Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb sebs:

Spannendes Thema. Aber habt ihr auch die Filmabgaben durchgerechnet? Wenn euer regulärer Preis 8,00 ist und ihr ihn beispielsweise mit 53% abrechnet -> 4,24 an den Verleih, erstattet werden 6,00 dann bleiben weniger als 2,00 von diesem Besucher beim Kino. Es wird sicher nicht so sein, dass alle Verleiher sagen, rechne gerne jeden Tag den günstigen Abo Preis ab, noch weniger kann die Freikarte gedruckt werden, wenn jemand seine Abokarte vorlegt. Oder gibt es hierzu bereits nähere Infos?

 

Natürlich wird der erstattete Preis mit dem Verleih abgerechnet.

Die Kinos sind in ihrer Preisgestaltung frei - ggf. muss man Mindestabrechnungspreise der Verleiher beachten.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.