Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an alle Kinobetreiber und Filmvorführer,

 

ich wollte von euch wissen, ob das Kino was ihr betreibt euer Hauptberuf ist,

also lange ausschlafen, spät ins bett gehen, nicht viel anspruchsvolle harte Arbeit (so denke ich das). Oder ob ihr noch andere Berufe ausführt und das Kino als Nebenbeschäftigung nutzt.

 

Klärt mich als unwissenden bitte auf!!

Geschrieben

Spät aufstehen. Lustig. :D

 

Dispo machen, Abrechnung machen, einkaufen, rumtelefonieren, Wartung etc.

Geschrieben

Die Arbeit ist auch hart, wenn man Wartung, Filmmomtage, Projektion, Kasse, Concession, Einlasskontrolle und Saal entrümpeln (putzen) alles selber machen muss.

Ausschlafen? Was ist mit Schulvorstellungen?

Geschrieben

Hallo,

 

also ich hab mal in einem kleinen Kino mit einem Saal und nur einem Kinobetreiber ein Praktikum gemacht. Der Tag begann oft um 10 Uhr. Aber dafür wurde mittwochs immer bis spät in die Nacht gearbeitet, da war dann Filmauf- und abbau angesagt. Als Praktikant hab ich auch freiwillig am Samstag und Sonntag gearbeitet. Der Kinobetreiber hat auch nebenbei sämtliche Tätigkeiten gemacht.

 

Man muss also nicht um 6 oder 7 Uhr auf Arbeit erscheinen. Denn immerhin arbeitet man ja auch oft bis spät in die Nacht.

Geschrieben
ein gesunder und ausgeglichener 14 Stunden Arbeits Tag!!!!

und das oft 7 tage pro woche - gut am samstag und sonntag nur 5 bis 6 stunden ab und zu - war bei meinem ersten cheffe so - urlaub gab es nur zwei wochen im jahr für ihn und als restlichen urlaub bezeichnete er immer baden-baden und die münchner filmwoche

Geschrieben

Ich glaube bei dem Thema fühlt sich jeder Mann bei den Eiern gepackt ;-) Eine gewisse Übertreibung schwingt immer mit.

Meine Pizza im letztem Mittelmeerurlaub war auch nicht scharf, das schwitzen lag am Wetter :lol:

Geschrieben

als richtiger "kinomann" gehst du am leben vorbei- eine alte weisheit die mein lehrmeister mir 1968 mit auf dem weg gab.

 

das arbeiten in einem filmtheaterbetrieb ist ein knochenjob, kaum freizeit und immer präsent sein.

 

die mär von dem traumjob natürlich "ohne anspruchsvolle harte arbeit" ist einfach totaler blödsinn...!

Geschrieben

Hallo,

 

ja, das stimmt, oft am Leben vorbei und auch oft recht kurz. Ich spreche da aus Erfahrung. Das Leben eines FGMs dürfte auch recht kurz sein :arrow: Wer früher stirbt ist länger tot. Für mich hatte der gleichnamige Film, den ich mir angeschaut habe einen bitteren Beigeschmack, weil ich an dem Tag auch erfuhr, das ein guter Freund von mir, der Kinobetreiber war, gestorben ist.

 

Ich bin eigentlich froh, dass ich nicht beruflich FV bin, sondern dies nur aus privatem Vergnügen im komunalen Kino mache, aber auch nur dann, wenn man nicht gerade wieder hauptberuflich als FGM unterwegs ist.

Geschrieben

Also ich werde wohl nieeee wieder in einem Kino arbeiten. Da bist du doch der letzte Arsch und die machen mit dir was sie wollen.

 

Gast = gern

Arbeiten = Abfahrt

 

:wink:

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.