der trailer dem des hauptfilms entsprechen muss. so würde ich die fsk-regelung verstehen.

hauptfilm fsk 12 - trailer fsk 12, fsk 6, fsk o.a.

hauptfilm fsk 0 - trailer fsk 0

 

Muss nicht unbedingt sein. Der Trailer zu SAW 3 hatte ine FSK 12 und der HF eine FSK 18. Würde man zu FSK 18 Filmen nur FSK 18 Trailer produzieren, hätte man nur ein geringes Spektrum an Werbemöglichkeiten. Daher können sich Trailer om HF in der FSK durchaus unterscheiden.

Geschrieben
ist es nicht so, das die fsk der trailer dem des hauptfilms entsprechen muss. so würde ich die fsk-regelung verstehen.

hauptfilm fsk 12 - trailer fsk 12, fsk 6, fsk o.a.

hauptfilm fsk 0 - trailer fsk 0

 

Muss nicht unbedingt sein. Der Trailer zu SAW 3 hatte ine FSK 12 und der HF eine FSK 18. Würde man zu FSK 18 Filmen nur FSK 18 Trailer produzieren, hätte man nur ein geringes Spektrum an Werbemöglichkeiten. Daher können sich Trailer om HF in der FSK durchaus unterscheiden.

 

Er meinte, dass du zu einer Vorstellung die FSK 12 hat nur Trailer im Einsatz haben darfst die entweder FSK 12 oder geringer sind. Keinesfalls Trailer mit FSK 16 oder ohne Freigabe.

 

Dem ist natürlich so!m Wobei es natürlich keinen Sinn macht vor dem doppelten Lottchen z.B. den Trailer von Ocean´s 13 zu zeigen.

Geschrieben

@odiug: danke für die unterstützung bei der erklärung meines beitrages. hatte mich in der tat etwas undeutlich ausgedrückt.

 

@tharsonius: ich meinte damit, das die trailer, die man zu einem hauptfilm zeigt nicht eine höhere fsk haben dürfen als der hauptfilm. und nicht das der trailer des jeweiligen hauptfilmes die gleiche fsk wie der hauptfilm hat - du hast selbst ein schönes beispiel gebracht.

Geschrieben
.. Habe schon gelegentlich in Programmkinos selbstgedrehte Digital-Kurzfilme gesehen, die werden schon aus Preisgründen in der Regel keine FSK-Einstufung gehabt haben. Ist nämlich nicht gratis...

 

Hast Du rein zufällig ne Ahnung was die Prüfung kostet? Irgendwie finde ich deren Gebührenordnung nicht :oops:

 

Jetzt habe ich es doch noch gefunden:

 

Die Prüfkosten betragen im Moment 0,46 € pro Meter bei 35 mm (ca. 27,5 Meter = 1 Minute) zuzüglich der Mehrwertsteuer. Der verkleinerte Ausschuss wird mit Pauschalen berechnet, mindestens aber mit 345 €. Der Mindestsatz für Werbefilme beträgt 201 € zuzüglich der Bereitstellung der Freigabe im Netz von 30,00 € und der Mehrwertsteuer.

Als Vorauszahlung sind zu leisten bei

Langfilm: 1300,00 €

Kurzfilm: 300,00 €

Werbefilm: 200,00 €

Kurzfilme werden je nach Verfahren mit Pauschale berechnet.

 

Und eine Übernahme der FSK scheint möglich zu sein, d.h. Kurzfilm FSK 0 dann auf DVD rausbringen und FSK0 durch Übernahme (was ist wenn man Extra Features drauf packt?!?!)

 

MfG

 

.

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