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Geschrieben

Hat sich schon mal jemand damit genauer beschäftigt, welche Auswirkungen die elektronische Rechnung ab nächstem Jahr im Kino haben wird?

Es gibt ja Übergangsfristen, aber m.E. betrifft das im besonderen den Rechnungsverkehr zwischen Kino und Verleih, der wegen des Gutschrift-Verfahrens ja sowieso "speziell" ist.

Ansonsten haben wir als Rechnungsempfänger überwiegend Privatpersonen.

Geschrieben

Gehe mal davon aus, daß die Anbieter von Kassensoftware und Buchhaltungs-/ Rechnungslegungs Software das zeitnah gesetzeskonform umsetzen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb tomas katz:

Hat sich schon mal jemand damit genauer beschäftigt, welche Auswirkungen die elektronische Rechnung ab nächstem Jahr im Kino haben wird?

Es gibt ja Übergangsfristen, aber m.E. betrifft das im besonderen den Rechnungsverkehr zwischen Kino und Verleih, der wegen des Gutschrift-Verfahrens ja sowieso "speziell" ist.

Ansonsten haben wir als Rechnungsempfänger überwiegend Privatpersonen.

 

Bis dato haben wir (Kino) dem Verleiher eine Gutschrift erstellt. Wenn ich es richtig verstehe, dann muss ab 1.1. eine Rechnung gestellt werden. Das würde bedeuten, ich melde die Zahlen und warte auf die Rechnung (e-Rechnung) des Verleihers. Oder??? 

Geschrieben (bearbeitet)

Woraus ergibt sich das, dass man eine Rechnung abwarten muss?

 

Ich habe da kürzlich ein Seminar unserer Steuerkanzlei mitgemacht - soweit ich das verstanden habe bleibt die Gutschrift auch in elektronischer Form umsetzbar.

 

Ob die Verleiher sich irgendwann auf ein anderes System einigen als die Gutschrift, müsste man abwarten. Grundsätzlich wäre es ja simpel, wenn die einfach eine Online-Meldeplattform hätten, und daraus dann automatisiert eine Rechnung erstellt würde.

 

Da es aber vorläufig noch 3 Jahre Übergangsfrist zumindest für Kinobetriebe üblicher Größe gibt, mache ich mir da vorläufig noch keinen Kopf. Formal muss man ab dem 1.1.2025 allerdings schon E-Rechnungen in elektronischer Form manipulationssicher archivieren. Spätestens darüber sollte man sich Gedanken machen. Auch wenn die E-Rechnungen lesbar sind und wie ein normales PDF aussehen, reicht es ab dem 1.1.2025 nicht mehr aus, sie auszudrucken, man muss sie exlizit im Ursprungsformat dauerhaft archivieren.

 

Es gibt von der DATEV übrigens eine preiswerte Onlineplattform, u.a. um E-Rechnungen zu erstellen. Damit kann man zumindest mal rumspielen oder testweise sowas erstellen.

 

https://e-rechnungsplattform.datev.de/?utm_campaignid=21313263786&utm_campaign=GSP(BK)DATEV-UnternehmeneRechnung&utm_adset=alwayson&utm_adid=700406886204&utm_target=unternehmen&utm_objective=traffic&utm_audience=searchintent&utm_source=sea&utm_medium=sum-keywordadvertising&utm_author=m1311&gad_source=1&gclid=Cj0KCQiAo5u6BhDJARIsAAVoDWuiPLJFxkhaPXCYS97zSiC1kBl0R4f7T2NuYjsod02lN3Omjr_oLrwaAuTfEALw_wcB

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Man sollte keine Panik haben, es ist noch sehr viel Zeit, vermutlich für die meisten sogar noch 3 Jahre:

 

  • Bis zum 31.12.2026 können für Umsätze im Bereich B2B, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen versandt (ohne erforderliche Zustimmung des Empfängers) oder Rechnungen als PDF übermittelt werden, wenn der Rechnungsempfänger diesem Verfahren zustimmt. Die Zustimmung des Empfängers zu der Rechnungserteilung in einem anderen elektronischen Format (z.B. PDF) erfordert keine besondere Form.
  • Bis zum 31.12.2027 ist dies auch für Umsätze im Jahr 2027 möglich, wenn der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers 800.000 Euro nicht übersteigt.
  • Doch ab 2028 wird die elektronische Rechnung dann tatsächlich zwingend in allen Bereichen zur Anwendung kommen.

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