Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe mit einem befreundeten Mitarbeiter vom Jugendamt ein Gespräch gehabt zum Thema Jugendschutz.

habe ihn gefragt, weil wir ja öfters mal Ärger an der Kasse haben, zB weil ein Vater mit seinen 10 und 11jährigen Söhnen in Stirb 4.0 wollte, wie hoch die Strafen sind.

Fürs Kino ab 2000.-.

Bei Vorsatz, dh wenn ich wissentlich einen jüngeren reinlasse, zum Teil noch wesentlich mehr möglich.

Interressant fand ich, dass auch der Vater eine ziemlich saftige Strafe hätte zahlen müßen. 400.- Euronen.

Mir war nicht klar, dass es ziemlich hart bestraft wird, ich dachte immer an eine kleine Geldbusse fürs Kino und die Eltern.

Wir haben den Bußgeldkatalog ausgedruckt, und werden ihn bei den nächsten Diskussionen einfach vorlegen.

Ich denke dass dann die meisten Eltern freiwillig darauf verzichten, weil wohl viele gar nicht wissen, dass auch sie ziemlich abdrücken müßen.

 

Edit: Die Strafen können je nach Kreis abweichen. es gibt auch eine Spanne in der sich die Strafen bewegen können.

Ich habe oben die sogenannten Regelsätze angegeben, die sich meist irgendwo mittig der Spanne bewegen.

Geschrieben
Tja, leider habe ich noch nie gesehen, dass das Amt auch kontrollieren geht....

Somit bleibt es eine theoretische Strafe.

 

stimmt, ich habs in 18 Jahren auch noch nicht erlebt.

Geschrieben

Wir hatten schon mal einen Fall. Allerdings nicht wegen einer Kontrolle sondern durch einen Gast.

In einem Film ab 12 war eine Lehrerin, die eine Schülerin entdeckte, die erst elfeinhalb Jahre alt war. Sie hat uns angezeigt und wir waren mit einer Geldbuße im mittleren dreistelligen Bereich dabei.

 

HdGehres

 

 

P.S.:

Kinder mit 6 Jahren dürfen (mit Elternteil) in die "Karibik" und Elfjährige stehen daneben und haben Pech gehabt. So lernt die Jugend anschaulich etwas über die Logik der Gesetzgeber.

Geschrieben

Da hab ich ja nochmal Glück gehabt. Ich hab vor 12, 13 Jahren mal 50 Mark bezahlt. Zwei Mädchen hatten sich in einen FSK16-Film geschlichen...

 

@pudding:

Gibt's irgendwo einen Bußgeldkatalog im Netz? Ich hab beim googeln nichts gefunden.

Geschrieben

@pudding:

Gibt's irgendwo einen Bußgeldkatalog im Netz? Ich hab beim googeln nichts gefunden.

 

Mußte beim zuständigen Ordnungs- oder Jugendamt nachfragen. Kann wohl von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein.

Geschrieben

kontrollen habe ich noch nicht erlebt, nur eine anzeige, da waren dann 500 mark fällig.

 

@hdgehres:

es reicht ja schon, wenn ein kind mich anlügt und sagt es sei 12 und reindarf, und das andere ehrlich ist und sagt es sei 11 plus x monate und ich es nicht reinlassen darf. ich hasse das, wie könnte man eindrucksvoller lernen dass man es mit lügen (manchmal) weiter bringt als mit ehrlichkeit?

Geschrieben
Wir hatten schon mal einen Fall. Allerdings nicht wegen einer Kontrolle sondern durch einen Gast.

In einem Film ab 12 war eine Lehrerin, die eine Schülerin entdeckte, die erst elfeinhalb Jahre alt war. Sie hat uns angezeigt und wir waren mit einer Geldbuße im mittleren dreistelligen Bereich dabei.

 

HdGehres

 

 

 

Da biste wohl noch ganz gut weggekommen!

 

Wie gesagt ist es ein Bußgeldrahmen zwischen 500 und 2000.-

Der Erwachsene, der es dem Kind ermöglicht wäre dann im unteren Bereich, der Gewerbetreibende im oberen.

der Jugendschutz hat in letzter Zeit angezogen, wegen Flatrate Saufen, Ballerspiele usw.

Geschrieben

die beträge sind tatsächlich wegem dem flatratesaufen oder wie das heisst, gestiegen bewegen sich jetzt im durchschnitt bis zu 4000 euro, aber wenn man im jugendschutzgesetz nachliest, dann kann man unter den paragraphen §27 strafvorschriften und §28 bussgeldvorschriften (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Br...b=true.pdf) so einiges über die höhe erfahren - bei §28 sind es bis zu 50000 euro, bei §27 freiheitsstrafe bis zu einem jah oder geldstrafe.

die frage ist doch in wie weit verstösse gegen die altersfreigabe ermittelt wird bzw. wie oft das kontrolliert wird.

ich kann mich da nur an jurassic park erinnern - ich habe damals noch in coburg gearbeitet und da stand die ersten tage immer einer vom ordnungsamt oder jugendamt oder polizei in zivil rum und haben darauf geachtet, das ja keiner unter 12 in den film geht.

Geschrieben
Wir hatten schon mal einen Fall. Allerdings nicht wegen einer Kontrolle sondern durch einen Gast.

In einem Film ab 12 war eine Lehrerin, die eine Schülerin entdeckte, die erst elfeinhalb Jahre alt war. Sie hat uns angezeigt und wir waren mit einer Geldbuße im mittleren dreistelligen Bereich dabei.

 

Hallo.

 

Ist mir in meinen Kinojahren nur einmal passiert, daß es Ärger gab, und das war noch als Schüler.

 

Ich hatte mal das Problem, daß wir eine Mutter mit 11 1/2 jähriger Tochter in den Film "Die blaue Lagune" (Titel richtig?) hineinließen, der FSK 12 Freigabe voewieß. Mutter beschwerte sich hinterher beim Ordnungsamt über den "unsittlichen" Film, und wir wurden als "Vorführer", die den Einlaß vorgenommen hatten, zum Ordnungsamtsleiter gerufen. Dieser händigte uns eine Tafel mit dem Gesetzestext aus, und verwieß auf Möglichkeit eines Bußgeldes, nicht nur gegen den Betreiber, sondern auch gegen den Einlasser.

Andererseits hatte er aber Verständnis, und sein Unverständnis lag eher auf Seiten der Mutter, aber... es hätte anders ausgehen können. ER war ein Netter.

 

Hingegen stelle ich heute in Mecklenburg ein totales Desinteresse am Jugendschutzgesetz feststelle. Ob 12 jährige rauchen, Alkohol wird an der Supermarktkasse an jeden, ohne Ausweis verkauft, Teenager mit Alkoholflaschen und Mixgetränken torkeln umher, es interessiert niemand.

Warum sollte das dann im Kinobereich anders sein?

Vermutlich setzt sich die Maschinerie erst mit nachhaltiger Anzeigepraxis in Gang.

 

 

Stefan

Geschrieben

ich hatte es einmal erlebt das, dass ordnungsamt zur spätvorstellung bei uns im kino vorbei kam und eine art razia gemacht haben. da sie einen hinweis bekommen hätten, das bei uns minderjährige im kino sind. es waren 5 oder 6 beamte und die haben auch in jedes kino reingeschaut bzw. ausweis kontrolle durchgeführt.(4 kinosäle)

 

der hinweis hat (so meine vermutung) ein gekränkter vater wahrscheinlich gegeben. diesen hatte ich mit seinem sohn und seinen 4 freunden nicht in "chucky und seine braut" gelassen 22:45 vorstellung. das allerschärfste an der sache war aber, das dieser vater rechtsanwalt ist und er der schutzbefohlene sei und auf die kinder aufpassen würde. das die kids aber allesamt erst 13 - 15 jahre alt waren hatte ihn auch nicht gejuckt. der typ hat mich nur vollgeblubbert und das er doch anwalt sei und er es auch verantworten kann. ich hab ihm nur das jugendschutzgesetz vor die nase gehalten und ihn gefragt ob er es als anwalt auch kennt. leute das ging fast 20 minuten an der kasse ab. und das ca. 15 leute hinter ihm an der kasse stand hat ihn auch nicht gejuckt. und ich war bis zur letzten sekunde freundlich. erst als ich ihm dann klar gemacht habe das ich von meinem hausrecht gebrauch mache, was er als anwalt bestimmt kennen würde, ist er abgezogen.

Geschrieben

das war in meiner kassenzeit erfahrungsgemäss immer so, dass die mütter schnell einsichtig sind und dann eher mithelfen die kinder umzustimmen oder zu beruhigen, während die väter auf den putz hauen und das unnötige diskutieren anfangen...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.