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Geschrieben
Mag er sie mal aufführen, diese Fördertöpfe !

Er scheint nicht einmal zu wissen, daß es Länder gibt, für die selbst Förderkopiene unnötige Geldausgaben sind.

Wir machen diese Saturn-Mentalität konsequent nicht mit. Bei uns gibs außer für Schülergruppen überhaupt keine Ermäßigungen - oder kriegst Du beim Bäcker was billiger-nur weil Du beim Kino arbeitest ?

 

Tja, dann wohn ich wohl im richtigen Bundesland und du im falschen?!

 

Mögliche Fördertöpfe wären FFA, LFA, Kulturförderung des Bezirks.

 

 

ot und wieder sieht man ^^ im guten alten bayern is doch alles besser ;)

Geschrieben

Tja-wenn man in Bayern lebt und noch dazu "Gehaltsempfänger" ist, da kann man`s sich sicher leisten, für die gleiche erbrachte Leistung - nämlich einer Film-Vorführung - zweierlei Preisansichten zu fordern.

Und wenn`s schon um "kapital. Parolen" geht - das Grundgesetz fordert das Gleichheitsprinzip. Also erzähl mir nicht, daß irgend wer, was zu verschenken hat.

Geschrieben
Same here. Der Behinderte mit einem B im Ausweis zahlt voll, die Begleitperson nichts. Das klappt gut und weitgehend problemlos. Wie die das dann untereinander wer was zahlt abkaspern ist mir vollkommen egal.

 

So ist es bei mir gelaufen.

 

PERFO.

Geschrieben

@PERFO & Tharsonius:

sicher dürfen Behinderte in jede Vorstellung, aber wir lehnen eine Freikarte für den Begleiter des Behinderten ab, wenn die Vorstellung voll ist, weil wir (leider) kein Geld zu verschenken haben. Ist doch eigentlich verständlich, oder? Immerhin gibt es ja immer Ermässigung für Behinderte (1,50 € weniger).

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
@PERFO & Tharsonius:

sicher dürfen Behinderte in jede Vorstellung, aber wir lehnen eine Freikarte für den Begleiter des Behinderten ab, wenn die Vorstellung voll ist

 

Und wenn sie nicht so voll ist, dann schon? Okay, wenn das so ist.

Ich würde dann dem Kassenpersonal aber anweisen gleich dem Kunden vorzuschlagen welche Vorstellung dann eventuell in Frage käme.

 

Ich persöhnlich würde das immerhin als guten Willen und zuvorkommendes Serviceverhalten deuten.

Macht sich meistens gut.

 

PERFO.

Geschrieben

ich kenne ein multiplexkino in frankfurt, in dem haben begleitpersonen für rollstuhlfahrer (100% behinderung) freien eintritt.

manche behinderten könnten allein nämlich gar nicht ins kino kommen.

ich kenne mehrere leute, die seitdem öfter ins kino gehen.

 

da sie auch nicht der üblichen gruppe der unter 30jährigen angehören,

sind damit dauerhafte kino-interessierte kunden gewonnen!

 

der service ist leider etwas umständlich.

man kann nicht einfach per rollstuhl ins kino fahren, sondern muß erst auf einen platzanweiser warten, der einen durch diverse hinterausgänge

geleitet. außerdem sind nicht alle säle per rollstuhl erreichbar.

Geschrieben

Immer wieder schön wenn irgendwelche Halbwahrheiten über bestimmte Häuser/Firmen verbreitet werden.....

 

"Direkt" ohne Hilfe eines Mitarbeiters sind im Metropolis immerhin 6 von 12 Sälen erreichbar, vier weitere über die Aufzüge in Begleitung eines Mitarbeiters (mit gesicherten, selbstständig erreichbaren Wartezonen im Brandfall) über die Fluchttreppenhäuser.

Tatsächlich kein guter Schnitt bei Baujahr 2001, aber das Haus an sich ist ja verwinkelt und verbaut wie ein KinoCenter aus den 70ern.

 

Die modernisierte U-Bahn Station vor der Tür ist für Rollstuhlfahrer Endstation, kein Aufzug, nichts.....

Ein Hoch auf die verantwortlichen Architekten + Sesselfurzer der Stadt Frankfurt 8)

 

Zwei Säle sind tatsächlich für Rollstuhlfahrer aus Sicherheitsgründen gesperrt (weil nicht selbstständig gesicherte Wartezonen erreicht werden können, im Brand/Gefahrenfall lebensgefährlich), eine Tatsache die fast kein Rollstuhlfahrer akzeptiert und recht häufig das Servicepersonal aufgrund dieser Vorschriften beschimpft wird.

 

 

Wenn man darüber nachdenkt Ermässigungen zu streichen, dann bitte bei Schülern und Studenten anfangen, Markenklamotten/Edelhandys/Alkohol/Zigaretten müssen auch bezahlt werden, dafür ist scheinbar immer genügend Geld vorhanden.

Irgendwann ist mal Schluß mit "Geiz ist Geil" !

Geschrieben

In unserem Kino duerfen behinderte und ihre begleitung fuer halben preis rein. Ich habe noch nie einen kunden gehabt, der sich deswegen diskriminiert gefuehlt hat.

Leider kommt jedes wochende die selbe gruppe geistig behinderte, wessen betreuer den billig preis ausnutzen um sich den neuesten film reinzuziehen, und sich ueberhaupt nicht um ihre gruppe kuemmern :(

Geschrieben
Wenn man darüber nachdenkt Ermässigungen zu streichen, dann bitte bei Schülern und Studenten anfangen, Markenklamotten/Edelhandys/Alkohol/Zigaretten müssen auch bezahlt werden, dafür ist scheinbar immer genügend Geld vorhanden.

Irgendwann ist mal Schluß mit "Geiz ist Geil" !

 

Fuehrt doch einfach schweizer Eintrittspreise ein ;) So 11 Euro pro Karte und so ;)

Geschrieben

Diese Aufgeregtheit bei diesem Thema ist immer wieder interessant.

Bei uns: B im Ausweis: Behinderte Person bekommt 1,- Ermäßigung, Begleitperson Freikarte. Behinderte ohne B keine Ermäßigung, Studenten auch nicht. Unter 16jährige zahlen einen erheblich ermäßigten Preis, deren erwachsene Begleitpersonen in Nachmittagsvorstellung ebenso.

Das liegt aber nicht daran, daß wir eine Abteilung des Sozialamts sind, sondern hat betriebswirtschaftliche Gründe. Diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen getroffenen Entscheidungen haben einen sozialen Nebeneffekt, aber das ist eben ein Nebeneffekt, nicht die Motivation.

 

Die Ermäßigung für Begleitpersonen finde ich persönlich sehr sinnvoll, aus sozialen wie auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen.

 

Ich erlebe aber oft "Behinderte" im Pelzmantel an der Kasse, die keine Begleitperson brauchen und einen Aufstand machen, weil sie keine 1,- Ermäßigung für ihre "Behinderung" bekommen. Dann aber auch nicht Mitte letzte Reihe Parkett sitzen können, sondern Loge nehmen müssen (Parkett wäre auch 1,- billiger als Loge). Diese Art von vorgeblicher "Bedürftigkeit" läßt mich mittlerweile wirklich kalt.

Genauso wie "gilt hier Frankfurt Paß?" (nein) und dann mit 100,- Schein zahlen. Ähem.

 

Zum Thema "Diskriminierung" noch: Aus meiner Zivi-Zeit ist mir in Erinnerung, daß ein häufig von Behinderten-Vertretungen vorgebrachter Anspruch ist, nicht anders behandelt zu werden als Nicht-Behinderte. Denn durch die Vorzugsbehandlung fühle man sich diskriminiert.

Allerdings sind auch Behinderte Menschen und zahlen gern weniger für das Gleiche. :wink:

 

Warum bei diesem Thema die Moral-Keule ausgepackt werden muß, ist mir vollkommen unverständlich. Kriegen Behinderte eigentlich auch Ermäßigung an der Pommesbude? Kriegt die Behindertenbegleitung im Restaurant das Essen umsonst?

Woher kommt der Anspruch, daß das privat geführte Unternehmen "Kino" eine soziale Ausgleichsfunktion zu erfüllen hat, die vom ebenfalls privat geführten Unternehmen "Pommesbude" (mit vermutlich erheblich höherer Gewinnspanne) nicht erwartet wird?

Geschrieben

Hallo,

 

es ist interessant, was sedmikrasky schreibt.

Manchmal frage ich mich auch, wer eigentlich auf einen Behindertenrabatt oder eine Behindertensonderbehandlung gekommen ist. Meiner Meinung nach sollte jeder Kinogaenger fuer das Produkt bezahlen, egal ob er nun ein "B" im Ausweis hat oder nicht. Es wird ja grundsaetzlich das gleiche geboten. Eine behindertenfreundliche Architektur - dagegen ist nichts einzuwenden, aber mit Sonderermaessigungen im Kino, naja, aber ich entscheide das ja nicht.

Geschrieben

Hallo,

 

häufig kommt hier immer als "Argument" - "Kriegt die Behindertenbegleitung im Restaurant das Essen umsonst?"

 

Dies ist für mich total schwachsinnig - sorry sedmikrasky es soll nicht Dich treffen sondern nur die Allgemeinheit die so denkt! Im Restaurant kann der Betreuer ja auch einfach nur da sitzen und aufpassen, das der Behinderte - ja so schnell kanns gehen - sich einfach nur verschluckt. Und im Notfall kann er dann hoffentlich etwas tun.

Aber im Kino, wo er das Selbe versucht, nämlich zu verhindern, das dem Behinderten etwas passiert, was er aufgrund seiner Behinderung nicht selbst in den Griff bekommt - da muss der Betreuer bzw. die Begleitperson, nun mal zwangsläufig mit rein. Das ihm unterstellt wird, den Film nur kostenlos sehen zu wollen, liegt nur an Vorurteilen bzw. an solchen Menschen die es wirklich ausnutzen. Aber immer ans Gute glauben und erst mal davon ausgehen, das nicht alle so sind .

 

Ich denk aber auch nicht, das es schlimm wäre die Freikarte weg zu lassen. Da es ja keine Bestimmung gibt kann man es ja handhaben wie man will!

 

Hmm ich überleg gerade - was spricht dagegen den Behinderten-Einrichtungen in den Städten einfach eine Art Freikartenbescheinigung für Begleitpersonen zu geben. Denn ich denke, gerade in diesen Einrichtungen sind Menschen, die kaum Geld haben und die dringend eine Abwechslung im Leben brauchen. Und wenn dies dann daran scheitert, dass der Betreuer kein Geld ausgeben will, dann wäre es schade.

Aber dies auch nur für Kinos die nicht den Guten Willen gegen Einnahmenrechnung getauscht haben. :wink:

Ich denk solche Aktionen lassen sich auch gut in der Öffentlichkeitsarbeit einbinden und schaden so sicher nicht dem Betreiber! Wenn ich höre wie oft Freikarten im Radio verlost (naja verschenkt) werden - und das nicht für nen bestimmten Film, sondern wirklich für ein Kino der Stadt, dann frag ich mich warum gehts dort??

 

Naja nur so Gedanken!

 

Gruß

Rigo

Geschrieben

Das eine ist Werbung und kostet durch die Verlosung weniger als wenn man sie bezahlen müsste.

 

 

Warum gibt nicht das Sozialamt (oder welches Amt für Behinderte zuständig ist) entsprechende Kartengutscheine aus und diese können von den Kinos dann eingereicht werden und werden bezahlt - Im entsprechenden Warenkorb ist eine Sparte für "Unterhaltung" mit drinne.

 

Andere Frage: Wieviele Plätze hat ein Kino durchschnittlich für Rollstuhlfahrer (gibt es da ne Vorschrift und sind die immer am Rand)?

 

 

.

Geschrieben

Ich betone nochmals das es mir einzig und allein nur um behinderte Menschen geht. Nur um die!

Um keine der anderen Gruppierungen die hier Thread erwähnt wurden.

 

Jedwedes Verhalten das in irgendeiner Form zum Nachteil eines Kunden geht, treibt eventuell diesen zur Konkurrenz (anderes Kino, oder zur Heim-DVD).

Haben einige hier darüber eigentlich schon mal nachgedacht?

 

PERFO.

Geschrieben

Wenn man mal darüber nachdenkt...wenn körperlich behinderte Menschen beispielsweise in einem Freizeitpark Ermässigung bekommen weil diese nicht alle oder nur wenige der Attraktionen nutzen können, ist das für jeden verständlich.

 

Warum nun aber ein Rollstuhlfahrer der geistig genauso fit ist wie seine Mitmenschen, Ermässigung bei einem Kino/Theaterbesuch bekommen soll wo er im Normallfall die "Attraktion" sitzend verfolgt, sollte mal diskutiert werden, wird aber nicht passieren weil es hier schließlich um behinderte Menschen geht, die haben es alle schwer genug.....

 

Wer in der täglichen Praxis mit dieser Besuchergruppe zu tun hat, kennt die ganz besonderen Besucher, die Aufgrund ihrer Behinderung für sich und die Begleitung Sonderbehandlung fordern und diese meist lautstark und selten freundlich kundtun, einen "normalen" Gast der ähnlich unverschämt auftritt würde man irgendwann des Hauses verweisen.....

 

Und wer, um zu verhindern das Besuchergruppe xy zum Mitbewerber rennt oder sich nen Plasma TV kauft irgendwelche Ermässigungen für Schüler, Studenten, Autofahrer, Nichtraucher etc. erfindet, der sollte sich mal Gedanken machen.

 

Die Ermässigung für Rollstuhlfahrer usw. haben einige Betreiber mit Sicherheit nur um nicht plötzlich als behindertenfeindlich abgestempelt in der Tagespresse zu landen, das wäre schlecht fürs Geschäft....

Geschrieben
häufig kommt hier immer als "Argument" - "Kriegt die Behindertenbegleitung im Restaurant das Essen umsonst?"

 

Dies ist für mich total schwachsinnig - sorry sedmikrasky es soll nicht Dich treffen sondern nur die Allgemeinheit die so denkt! Im Restaurant kann der Betreuer ja auch einfach nur da sitzen und aufpassen, das der Behinderte - ja so schnell kanns gehen - sich einfach nur verschluckt. Und im Notfall kann er dann hoffentlich etwas tun.

Ok, damit hast du Recht, das war kein gutes Beispiel. Ein besseres Beispiel wären Fluggesellschaften. Da gibt es zwar für behinderte Kinder oft eine Freiflugregelung für eine Begleitperson, aber nicht für Erwachsene Behinderte, auch wenn die (eigene Erfahrung aus Zivi-Zeit) wegen Vollzeitbetreuung zwei Betreuer brauchen. Also dreimal voller Flugpreis. DAS ist richtig teuer. Auch in diesem Fall ist das für die Betreuer ein bißchen Urlaub, aber hauptsächlich Arbeit. Also direkt mit dem Kinogang vergleichbar.

 

Aber im Kino, wo er das Selbe versucht, nämlich zu verhindern, das dem Behinderten etwas passiert, was er aufgrund seiner Behinderung nicht selbst in den Griff bekommt - da muss der Betreuer bzw. die Begleitperson, nun mal zwangsläufig mit rein. Das ihm unterstellt wird, den Film nur kostenlos sehen zu wollen, liegt nur an Vorurteilen bzw. an solchen Menschen die es wirklich ausnutzen. Aber immer ans Gute glauben und erst mal davon ausgehen, das nicht alle so sind .

 

Deswegen finde ich ja auch die Freikarte für Behindertenbegleitung sinnvoll. Trotzdem frage ich mich, woher der Anspruch darauf kommt, das Gleiche billiger zu bekommen.

 

Ein privat geführtes Unternehmen führt eine bestimmte Regelung zu diesem Thema ein. Diese Regelung wird von einer Kombination von geschäftlicher Kalkulkation und persönlichem Empfinden bestimmt. Als Kunde kann man entscheiden, ob man diese Regelung für sich passend findet oder nicht. Daraus eine Moral-Diskussion zu machen, ist einfach überflüssig. Auch auf der anderen Seite ("Ausnutzen"). Ob die Begleitung die bestehende Regelung "ausnutzt" ist mir doch egal. Was mir aber nicht egal ist: Von Leuten, die von der Regelung nichts haben, weil sie nicht "ausreichend" behindert sind, als asozial beschimpft zu werden, weil sie deswegen die Karte für die 20:00 Vorstellung am Samstag nicht einen Euro billiger bekommen.

Es geht dabei nicht um Moral, sondern um Geld, genauer: Ums Sparen. Nochmal: Weniger für das Gleiche ausgeben will doch jeder. Verstehe ich auch vollkommen. Klappt aber nicht immer, und dann hat man eben ein bißchen Pech. Warum ein Kunde, der einem behinderten Verwandten eine Freude machen möchte, den Anspruch darauf erhebt, daß ihm das Kino dieses Geschenk gegenfinanzieren muß, ist mir ein Rätsel.

 

@3dcg: Das Sozialamt gibt vermutlich deshalb keine Gutscheine für den Kinobesuch aus, weil der Verwaltungsaufwand für so eine Maßnahme zu hoch wäre (beim Amt und bei den Kinos). Außerdem könnte auch kein Kino dazu gezwungen werden, solche Gutscheine anzunehmen.

 

Interessant ist aber andererseits:

Eine Freikarte für Behindertenbegleitung in einer nicht ausverkauften Vorstellung kostet das Kino erstmal nichts. In den Verträgen mit den Verleihern sind bestimmte Freikartenkontingente enthalten, also die Menge der Karten, die für einen Film als Freikarten ausgegeben werden dürfen und für die der Verleih dann natürlich kein Geld bekommt (und auch nicht verlangt). Hab lange keine Filmabrechnungen mehr gemacht, daher die Prozentsätze nicht im Kopf, irgendwas um 2-3% glaube ich. Also versucht man in der Kalkulkation logischerweise, zu verhindern, daß man diese Grenze überschreitet und der Verleih irgendwann Geld für die Freikarten will, obwohl man damit ja nichts eingenommen hat. Dann kostet die Freikarte das Kino nämlich plötzlich doch etwas. Daher habe ich auch Verständnis für Kinos, die eine solche Freikartenregelung nicht haben. Jeder kalkuliert eben anders.

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