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Geschrieben

Hallo zusammen,

wir haben seit kurzem einen Laserprojekter im Einsatz. Theoretisch kann man sich auf einen Sitz stellen und würde dann direkt in den Laser schauen können. Da dies ernsthafte Verletzungen nach sich ziehen konnte wollte ich mal fragen wie andere das gelöst haben?

Wir basteln gerade einen Trailer mit einem Warnhinweis. 

Geschrieben

Das ist genauso „ungefährlich“ wie der Blick in einen Xenon Lichtstrahl…da freut sich der Augenarzt…

 

Es gibt Vorschriften für die Lichtwege, egal ob Xenon oder Laser.

Sollte der Integrator wissen und ein Betreiber erst recht!

  • Thumsbup 1
Geschrieben

Seit 2015 ist die Ausschilderung des Gefahrenabstands an Projektionsgeräten mit dem Warnschild "optische Strahlung" und dem Gefahrenabstand in Metern verpflichtend. Unabhängig von der Art der Lichterzeugung.  Bei kleinen Leistungen kann auf die Angabe der Meter Angabe verzichtet werden.

Es ist noch nie zulässig gewesen, ein Projektionsgerät so zu installieren daß dort direkt hineingesehen werden kann. 

In der Praxis bedeutet dieses, daß die Höhe des Strahlenaustritts über der letzten Reihe ca 2,30 m beträgt, damit auch ein auf den Schultern eines Elternteils sitzendes Kleinkind nicht versehentlich in den aktiven Strahl blicken kann.

Ist dieses baulich nicht möglich, war schon immer der Bereich so abzuschranken, daß ein Hereinblicken in den gefährdenden Strahlungsbereich vermieden wird. Nennt sich "Kontrollierbarer Bereich". Dieser ist seit 2015 rechnerisch zu ermitteln und anzugeben. Baulich ist ein Hereinlaufen in diesen Bereich zu verhindern.

Der Laserprojektor selbst enthält einen optischen Strahlungserzeuger der höchsten Gefahrenklasse, bei dem beim Hereinblicken oder Hautexposition ernste Schädigungen zu erwarten sind. Im praktischen Gerät ist dieser Bereich derartig abgesichert, daß eine Exposition nicht möglich ist, bzw. nur, wenn erheblich mit den Sicherheitseinrichtungen sabotiert wird.

 

Auch ein Photokopierer enthält Lasereinheiten der Gefahrenklasse 4. Und ist normalen Betrieb völlig gefahrlos zu nutzen.

 

Das Fehler der Ausschilderung und Vorliegen der Berechnung stellt eine Ordnungwidrigkeit dar, die mit Strafe bis zu 75000 Euro belegt werden kann.

Zumindest das Schild "Optische Strahlung" mit Angabe "Nicht in den Strahl blicken" ist in entsprechender Größe anzubringen, dann wird es m.E. kaum diesbezüglich Ärger geben.

 

Richtig große Abstände gibt es aber nur bei langbrennweitigen Objektiven und großen Lampenleistungen. 

  • Thumsbup 1
Geschrieben

Was mir zu dem Thema spontan einfiel: Wie läuft das denn bei einem Open-Air-Kino? Wenn ich da aus einem Container spiele, steht der ja meistens direkt auf der Erde und es ist schon gut möglich für das Publikum in die Lichtquelle rein zu schauen, zumal bei Open-Airs auch viele neugierig sind und öfters die Technik anschauen wollen als im normalen Kino. Und meistens ist ja da auch noch ne große Lichtleistung wegen entsprechender Bildgröße...

 

Baulich kann man da ja schlecht einen Sichtschutz einbauen, reicht dann da ein einfaches Warnhinweisschild am Container?

Geschrieben

Unsere Projektionskabine steht oberhalb der Tribüne.

Der Abstand zur letzten Reihe ist so groß, da ist der Blendeffekt aufgrund der Strahlaufweitung zu vernachlässigen…

 

Bei unseren Projektionanhänger ist der Lichtaustritt über 2 Meter, da brauch man schon ne Leiter…

An unserem regelmäßigen Aufstellort steht der Anhänger der an einer Kante, da sinds dann 4 Meter.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb kinofreaks:

Was mir zu dem Thema spontan einfiel: Wie läuft das denn bei einem Open-Air-Kino? Wenn ich da aus einem Container spiele, steht der ja meistens direkt auf der Erde und es ist schon gut möglich für das Publikum in die Lichtquelle rein zu schauen, zumal bei Open-Airs auch viele neugierig sind und öfters die Technik anschauen wollen als im normalen Kino. Und meistens ist ja da auch noch ne große Lichtleistung wegen entsprechender Bildgröße...

 

Baulich kann man da ja schlecht einen Sichtschutz einbauen, reicht dann da ein einfaches Warnhinweisschild am Container?

Abschranken mit Absperrungen. Warnhinweis ist davon unabhängig bei jeder Projektionstechnik erforderlich, Egal ob in 2, 5 oder 10 m über der Publikumsebene. Könnte ja jemand mit Hubbühne in den Bereich kommen. KÖNNTE

Geschrieben (bearbeitet)

Tendenziell wird man auch bei einem OpenAir den Projektor so einrichten, dass Zuschauer nicht ständig auf dem Weg zu Snackzu- oder -abfuhr durchs Bild laufen.

 

Ich weiss nicht, ob sowas heutzutage schon von den Ordnungsbehörden moniert wird, das Problem gab es auch schon mit Kohle und Xenon, nur waren in klassischen Kinobauten die Strahlengänge da in der Regel weit über dem Publikum. Erst in modernen Kleinstsälen wurde das buchstäblich enger. Ich kenne ein kleines Kino, in dem man nicht nur in der hintersten Reihe das Objektiv ziemlich genau auf Kopfhöhe hat, und da ist sogar ein Sitz davor, also ein Kind könnte da auf dem Sitz stehend mitten in den Strahl gucken, Abstand zum Objektiv dann ca. 50cm, 2*330Watt. Und das ist 2018 zugelassen worden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt ja zum Glück angeborene Reflexe und meist gesunden Menschenverstand, sonst würde es wohl 500 Strahlenblickopfer im Jahr geben… Mind. 100 Kinos in D (mindestens) sind so gebaut, dass man aus großer Nähe in die Optik schauen kann und das erstaunlicherweise ohne Probleme seit 20-40 Jahren. Kennt jemand solche Fälle überhaupt (Kino)? Das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich dagegen bin, das baulich und sicherheitstechnisch ernsthaft zu bedenken und zu beachten! (muss man ja hier immer dazuschreiben 🙈)

Bearbeitet von Sebastian (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Geschrieben

Solche Fälle kenne ich auch nicht.  Bei sichtbarer Strahlung gibt es Reflexe, die helfen

Kaum ein Mensch wird sich freiwillig im Nahfeld von Senderantennen aufhalten, und auf einen Mobilfunkmast kommt keiner rauf, ohne Sicherheitsvorkehrungen zu sabotieren.

Trotzdem muß an jeder Antenne der Gefahrbereich ausgewiesen werden und der ZUgang so verschloßen sein, daß niemand in den Gefahrbereich herein kommt. Passieren wird wenig, denn um Krebs auszulösen, müßte die Wellenlänge unter Zellradius liegen.

Der Staat kann das Ordnungswidrigkeitenrecht aber dazu nutzen Gelder abzupressen, bei Mißachtung. 50 bis 75 TEUR sind nennenswertes Geld, bei klammer Haushaltslage gern gesehen.

Deshalb lieber das Schild.

Ich weiß, es gibt diverse Kinos mit Einblickmöglichkeit. Ist halt falsche/ schlechte Architektur.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die milderen Laserschutzklassen definieren sich nicht über die Lidschlussgeschwindigkeit des Auges. Reflexe alleine reichen da nicht mehr aus, wenn die Strahlungsdichte zu hoch ist.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Lidschlussreflex#Lidschlussreflexzeit

 

Es gibt schon Gründe für diese Regelungen. Nun gibt es aber auch Säle, in denen größere Kisten mit erheblicher Leistung über den Köpfen betrieben werden, und dass da mal jemand nach guckt und ein bisschen was reguliert, ist schon kein Fehler.

 

 

Grundsätzlich war das auch formal nötig, weil die alten Laser-Schutz-Regelungen noch nicht für Projektoren ausgelegt waren und ohne Neufassung oder Ergänzung Laserprojektoren garnicht oder nur mit sehr teuren Auflagen hätten in Kinos betrieben werden dürfen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Carsten, Laserstrahlung kommt aus keinem Projektor heraus. Optische Strahlung hoher Leuchtdichte schon. Bei Geräten ab 9000 Lumen wird das kritisch, der Lidreflex und Eigenschutz der Haut reicht im Nahfeld nicht aus. 35 mm Filmprojektoren kamen kaum in diese Leistungsklasse, da war bei ca 12500 Lumen Schluß.

Dia Ausschilderung mußte aber schon seit 2015 verpflichtend angebracht sein, weil mit dem Aufkommen digitaler Projektoren Modelle mit 10000 Lumen zur kleinsten Leistungsklasse gehörten.

Der angepaßten Laser Regularien, Einstung als Geräte ohnwe Lasergefahrwen, war notwendig, um nicht Tür und Tor für Hochleistungs ShowTec Geräte zu schaffen.

 

Ein heutiger Projektor mit 8 bis 9000 Lumen an der Austrittsseite... da gibt es die Austrittsseite der Lichtquelleneinheit. Aus der kommt auf der Fläche eine Fingernagels Licht heraus, welches mindestens die doppelte Lumenzahl aufweist, auf der Fläche von 1 bis 2 cm². Da hineinzublicken führt zu Schäden, ist aber baulich auch unmöglich, ohne an Sicherheitseinerichtungen zu sabotieren.

optical radiatrion.jpg

Geschrieben
Am 1.12.2024 um 14:31 schrieb chrisdae:

Ich habe nochmals nachgesehen und der Projektor hat nur Klasse 1 und dürfte damit vollkommen ungefährlich sein. 

 

Das mit Klasse 1 kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

 

Geschrieben

Da bisse sich die Katze in den Schwanz - hätte der Projektor (nicht die Laserlichtquelle darin) NICHT Klasse 1, dürfte er auch nicht im Kino betrieben werden. Die Klasse bemisst sich nicht primär nach der Leistung, sondern nach der Strahlungsdichte, die schon nach wenigen cm Aufweitung vor der Optik vernachlässigbar wird, jedenfalls bei den Projektoren für kleinere Bildwände und bei üblichen Brennweiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb carstenk:

Da bisse sich die Katze in den Schwanz - hätte der Projektor (nicht die Laserlichtquelle darin) NICHT Klasse 1, dürfte er auch nicht im Kino betrieben werden.

 

...Und was heisst das nun? Klasse 1 Laser? Oder was genau?

 

Beim NEC NC3540LS steht zumindest im Datenblatt:

"...Dieses Gerät ist mit einem Lasermodul ausgestattet und wird deshalb gemäß IEC-Norm 60825-1 Ed. 3 2014 in Klasse 1 und gemäß IEC-Norm 62471-5 Ed. 1 2015 als RG3 eingestuft.
BLICKEN SIE NIEMALS DIREKT IN DEN LICHTKEGEL..."

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Klasse 1 sagt eben, dass er nach medizinischen Gesichtspunkten unmittelbar ungefährlich ist, also keine Schädigung des Auges eintreten kann.

 

Es kann aber Sekundäreffekte geben. Blendwirkung, Nachbilder, was vielleicht für das Publikum nicht so relevant ist, aber ggfs. für Techniker oder Betreiber bei Installation, Wartung, Reinigung, etc.

Geschrieben

Aber Gefahrenklasse 1 ist doch nicht ansatzweise für die Projektion im grossen Saal geeignet. Oder siehst Du das anders lieber @carstenk?

 

Auch Panasonic warnt, sogar bei Heimgeräten größerer Helligkeiten.

 

Ich würde jedenfalls nicht freiwillig in den Lichtkegel schauen wollen.

Geschrieben (bearbeitet)

Nochmal - Klasse 1 hat nichts direkt mit der Laserleistung zu tun, sondern mit der Strahlungsdichte. Mit einem Klasse 1 Laserpointer kannst Du natürlich keine Leinwand ausleuchten, aber die Strahldichte ist bei so einem Laserpointer bezogen auf ca. 1 Quadratmillimeter unmittelbar beim Strahlaustritt vor dem Pointer.

Wenn Du die Energie einer Projektionslaserlichtquelle mit mehreren Watt Leistung vor dem Objektiv auf eine Fläche von z.B. 20*20cm  (z.B. im Bereich des Projektionsfensters) verteilst, bleibt lokal nicht mehr viel Strahlungsdichte übrig - dein Auge kann ja nicht die Gesamtenergie dieser 400 Quadratzentimeter auf der Netzhaut kollimieren, sondern kriegt wieder nur ein paar Quadratmillimeter ab - und damit nur wenige Zehntausendstel der Gesamtlaserleistung.

Im Innern des Projektors sieht das natürlich ggfs. anders aus, deswegen müssen Techniker u..U. bei Wartungsarbeiten Schutzbrillen tragen, wenn sie an Bereichen arbeiten, wo das Licht noch nicht aufgeweitet ist.

 

Freiwillig guckt man da natürlich nicht rein, aber es gibt halt Situationen, in denen das passiert, und bei sehr hohen Strahldichten reichen eben schon Bruchteile einer Sekunde, bis der Lidschlussreflex greift, und bei höheren Leistungen kann ja auch die Haut bzw. Gewebe geschädigt werden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Ganz ehrlich, wenn hier jemand aussagt, sein eingesetzter Laser sei Klasse 1 im Projektor...dann ist das wohl selbsterklärend...never ever.

Komisch nur, dass Hersteller davor warnen in den "Lichtkegel" zu schauen...Kegel bedeutet ja Aufweitung und kein fokussierter dünner Lichtstrahl.

@Media-Prohat da schon vollkommen Recht.

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Wie Carsten schon schrieb wird der Projektor als ganzes bewertet, nicht die Laserlichtquelle im inneren des Projektors.

Die Laserlichtquelle an sich ist natürlich nicht Klasse 1 aber halt im Projektor gekapselt.

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

You could consider adding physical barriers or shields to block access to the laser beam, along with clear warning signs. Adjusting the projector's height or angle to limit exposure and consulting the manufacturer for safety tips might also help.

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