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Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Salvatore Di Vita:

 

Es gibt da noch ein Objekt an der Hauptwache, möchte aber auf keinen Fall zu Straftaten aufrufen. War nur so ein Gedanke. 🙂

 

Ach, das is auch zu? Ach, jammerschade!!! Naja, ich war schon lange nicht mehr in Ffm leider.

Geschrieben

@UlliTD

@Salvatore Di Vita

 

Vollkommen richtige Sichtweise von Euch beiden. Daher dazu:

Es gab mal den Malorca Film (absichtlich falsch geschrieben).

Zitat aus dem Film: "Endlich mal normale Leute"

 

vor 58 Minuten schrieb UlliTD:

Ach, so ein schöner Ebbelwoi wär auch mal wieder was für mich!!

 

Leider musst Du aufgrund deren Aktivitäten im Berger wohl den gesamten "blauen Bock" leertrinken, damit Du deren Handlungen noch einigermaßen überstehst. Aber beides hat dann gleiche Wirkung: Extremes Kopfweh. 😀

 

Ich sag jedenfalls GUDE (zum guten Bembel), nicht zum Chaos dort.

 

vor einer Stunde schrieb Salvatore Di Vita:

Bitte, lieber DC, etwas mehr Einfühlungsvermögen.

 

Ich hab mich doch schon bemüht ruhig zu bleiben.

Aber klar, ich bitte um Verzeihung für meine Rekelei.😄

 

@Salvatore Di Vita Alles gut, hab es auch positiv verstanden.

 

Lg DC

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Tja, da wird sich so schnell wohl auch nichts tun, denn der Grund für die Schließung ist der Brandschutz, der dort bemängelt wurde.

Das wird ein teures Unterfangen das auf die geltenden Vorschriften zu bringen und der Eigentümer ganz sicher nicht machen lassen, ohne Mieteinnahmen.
Das aus kam ja schneller als gedacht
 

Thema Hauptwache, das würde ich da mal unbedingt lassen, Jäger ist da nicht so zimperlich und läßt in jedem Fall räumen, innerhalb der ersten Stunde nach einer Besetzung.

Außerdem lagen da ja wohl auch umfangreiche Renovierungsmaßnahmen an, was ja "mit" ein Grund für das aus war,

weil das Geld dafür nicht da war, auf Grund gesunkener Zuschauerzahlen.

Bearbeitet von MichaelS (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

https://berger-kino.org/blog

 

Zitat:

Die Schließung für die Öffentlichkeit wurde von der Bauaufsicht wegen der defekten Brandmeldeanlage angeordnet. Diese wurde, nach Angaben der zuständigen Firma, seit 2018 nicht mehr gewartet und ist schon seit Längerem außer Betrieb. Warum das ausgerechnet jetzt ein Problem wird, wirft bei uns Fragen auf.

Ende Zitat.

 

Welche Fragen?

2018 Prüfung der Anlage

2019/2020 bis 2024 kein Spielbetrieb wegen Corona und Insolvenz.

 

 

Zitat:

Uns ist wichtig, dass das Kino sicher betrieben wird, der Schutz unserer Gäste ist eine unserer obersten Prioritäten. Deshalb haben wir bereits zu Beginn neue Feuermelder installiert, Feuerlöscher angeschafft, die Fluchtwege freigeräumt und viel brennbaren, eingelagerten Müll entsorgt.

Ende Zitat.

 

Ich habe mich jetzt lange zurückgehalten ...

1. Fluchtwege sind immer frei zu halten!

2. Wenn man ein Kino nicht besetzt, sondern per Vertrag und Zahlung von Miete/Pacht übernimmt/übernehmen möchte, bekommt man auch überall Zugang, z. B zum Dachboden.

Dann hätte man das Problem erkannt, bzw. erkennen können.

3. Sich in Google die Bebauung inkl. der direkten Nachbarhäuser und die Zufahrtsmöglichkeiten für Löschfahrzeuge mal ansehen, schafft Verständnis für die Auflagen/Vorgaben.

 

 

Zitat:

Warum wir keine professionelle Beratung durch die Bauaufsicht bekommen, was wir ändern könnten, um einen öffentlichen Betrieb zu gewährleisten?

Ende Zitat.

 

Welche Beratung?

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Salvatore Di Vita (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Geschrieben

Es wird dort immer besser.

 

vor 40 Minuten schrieb Salvatore Di Vita:

Zitat:

Warum wir keine professionelle Beratung durch die Bauaufsicht bekommen, was wir ändern könnten, um einen öffentlichen Betrieb zu gewährleisten?

Ende Zitat.

 

Hessische Bauordnung (HBO)
Vom 28. Mai 2018

dazu sagt § 61 Absatz 2 ganz klar:
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

"Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen zu sorgen, soweit nicht andere Behörden zuständig sind."

 

Jetzt sollen wohl unsere staatlich Bediensteten noch kostenlos ein Brandschutzkonzept schreiben (?), damit man so eine Besetzung von der Bauaufsicht dauerhaft genehmigt bekommt?

Das klingt nach falschem Film. Oder bin ich jetzt wirklich ein "alter w. Mann" der deppert geworden ist?

 

Wie @Salvatore Di Vitaschon vollkommen richtig schreibt. So ist u a. ein Feuerlöscher vom Discounter noch kein professioneller Brandschutz und nicht ansatzweise vergleichbar mit einer BMA und weiteren Maßnahmen (Stichwort: Brandschutzkonzept und Umsetzung)

Auf dem Dachboden lagen mit Sicherheit nicht zuviel alte EA Aushangfotis aus den 50ern. Die hätte ich denen alle blind abgenommen. Liegt wohl ehr an Gerümpel was entweder neu hereingetragen wurde, oder Altlasten.

 

Brandschutz ist gerade das A und O in öffentlichen  Bereichen. Immerhin spielt man ggf. bei Nichteinhaltung mit Menschenleben. Schwelbrand reicht da vollkommen aus. Drei, vier oder fünf Atemzüge und Du machst später die Hafenrundfahrt liegend.

 

Man merkt anhand der Reaktionen dieser "Aktivisten": Null Ahnung von (anscheinend) Nichts. Sorry, aber so geht KINO nicht. Sitzen 6.

  • Like 1
Geschrieben

Wie klein Fritzchen sich die Welt vorstellt, halt.

Für die Wartung der BMA ist der Betreiber nun mal selber zuständig und muß entsprechnde Wartungsverträge abschließen,

so wie für andere Gerätschaften im Kino auch.

Das ist nicht Aufgabe des Vermieters.

Und zu diskutieren über Alternativen gibt es da auch nichts.

Damit dürfte der Spuk dort wohl weitestgehend erledigt sein.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb MichaelS:

Für die Wartung der BMA ist der Betreiber nun mal selber zuständig und muß entsprechnde Wartungsverträge abschließen,

so wie für andere Gerätschaften im Kino auch.

Das ist nicht Aufgabe des Vermieters.

Kann man so generell nicht sagen. Das ist normalerweise ganz genau in den Mietverträgen geregelt, wer für die Wartung der diversen bauseitigen Anlagen zuständig ist. 
 

Allerdings … in dem konkreten Fall hier gibt es wohl bisher keinen Mietvertrag 🙂

  • Thumsbup 3
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb preston sturges:

Kann man so generell nicht sagen. Das ist normalerweise ganz genau in den Mietverträgen geregelt, wer für die Wartung der diversen bauseitigen Anlagen zuständig ist. 
 

Allerdings … in dem konkreten Fall hier gibt es wohl bisher keinen Mietvertrag 🙂

Okay, kannte das eben so, das der Betreiber dafür zuständig ist, wußte nicht das es auch anders geht.

 

Aber ja, wer macht auch schon einen Mitvertrag mit Besetzern, die alles Fremdfinanziert haben wollen und da minimal was von den Spenden beisteuern könnten, was im Monat ein variabler Betrag ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Noch eine kleine Bemerkung am Rande,

die Besetzer hätten eigentlich auch  nur mal in die Versammlungsstättenverordnung Hessen, (frei einsehbar im Netz), schauen brauchen, dann hätten sie selber gewußt worauf zu achten ist und was sie zu tun haben und welche Anlagen funktionieren müssen.

Bearbeitet von MichaelS (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
  • Thumsbup 3
Geschrieben

Das ganze Theater beweist doch wieder einmal, dass man es bei diesem ganzen Aktivistengesocks mit ziemlich xxxxxxxxxxxxxxxxx zu tun hat, der das Konzept "Lernen" tatsaechlich nur auf die harte Tour zu begreifen scheint.

  • Thumsbup 1
  • Angry 2
Geschrieben

Ich muss einen Punkt meiner Äußerungen noch korrigieren.

 

Natürlich ist ein Filmtheater im klassischen Sinne kein "öffentlicher Raum". Gemeint war von mir, dass durch die derzeitige Nutzung der Flächen nicht nur "Mieter" die Flächen begehen, wie z.b. in einer privat genutzten Wohnung.

Ihr wisst aber, was gemeint war. Sorry wenn ich es falsch ausgedrückt habe.

Und für die Kritiker: ja,sitzen 6.😂

Geschrieben

Ja, also wenn ich mir so den neuesten Blog vom 06.06. durchlese, wird mir echt anders...

 

Ein großes Gejammer von vorne bis hinten...

 

Ja, die Brandmeldeanlage wurde lange nicht gewartet. Warum sollte man die auch warten, wenn kein Betrieb ist!? Bzw. vielleicht wurde sie auch vernachlässigt als noch Betrieb war, jenachdem, wie oft da das Amt kontrollieren kam 😉 Muss dann halt jetzt in Stand gesetzt werden, wenn man da Betrieb machen möchte.

Und ob "neue Feuermelder" aus dem Baumarkt(?) da reichen, sei mal auch in Frage gestellt.

Feuerlöscher angeschafft. Hmmmmm, da müßten doch eigentlich noch welche sein? Die sollte man schlicht warten können(?)

Das die Feuerwehr da vorübergehend Brandwache gestellt hat, ist ein riesiges Zugeständniss!! Aber das können die auch nicht immer leisten halt. Warum das genau "jetzt" passiert ist? Na, weil JETZT ja wieder Betrieb ist. *lol*

Eine professionelle Beratung durch die Bauaufsicht ist auch so ein super Gedanke! Sehr wohl kann man die Bauaufsicht zu einer Begehung einladen. Und die wird einem dann auch schon sagen, wo sie Bauchschmerzen sehen. Aber zu glauben, das Bauamt ersetzt einen Architekten (o. Vergleichbar) - vielleicht soll das Bauamt auch gleich noch die ausführenden Firmen beauftragen und überwachen??? Jane. Das zu glauben setzt schon eine gehörige Portion Unvernunft/Unwissen voraus.

 

Und beim nächsten Absatz setzt halt bei mir das Verstehen aus.

Wie kann ich mir denn eine Stadt vorstellen, die mit "basisdemokratischen Ansätzen", "Selbstorganisation" und "guten Ideen" ankommt. Wie soll das funktionieren!?

Basisdemokratie kann ich vielleicht mit meinem Eso-Bauernhof machen, wo 10 Leute leben und die Frage dann in der Gruppe diskutiert werden kann, ob dieses Jahr Kartoffeln oder Mais angebaut wird auf dem Feld Elise_1...

 

In einer Großstadt gibt es dagegen viel zu viel verschiedene Interessen, da klappt das  nicht. Und die Interessen treten halt auch jenseits des Gebäudes in der Berger Str. auf. Man kann doch nicht für jede kleine Entscheidung die ganze Stadt um's Lagerfeuer versammeln und per Mehrheits-Handzeichen abstimmen!!!

 

Da werden eben Regeln aufgestellt und diese müssen eingehalten werden. Das mag auch in manchen Fällen unwegbar sein und der ein odere andere Weg nicht gangbar sein, aber für ein kleines Kino... Wer nicht von Anfang an mit der Ansicht es gäbe nur "Repressionen auf eine kaum sicht- und kritisierbare Art" an's Werk geht, wird sicher nicht weit kommen.

Vor allem ist bei einem so kleinen Projekt da nix "unsichtbar oder überbürokratisiert".

 

Im folgenden widersprechen sich die Besetzer auch. Sie wollen SCHNELL öffnen, nehmen dafür aber in Kauf, das das Gebäude nicht sicher ist. Zumindest ist das der Schluss, den ich daraus ziehen kann.

 

Bürokratie und Demokratie haben halt nicht viel miteinander zu tun außer den aus dem griechischen stammende Wortstamm "kratos".

 

 

  • Thumsbup 5
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb preston sturges:

Kann man so generell nicht sagen. Das ist normalerweise ganz genau in den Mietverträgen geregelt, wer für die Wartung der diversen bauseitigen Anlagen zuständig ist. 
 

Allerdings … in dem konkreten Fall hier gibt es wohl bisher keinen Mietvertrag 🙂

Ob Betreiber oder Eigentümer ist dabei egal, die bilden im bauaufsichtsrechtlichen Sinne eine Einheit. Es kann durchaus in manchen Ländern so sein, daß die Instandhaltung dem End-Nutzer unterliegt, in anderen dem Eigentümer. 

(Ähnlich bei Müll. Der Eigentümer ist rechtlich nicht Eigentümer des Mülls, das kann nur die natürliche Person eines Mieters sein. Der E ist aber mittelbar über das Eigentum Besitzer des Mülls und für dessen ordnungsgerechte Verwertung verantwortlich.)

Brandmelde- und Feuerlöschanlagen unterliegen einer Wartungs- und Prüfpflicht, bei der die Funktion nachzuweisen und zu dokumentieren ist. Egal ob jetzt eine Nutzung des Objektes besteht oder nicht. Auch bei einem Objekt, welches in der nächsten Woche abgerissen wird, besteht die Verpflichtung einwandfreier Wartung- und Unterhaltung. Ggf mit Instandsetzung bei Fehlern.

D.h. nicht vorgenommene und nachgewiesene Prüfungen und Wartungen führen zu Beanstandung, mit entsprechenden Folgen.

 

Sachverständige und Ämter sind berechtigt Prüfungen und Nachweise zu erstellen, stellen aber keine Planungsbüros dar. Konzepte im Brandschutz muß der Nutzer eines Objekts (Ggf Eigentümer) erstellen (lassen) und zur Prüfung einreichen, vgl. Betriebsanweisungen und Gafahrenbeurteilungen im Betrieb für Technik und Prozesse.

 

Lediglich sakrale Veranstaltungen sind davon ausgenommen. Hier gilt die Religionsfreiheit. Eine Kirche ist nur nur "dem da oben" gegenüber verantwortlich. Dort können keine Vorgaben gemacht werden.

Wie wäre es die "Heilge Kirche von ST L..." auszurufen, die nach kurzer sakraler Einleitung dort die Filmveranstaltungen ablaufen läßt. Dann wäre das Bauamt raus aus der Sache. (Das professionelle Kirchen die Bau- und Sicherheitsanordnungen ernst nehmen und erfüllen, passiert dort schon aus Eigenschutz.)

 

  • Like 2
  • Thumsbup 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb stefan2:

Brandmelde- und Feuerlöschanlagen unterliegen einer Wartungs- und Prüfpflicht, bei der die Funktion nachzuweisen und zu dokumentieren ist. Egal ob jetzt eine Nutzung des Objektes besteht oder nicht. Auch bei einem Objekt, welches in der nächsten Woche abgerissen wird, besteht die Verpflichtung einwandfreier Wartung- und Unterhaltung. Ggf mit Instandsetzung bei Fehlern

Naja, diese Argumentation würde ich jetzt nicht so richtig unterstützen... Solche Anlagen sind ja nicht für jedes Gebäude notwendig. Zum Beispiel brauchen Wohnhäuser sicherlich keine Feuerlöschanlage. Da gibt's ja nur "neuerdings" die eher theoretische Verpflichtung von Rauchmeldern (die - bei fehlender oder sehr schlechter Dunstabzugshaube - dann auch gerne das Kochvergnügen durch Alarme nachhaltig unterbrechen).

Solche Anlagen sind notwendig, wenn ein Gebäude (ich beschränk' mich mal darauf) entsprechend der Zweckbestimmung genutzt wird. Errichte ich ein Gebäude - bzw. benutze es dafür -, um viel superleicht brennbares Material zu lagern, dann wird eine Brandmelde- und Feuerlöschanlagen unumgänglich sein und muss gewartet etc. werden, solange ich die Nutzung so beibehalte. Wenn ich nach ein paar Jahren jedoch von brennbarem Material genug habe und mir in demselben Gebäude nun eine Töpferwerkstatt einrichte, dann wird auch die Brandmelde- und Feuerlöschanlage nicht mehr notwendig sein.

Bei Kino gehen entsprechend der Nutzung als Versammlungsstätte eben die Anforderungen steil nach oben. Liegt das Objekt aber brach oder richte ich mir im großen Saal die obige Töpferwerkstatt ein, dann reduzieren sich die Anforderungen halt auch auf ein Mindestmaß.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hm, klar sollte man Zeitungsartikel nicht immer so bierernst nehmen. Daher kommen mir einige Fragen auf...

Auf der einen Seite steht dort, "Das ganze Gebäude muss entkernt werden ... in seiner jetzigen Form nicht mehr nutzbar".

D'ac­cord. Aber wenn man etwas entkernt, muss hinterher ja auch wieder etwas rein, um das Gebäude nutzen zu können. Dabei erscheint es mir - abgesehen von kinospezifischer Kostenpunkten - relativ egal zu sein, was da rein soll. Das dürfte auch so ein erheblicher Kostenpunkt sein.

 

Geht da nun ein Verein rein, weiß ich nicht so genau, wie sehr da Brandschutz etc. von Bedeutung ist. Klar ist, wenn dann aber DOCH wieder Kino (wenn auch nur gelegentlich) oder kulturelle Veranstaltungen stattfinden wie Theater/Kabarett oder Tanzveranstaltungen stattfinden soll, so sind wir spätestens jetzt sofort wieder bei der Versammlungsstättenverordnung. Wobei die 550 Mitglieder des Vereines auch so schon eine erhebliche Anzahl an Personen sein kann...
„Ein Betrieb als Kino ist nicht mehr vorstellbar.“ Das widerspricht sich für mich. Öffentlich zugängliche Veranstaltungen sind dennoch Veranstaltungen. Ob da jemand nun den Beamer anwirft oder auf der Bühne jemand Kabarett macht.

 

Ich kenne das Innere nicht, aber sind alte Kinosäle nicht für gewöhnlich mit einem schrägen Boden ausgestattet, der hinten höher ist, als vorne? Ich nehme an, tanzende Leute wollen einen ebenen Parkettboden haben... (???)

 

Geschrieben (bearbeitet)

Immerhin hat der Tanzverein ein Konzept; anstatt einer amateurhaften Hausbesetzung, die niemals hätte "gut" ausgehen können.

Kinomachen bedeutet nicht grosse Reden schwingen und ein paar versprengte Individuen bespielen.

Daß Herr und Frau L. schon mal Kinos hatten ist nichts Neues und auch nicht wert, aus dem Hut gezogen zu werden.

Das Hofheimer Kino steht übrigens seit Monaten still - offensichtlich nicht einfach dort. Dies nur - nebenbei.

Bearbeitet von Centrum.City.Corso
Typo (Änderungen anzeigen)
Geschrieben
Am 12.8.2024 um 00:47 schrieb MichaelS:

Damit hat sich das Thema dann endgültig erledigt und der Spuk war schneller vorbei als gedacht.

Es ist weder erledigt, noch war es schnell vorbei ...

Man hat das Grüppchen ganz schön lange wurschteln lassen.

Geschrieben

Noch sind die "Aktivisten" doch wohl noch drin, oder lese ich den Artikel falsch?

 

Mal sehen, ob die noch den Klaissiker von Martin Scorsese aus 1978 spielen...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb DC:

Noch sind die "Aktivisten" doch wohl noch drin, oder lese ich den Artikel falsch?

Nicht wirklich. Das Kino wurde behördlich geschlossen, wegen Mangel im Brandschutz.

Da der Mangel bis jetzt nicht behoben wurde und es nicht so funktioniert wie klein Fritzchen sich, "ich Schraub mal nen paar Rauchmelder ausem Baumarkt an die Decke", vorstellt und sie auch so nicht die Unterstützung von seiten der Stadt und dem Eigentümer bekommen haben, für eine Illegale Aktion, ist es immer noch geschlossen.
Die erwarten nun, das sie bei ihrer illegalen Aktion trotzdem noch Unterstützung und vor allem Mitspracherecht an Entscheidungen

des Eigentümers an seinem Eigentum bekommen.
Da wird sich mit allen möglichen Argumenten entrüstet, warum der Eigentümer gerade diesen Tanzverein nicht sein Eigentum vermieten kann.
Es ist vollkommen egal was der neue Mieter damit macht, er hat ein Konzept und den finanziellen Hintergrund, womit der Eigentümer ein gesicherte Einnahme hat. Und wenn der Eigentümer mit einem Umbau der Gewerbefläche einverstanden ist, dann ist das eben so und hat so akzeptiert zu werden.

  • Like 1
  • Thumsbup 2

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