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Geschrieben

Hallo zusammen,

wir haben seit kurzem einen Laserprojekter im Einsatz. Theoretisch kann man sich auf einen Sitz stellen und wĂŒrde dann direkt in den Laser schauen können. Da dies ernsthafte Verletzungen nach sich ziehen konnte wollte ich mal fragen wie andere das gelöst haben?

Wir basteln gerade einen Trailer mit einem Warnhinweis. 

Geschrieben

Das ist genauso „ungefĂ€hrlich“ wie der Blick in einen Xenon Lichtstrahl
da freut sich der Augenarzt


 

Es gibt Vorschriften fĂŒr die Lichtwege, egal ob Xenon oder Laser.

Sollte der Integrator wissen und ein Betreiber erst recht!

  • Thumsbup 1
Geschrieben

Seit 2015 ist die Ausschilderung des Gefahrenabstands an ProjektionsgerÀten mit dem Warnschild "optische Strahlung" und dem Gefahrenabstand in Metern verpflichtend. UnabhÀngig von der Art der Lichterzeugung.  Bei kleinen Leistungen kann auf die Angabe der Meter Angabe verzichtet werden.

Es ist noch nie zulĂ€ssig gewesen, ein ProjektionsgerĂ€t so zu installieren daß dort direkt hineingesehen werden kann. 

In der Praxis bedeutet dieses, daß die Höhe des Strahlenaustritts ĂŒber der letzten Reihe ca 2,30 m betrĂ€gt, damit auch ein auf den Schultern eines Elternteils sitzendes Kleinkind nicht versehentlich in den aktiven Strahl blicken kann.

Ist dieses baulich nicht möglich, war schon immer der Bereich so abzuschranken, daß ein Hereinblicken in den gefĂ€hrdenden Strahlungsbereich vermieden wird. Nennt sich "Kontrollierbarer Bereich". Dieser ist seit 2015 rechnerisch zu ermitteln und anzugeben. Baulich ist ein Hereinlaufen in diesen Bereich zu verhindern.

Der Laserprojektor selbst enthĂ€lt einen optischen Strahlungserzeuger der höchsten Gefahrenklasse, bei dem beim Hereinblicken oder Hautexposition ernste SchĂ€digungen zu erwarten sind. Im praktischen GerĂ€t ist dieser Bereich derartig abgesichert, daß eine Exposition nicht möglich ist, bzw. nur, wenn erheblich mit den Sicherheitseinrichtungen sabotiert wird.

 

Auch ein Photokopierer enthÀlt Lasereinheiten der Gefahrenklasse 4. Und ist normalen Betrieb völlig gefahrlos zu nutzen.

 

Das Fehler der Ausschilderung und Vorliegen der Berechnung stellt eine Ordnungwidrigkeit dar, die mit Strafe bis zu 75000 Euro belegt werden kann.

Zumindest das Schild "Optische Strahlung" mit Angabe "Nicht in den Strahl blicken" ist in entsprechender GrĂ¶ĂŸe anzubringen, dann wird es m.E. kaum diesbezĂŒglich Ärger geben.

 

Richtig große AbstĂ€nde gibt es aber nur bei langbrennweitigen Objektiven und großen Lampenleistungen. 

  • Thumsbup 1
Geschrieben

Was mir zu dem Thema spontan einfiel: Wie lĂ€uft das denn bei einem Open-Air-Kino? Wenn ich da aus einem Container spiele, steht der ja meistens direkt auf der Erde und es ist schon gut möglich fĂŒr das Publikum in die Lichtquelle rein zu schauen, zumal bei Open-Airs auch viele neugierig sind und öfters die Technik anschauen wollen als im normalen Kino. Und meistens ist ja da auch noch ne große Lichtleistung wegen entsprechender BildgrĂ¶ĂŸe...

 

Baulich kann man da ja schlecht einen Sichtschutz einbauen, reicht dann da ein einfaches Warnhinweisschild am Container?

Geschrieben

Unsere Projektionskabine steht oberhalb der TribĂŒne.

Der Abstand zur letzten Reihe ist so groß, da ist der Blendeffekt aufgrund der Strahlaufweitung zu vernachlĂ€ssigen


 

Bei unseren ProjektionanhĂ€nger ist der Lichtaustritt ĂŒber 2 Meter, da brauch man schon ne Leiter


An unserem regelmĂ€ĂŸigen Aufstellort steht der AnhĂ€nger der an einer Kante, da sinds dann 4 Meter.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb kinofreaks:

Was mir zu dem Thema spontan einfiel: Wie lĂ€uft das denn bei einem Open-Air-Kino? Wenn ich da aus einem Container spiele, steht der ja meistens direkt auf der Erde und es ist schon gut möglich fĂŒr das Publikum in die Lichtquelle rein zu schauen, zumal bei Open-Airs auch viele neugierig sind und öfters die Technik anschauen wollen als im normalen Kino. Und meistens ist ja da auch noch ne große Lichtleistung wegen entsprechender BildgrĂ¶ĂŸe...

 

Baulich kann man da ja schlecht einen Sichtschutz einbauen, reicht dann da ein einfaches Warnhinweisschild am Container?

Abschranken mit Absperrungen. Warnhinweis ist davon unabhĂ€ngig bei jeder Projektionstechnik erforderlich, Egal ob in 2, 5 oder 10 m ĂŒber der Publikumsebene. Könnte ja jemand mit HubbĂŒhne in den Bereich kommen. KÖNNTE

Geschrieben (bearbeitet)

Tendenziell wird man auch bei einem OpenAir den Projektor so einrichten, dass Zuschauer nicht stÀndig auf dem Weg zu Snackzu- oder -abfuhr durchs Bild laufen.

 

Ich weiss nicht, ob sowas heutzutage schon von den Ordnungsbehörden moniert wird, das Problem gab es auch schon mit Kohle und Xenon, nur waren in klassischen Kinobauten die StrahlengĂ€nge da in der Regel weit ĂŒber dem Publikum. Erst in modernen KleinstsĂ€len wurde das buchstĂ€blich enger. Ich kenne ein kleines Kino, in dem man nicht nur in der hintersten Reihe das Objektiv ziemlich genau auf Kopfhöhe hat, und da ist sogar ein Sitz davor, also ein Kind könnte da auf dem Sitz stehend mitten in den Strahl gucken, Abstand zum Objektiv dann ca. 50cm, 2*330Watt. Und das ist 2018 zugelassen worden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt ja zum GlĂŒck angeborene Reflexe und meist gesunden Menschenverstand, sonst wĂŒrde es wohl 500 Strahlenblickopfer im Jahr geben
 Mind. 100 Kinos in D (mindestens) sind so gebaut, dass man aus großer NĂ€he in die Optik schauen kann und das erstaunlicherweise ohne Probleme seit 20-40 Jahren. Kennt jemand solche FĂ€lle ĂŒberhaupt (Kino)? Das soll jetzt nicht bedeuten, dass ich dagegen bin, das baulich und sicherheitstechnisch ernsthaft zu bedenken und zu beachten! (muss man ja hier immer dazuschreiben 🙈)

Bearbeitet von Sebastian (Änderungen anzeigen)
  • Like 1
Geschrieben

Solche FÀlle kenne ich auch nicht.  Bei sichtbarer Strahlung gibt es Reflexe, die helfen

Kaum ein Mensch wird sich freiwillig im Nahfeld von Senderantennen aufhalten, und auf einen Mobilfunkmast kommt keiner rauf, ohne Sicherheitsvorkehrungen zu sabotieren.

Trotzdem muß an jeder Antenne der Gefahrbereich ausgewiesen werden und der ZUgang so verschloßen sein, daß niemand in den Gefahrbereich herein kommt. Passieren wird wenig, denn um Krebs auszulösen, mĂŒĂŸte die WellenlĂ€nge unter Zellradius liegen.

Der Staat kann das Ordnungswidrigkeitenrecht aber dazu nutzen Gelder abzupressen, bei Mißachtung. 50 bis 75 TEUR sind nennenswertes Geld, bei klammer Haushaltslage gern gesehen.

Deshalb lieber das Schild.

Ich weiß, es gibt diverse Kinos mit Einblickmöglichkeit. Ist halt falsche/ schlechte Architektur.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die milderen Laserschutzklassen definieren sich nicht ĂŒber die Lidschlussgeschwindigkeit des Auges. Reflexe alleine reichen da nicht mehr aus, wenn die Strahlungsdichte zu hoch ist.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Lidschlussreflex#Lidschlussreflexzeit

 

Es gibt schon GrĂŒnde fĂŒr diese Regelungen. Nun gibt es aber auch SĂ€le, in denen grĂ¶ĂŸere Kisten mit erheblicher Leistung ĂŒber den Köpfen betrieben werden, und dass da mal jemand nach guckt und ein bisschen was reguliert, ist schon kein Fehler.

 

 

GrundsĂ€tzlich war das auch formal nötig, weil die alten Laser-Schutz-Regelungen noch nicht fĂŒr Projektoren ausgelegt waren und ohne Neufassung oder ErgĂ€nzung Laserprojektoren garnicht oder nur mit sehr teuren Auflagen hĂ€tten in Kinos betrieben werden dĂŒrfen.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Carsten, Laserstrahlung kommt aus keinem Projektor heraus. Optische Strahlung hoher Leuchtdichte schon. Bei GerĂ€ten ab 9000 Lumen wird das kritisch, der Lidreflex und Eigenschutz der Haut reicht im Nahfeld nicht aus. 35 mm Filmprojektoren kamen kaum in diese Leistungsklasse, da war bei ca 12500 Lumen Schluß.

Dia Ausschilderung mußte aber schon seit 2015 verpflichtend angebracht sein, weil mit dem Aufkommen digitaler Projektoren Modelle mit 10000 Lumen zur kleinsten Leistungsklasse gehörten.

Der angepaßten Laser Regularien, Einstung als GerĂ€te ohnwe Lasergefahrwen, war notwendig, um nicht TĂŒr und Tor fĂŒr Hochleistungs ShowTec GerĂ€te zu schaffen.

 

Ein heutiger Projektor mit 8 bis 9000 Lumen an der Austrittsseite... da gibt es die Austrittsseite der Lichtquelleneinheit. Aus der kommt auf der FlĂ€che eine Fingernagels Licht heraus, welches mindestens die doppelte Lumenzahl aufweist, auf der FlĂ€che von 1 bis 2 cmÂČ. Da hineinzublicken fĂŒhrt zu SchĂ€den, ist aber baulich auch unmöglich, ohne an Sicherheitseinerichtungen zu sabotieren.

optical radiatrion.jpg

Geschrieben
Am 1.12.2024 um 14:31 schrieb chrisdae:

Ich habe nochmals nachgesehen und der Projektor hat nur Klasse 1 und dĂŒrfte damit vollkommen ungefĂ€hrlich sein. 

 

Das mit Klasse 1 kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

 

Geschrieben

Da bisse sich die Katze in den Schwanz - hĂ€tte der Projektor (nicht die Laserlichtquelle darin) NICHT Klasse 1, dĂŒrfte er auch nicht im Kino betrieben werden. Die Klasse bemisst sich nicht primĂ€r nach der Leistung, sondern nach der Strahlungsdichte, die schon nach wenigen cm Aufweitung vor der Optik vernachlĂ€ssigbar wird, jedenfalls bei den Projektoren fĂŒr kleinere BildwĂ€nde und bei ĂŒblichen Brennweiten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb carstenk:

Da bisse sich die Katze in den Schwanz - hĂ€tte der Projektor (nicht die Laserlichtquelle darin) NICHT Klasse 1, dĂŒrfte er auch nicht im Kino betrieben werden.

 

...Und was heisst das nun? Klasse 1 Laser? Oder was genau?

 

Beim NEC NC3540LS steht zumindest im Datenblatt:

"...Dieses GerĂ€t ist mit einem Lasermodul ausgestattet und wird deshalb gemĂ€ĂŸ IEC-Norm 60825-1 Ed. 3 2014 in Klasse 1 und gemĂ€ĂŸ IEC-Norm 62471-5 Ed. 1 2015 als RG3 eingestuft.
BLICKEN SIE NIEMALS DIREKT IN DEN LICHTKEGEL..."

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Klasse 1 sagt eben, dass er nach medizinischen Gesichtspunkten unmittelbar ungefÀhrlich ist, also keine SchÀdigung des Auges eintreten kann.

 

Es kann aber SekundĂ€reffekte geben. Blendwirkung, Nachbilder, was vielleicht fĂŒr das Publikum nicht so relevant ist, aber ggfs. fĂŒr Techniker oder Betreiber bei Installation, Wartung, Reinigung, etc.

Geschrieben

Aber Gefahrenklasse 1 ist doch nicht ansatzweise fĂŒr die Projektion im grossen Saal geeignet. Oder siehst Du das anders lieber @carstenk?

 

Auch Panasonic warnt, sogar bei HeimgerĂ€ten grĂ¶ĂŸerer Helligkeiten.

 

Ich wĂŒrde jedenfalls nicht freiwillig in den Lichtkegel schauen wollen.

Geschrieben (bearbeitet)

Nochmal - Klasse 1 hat nichts direkt mit der Laserleistung zu tun, sondern mit der Strahlungsdichte. Mit einem Klasse 1 Laserpointer kannst Du natĂŒrlich keine Leinwand ausleuchten, aber die Strahldichte ist bei so einem Laserpointer bezogen auf ca. 1 Quadratmillimeter unmittelbar beim Strahlaustritt vor dem Pointer.

Wenn Du die Energie einer Projektionslaserlichtquelle mit mehreren Watt Leistung vor dem Objektiv auf eine FlĂ€che von z.B. 20*20cm  (z.B. im Bereich des Projektionsfensters) verteilst, bleibt lokal nicht mehr viel Strahlungsdichte ĂŒbrig - dein Auge kann ja nicht die Gesamtenergie dieser 400 Quadratzentimeter auf der Netzhaut kollimieren, sondern kriegt wieder nur ein paar Quadratmillimeter ab - und damit nur wenige Zehntausendstel der Gesamtlaserleistung.

Im Innern des Projektors sieht das natĂŒrlich ggfs. anders aus, deswegen mĂŒssen Techniker u..U. bei Wartungsarbeiten Schutzbrillen tragen, wenn sie an Bereichen arbeiten, wo das Licht noch nicht aufgeweitet ist.

 

Freiwillig guckt man da natĂŒrlich nicht rein, aber es gibt halt Situationen, in denen das passiert, und bei sehr hohen Strahldichten reichen eben schon Bruchteile einer Sekunde, bis der Lidschlussreflex greift, und bei höheren Leistungen kann ja auch die Haut bzw. Gewebe geschĂ€digt werden.

Bearbeitet von carstenk (Änderungen anzeigen)
Geschrieben (bearbeitet)

Ganz ehrlich, wenn hier jemand aussagt, sein eingesetzter Laser sei Klasse 1 im Projektor...dann ist das wohl selbsterklÀrend...never ever.

Komisch nur, dass Hersteller davor warnen in den "Lichtkegel" zu schauen...Kegel bedeutet ja Aufweitung und kein fokussierter dĂŒnner Lichtstrahl.

@Media-Prohat da schon vollkommen Recht.

Bearbeitet von DC (Änderungen anzeigen)
Geschrieben

Wie Carsten schon schrieb wird der Projektor als ganzes bewertet, nicht die Laserlichtquelle im inneren des Projektors.

Die Laserlichtquelle an sich ist natĂŒrlich nicht Klasse 1 aber halt im Projektor gekapselt.

 

  • 2 Wochen spĂ€ter...
Geschrieben

You could consider adding physical barriers or shields to block access to the laser beam, along with clear warning signs. Adjusting the projector's height or angle to limit exposure and consulting the manufacturer for safety tips might also help.

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