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Geschrieben

Hallo Kollegen,

 

in einem Gasthof unserer Stadt gibt es zu Weihnachten Filmabende. Es ist so eine Art Public Viewing, also es laüft direkt das Fernsehprogramm. Es wird bei FB & Co. dafür geworben. Mit Filmtitel und Uhrzeit. Kein Eintritt, kein Mindestverzehr. Dürfen die das? Die Regeln der FiFa kenne ich, aber bei Filmen, keine Ahnung. Vielleicht hatte ja schon mal jemand so einen Fall.

 

Beste Grüße
Holger

Geschrieben

Das heisst, z.B. sowas wie Tatort, oder 'Weihnachten bei Hoppenstedts'? Ja, ohne Eintritt und Mindestverzehr dürfen die das, zumindest Öffentlich-Rechtliche Sender. Wenn die nur Titel und Uhrzeit bewerben, könnte wettbewerbsrechtlich möglicherweise dagegen vorgegangen werden, dürfte aber grenzwertig sein.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb carstenk:

Das heisst, z.B. sowas wie Tatort, oder 'Weihnachten bei Hoppenstedts'? Ja, ohne Eintritt und Mindestverzehr dürfen die das, zumindest Öffentlich-Rechtliche Sender. Wenn die nur Titel und Uhrzeit bewerben, könnte wettbewerbsrechtlich möglicherweise dagegen vorgegangen werden, dürfte aber grenzwertig sein.

Danke Carsten.

 

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