Zum Inhalt springen

Wer sich für die Film/Kino/Verleih/Technik - Wirtschaft früherer Tage interessiert...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

....findet unter diesem Link eine Archivseite von "Internet Archive", auf der man zahlreiche Ausgaben des FILM-ECHO aus den 50er und 60er Jahren ( und auch alte Hefte von FILM-WOCHE aus den 50ern) anklicken kann.

https://archive.org/details/cinemamagazinesmisc?page=2&and[]=subject%3A"cinema"

 

Ein wahrer Fundus und seltener Einblick in Kino- und Verleihgeschäft, ud auch in techn. Verfahren dieser Zeit.

Wusstet ihr, das man von Superscope 235 auch Normal-Format-Kopien ohne

Bildverlust herstellen konnte ??? (Für mich technisch schwer vorstellbar, obwohl

es in den ersten Jahren von CinemaScope oft üblich war, das Verleihfirmen

einen Film in Scope und Normalformat vermieteten).

 

Einfach eine gewünschte Ausgabe anklicken, der Viewer lädt, und dann in der unteren Zeile

einfach die einseitige Darstellung und dann Vollblid wählen, so kann man das Heft

bequem lesen.

 

Viel Freude damit (ich hab sie schon).👍

Bearbeitet von RexamRathaus
Ergänzung (Änderungen anzeigen)
  • Like 2
  • Thumsbup 2
  • Face with tears of joy 1
Geschrieben

2 Rechtsmaschinen - 1 Vorführer

In Niedersachsen jetzt erlaubt

Unter erleichterten Bedingungen ist jetzt in Niedersachsen nach dem Runderlaß des Ministers des Innern v. 5. 4. die Bedienung von zwei Rechtsmaschinen durch einen Vorführer zugelassen. In der nächsten Ausgabe des FE werden wir die entsprechenden Erlasse und Verfügungen veröffentlichen.

 

Film-Echo 1954 Heft 19 😉

Geschrieben (bearbeitet)

Was es nicht alles GAB.....

 

Im Düsseldorfer Alhambra - Theater führte die Firma für Kinotechnik Dr. G. Hammann, Düsseldorf, in Verbindung mit der Firma Philips vor mehreren Theaterbesitzern eine Sonderschau mit der sogenannten Tushinsky-Linse, einem Superscope-Projektions-Vorsatz mit automatisch veränderlicher Expansion durch. Dieser Vorsatz — bei jedem modernen Projektor anwendbar — gestattet die Vorführung anamorphotischer Filme in allen Seitenverhältnissem zwischen 1:1 bis 1:2,25 Meter und darüber hinaus. Die Demonstration von Normal-, Breitwand- wie auch Trickfilmen war durchaus gelungen. Selbst bei breitester Projektion veränderte sich die Bildschärfe nicht.

Der Superscope-Vorsatz für die Projektion im Filmtheater ergelt durch Verstellen eines Zeigers auf einer Skala automatisch die Umstellung von Normal-Projektion auf Breitwand-Projektion — ohne das Bildfenster irgendwie verändern zu müssen. Damit die Schärfe des Bildes noch gesteigert werden kann, ist der Superscope-Vorsatz mit einem Verstärker ausgerüstet, dessen Wirkungsgrad individuell der jeweiligen Saal-Länge angepaßt ist.

 

Film-Woche 1955 Heft 45

Bearbeitet von RexamRathaus
Korrektur (Änderungen anzeigen)
  • Thumsbup 1
  • Face with tears of joy 1
Geschrieben

PERSPECTA Tonverfahren

 

 Die von der Lichttonspur im Lichttongerät erzeugte Tonspannung mit den drei überlagerten Steuerfrequenzen wird nun über einen sog. „Integrator“ zu den drei Hauptverstärkern mit zugehörigen drei Lautsprechergruppen geleitet. Jede dieser drei Steuerfrequenzen steuert über ein entsprechendes Filter im Integrator einen der drei Hauptverstärker in seiner Leistung je nach der Amplitude der Steuerspur von 0 bis zur vollen Leistung. Diese Aussteuerung erfolgt kontinuierlich und vollkommen automatisch durch den Integrator. Dieses Zusatzgerät (siehe Abb., mit geöffneter Schutzhaube) hat die Abmessungen eines normalen Rundfunkempfängers und zerlegt automatisch die Lichttonspur in drei aufeinander abgestimmte Komponenten entsprechend den tonlichen Vorgängen der zugehörigen Filmhandlung.

 

Film-Echo 1954  Heft 30

 

  • Thumsbup 1
Geschrieben

Keine „wilden“ Vorführer!

 

Wenn nun tatsächlich der Filmvorführerschein entfällt und damit auch alle bisherigen Ausbildungsvorschriften für Filmvorführer sowie die Prüfungsvorschriften, wäre für den Fall, daß nicht an Stelle dieser Regelung eine Neuregelung träte, jedermann befugt, den Beruf eines Filmvorführers auszuüben, und auch jedes Filmtheater wäre befugt, jedermann als Filmvorführer zu beschäftigen. Es ist für jeden verantwortungsbewußten Filmtheaterfachmann unbestritten, alsdann doch die Meinung zu vertreten, daß ein solcher chaotischer Zustand bei der Filmvorführung in den gewerblichen Filmtheatern auf die Dauer nicht tragbar wäre. Einmal wäre nämlich bei den Filmvorführern zu befürchten, daß in der Filmvorführung völlig unerfahrene Personen gewaltige Kopienschäden verursachen würden und außerdem kann man sich vorstellen, daß ein nicht geschulter und ausgebildeter Filmvorführer überhaupt nicht imstande wäre, wie bisher in den gewerblichen Filmtheatern ein Filmprogramm technisch einwandfrei vorzuführen.

 

Filmwoche 1955 Heft 36 😉

  • Thumsbup 2

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.