Woraus ergibt sich das, dass man eine Rechnung abwarten muss?
Ich habe da kürzlich ein Seminar unserer Steuerkanzlei mitgemacht - soweit ich das verstanden habe bleibt die Gutschrift auch in elektronischer Form umsetzbar.
Ob die Verleiher sich irgendwann auf ein anderes System einigen als die Gutschrift, müsste man abwarten. Grundsätzlich wäre es ja simpel, wenn die einfach eine Online-Meldeplattform hätten, und daraus dann automatisiert eine Rechnung erstellt würde.
Da es aber vorläufig noch 3 Jahre Übergangsfrist zumindest für Kinobetriebe üblicher Größe gibt, mache ich mir da vorläufig noch keinen Kopf. Formal muss man ab dem 1.1.2025 allerdings schon E-Rechnungen in elektronischer Form manipulationssicher archivieren. Spätestens darüber sollte man sich Gedanken machen. Auch wenn die E-Rechnungen lesbar sind und wie ein normales PDF aussehen, reicht es ab dem 1.1.2025 nicht mehr aus, sie auszudrucken, man muss sie exlizit im Ursprungsformat dauerhaft archivieren.
Es gibt von der DATEV übrigens eine preiswerte Onlineplattform, u.a. um E-Rechnungen zu erstellen. Damit kann man zumindest mal rumspielen oder testweise sowas erstellen.