Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hat Kingswood Capital nicht vor ca.15 Jahren Märklin übernommen? 3 Jahre später war Märklin insolvent.(Ging dann aber 2Jahre danach durch Kauf von Sieber gut aus.)

Grüße Ralf 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fcr:

Kodak Alaris ist der Teil der ehemaligen Kodak, der Filme herstellt.

War es nicht so, dass Eastman weiterhin alle Filme (auch Fotofilme) herstellt und Alaris lediglich die Eastman-Fotofilme (und ein paar andere Sachen) vertreibt?

  • Thumsbup 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Benutzername:

War es nicht so, dass Eastman weiterhin alle Filme (auch Fotofilme) herstellt und Alaris lediglich die Eastman-Fotofilme (und ein paar andere Sachen) vertreibt?

 

Ja stimmt, ich verwechsele die beiden Firmen immer.

 

Wobei auch der Verkauf von Kodak Alaris nichts gutes bedeutet. Die werden sicher versuchen, die Einzelhandelspreise der Kodak-Filme noch weiter anzuheben.

Bearbeitet von fcr (Änderungen anzeigen)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.