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Geschrieben

Diejenigen unter euch, die Minijobber beschäftigen, haben bestimmt halbwegs regelmäßig das Problem, dass gelegentlich bis häufig die Grenze zum Midijob überschritten wird. In bis zu zwei aufeinanderfolgenden Monaten ist das ja auch offiziell unkritisch. Wie macht ihr das, wenn sowas öfters/unregelmäßig passiert? Im Grunde kann man ja nachträglich den Midijob feststellen - allerdings kann man die auf den Arbeitnehmer entfallenden Sozialbeiträge ja nur innerhalb eines Zeitfensters von 3 Monaten nachfordern bzw. einbehalten. Das werden die Leute erstens nicht unbedingt mögen, und zweitens erfordert das enorm viel Aufwand und ständige Überwachung in der Lohnabrechnung.

 

Was passiert eigentlich, wenn ein als Midijobber beschäftiger Mitarbeiter regelmäßig weniger als die Minijobobergrenze verdient?

Geschrieben

Weniger ist nie ein Problem, ich hatte Mandanten wo Mitarbeiter nur 250-300 € verdient haben, es gibt keinen Mindestbetrag, nur Höchstbetrag mit den von dir genannten Überschreitungsmöglichkeiten

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