Zum Inhalt springen

FFG-Entscheid - heute ca. 21:15 Uhr im Bundestag


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 20.12.2024 um 17:01 schrieb tomas katz:

Wir werden dann neu ab nächstes Jahr wieder abgabepflichtig. Nach dem alten FFG wären wir weiter von der Abgabe befreit.

Woher kommt das? Auf den ersten Blick habe ich nur gesehen, dass die Schwelle zur Abgabefreiheit von 100k auf 150k angehoben wurde. Gibt es da noch Böses im Kleingedruckten?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bubbagump:

Woher kommt das? Auf den ersten Blick habe ich nur gesehen, dass die Schwelle zur Abgabefreiheit von 100k auf 150k angehoben wurde. Gibt es da noch Böses im Kleingedruckten?

Newsletter der AG Kino Gilde:

 

"Die Filmabgabe wird nicht mehr Leinwand-, sondern Kinobezogen erhoben. Die Freigrenze wurde auf 150.000 Euro Netto-Jahreskartenumsatz angehoben. Ebenso die Stufengrenzen für die Abgabesätze. Für viele kleinere und Einsaal-Kinos bedeutet diese Regelung eine Entlastung. 
Die Filmabgabe beträgt:
1. bei einem Jahresumsatz von bis zu 750 000 Euro 1,8 Prozent,
2. bei einem Jahresumsatz von bis zu 1 500 000 Euro 2,4 Prozent
3. bei einem Jahresumsatz von über 1 500 000 Euro 3 Prozent."

  • Thumsbup 1
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Bubbagump:

Woher kommt das? Auf den ersten Blick habe ich nur gesehen, dass die Schwelle zur Abgabefreiheit von 100k auf 150k angehoben wurde. Gibt es da noch Böses im Kleingedruckten?

 

Ja genau, wie du weißt, sind wir ein Zweisaalkino. Bisher waren wir pro Leinwand unter der Freigrenze von 100.000 Euro, zusammengerechnet sind wir beim Kartennetto über der neuen Freigrenze von 150.000 Euro.

Je nach Anzahl der Leinwände dürfte die neue Regelung vorteilig oder nachteilig sein.

Muss man am Jahresanfang ausrechnen und ggf. im Kassensystem anpassen (lassen).

Geschrieben

Das gilt ab 1.1. Wir haben gerade eine Mail von der FFA bekommen. Fr uns mit nur einem Saal ändert sich nichts. Wir bleiben bei 1,8 aber wir müssen nicht mehr bangen die 200.000 zu erreichen. Wahrscheinlich müssen die, mit vielen kleinen Sälen jetzt mehr bezahlen, da alles zusammengefasst wird.

 

Achtung Ironie: Mit einer Kinoflatrate könnte man den Umsatz bestimmt unter 150.000 bringen. Ironie Ende

 

  • Face with tears of joy 1
Geschrieben

Tja, die kleineren Kinos will auch keiner, die machen dieselbe Arbeit und bringen weniger Umsatz.

 

Für uns wird das genauso blöd, wir haben das gut nutzen können, es gab immer 2-3 säle, die wir für ein Jahr mit schlechten oder alten Filmen bestückt haben und haben die Säle dadurch auf 0% drücken können. Im nächsten Jahr wurden die Säle gewechselt und diejenigen mit 2,4 oder 3% wurden wieder kaum bespielt. 
 

Warum auch immer diese Umverteilung sein muss, lieber den Kinos gar nichts abknöpfen und durch die gesparten Euros können sie mehr investieren… und jetzt kommt keiner mit kostenlosen Darlehens, denn das sind sie gewiss nicht, je nach Jahr, hat man dafür sogar gut drauf gezahlt. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb ChrisL:

 

Für uns wird das genauso blöd, wir haben das gut nutzen können, es gab immer 2-3 säle, die wir für ein Jahr mit schlechten oder alten Filmen bestückt haben und haben die Säle dadurch auf 0% drücken können. Im nächsten Jahr wurden die Säle gewechselt und diejenigen mit 2,4 oder 3% wurden wieder kaum bespielt. 


und genau diese Tricksereien wollte man damit unter anderem vermeiden.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb preston sturges:


und genau diese Tricksereien wollte man damit unter anderem vermeiden.

 

Das ist verständlich - dass sich für nicht so wenige Kinos die Abgaben erheblich erhöhen, ist dennoch ganz schön hart.

Uns triffts ebenso - bisher nur der große Saal abgabepflichtig, künftig alle drei. Das ist in etwa ne Verdoppelung.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb preston sturges:


und genau diese Tricksereien wollte man damit unter anderem vermeiden.


sorry, aber das ist keine trickserei. Uns wurde per Gesetz etwas vorgegeben und in diesem Rahmen bewegt man sich ganz legal, wenn andere nicht auf diese Idee kommen ist das nicht mein Problem.

Gerade in dem Jahr bevor man z.b. den Saal umgebaut hat war das auch praktisch, noch schön die Stühle und den Teppich runterrocken und dann raus damit. 
Nach über 3 Jahrzehnten im Kino, macht mir das keinen Spaß mehr, es wird doch nur noch versucht uns das Leben immer schwerer zu machen, noch mehr rauszupressen und von jeder Seite gibt’s weitere Auflagen und Abgaben - Mega! 
 

Nach meinem Gefühl würde ich eher was anderes vermuten, die Einnahmen auf der FFA Seite gingen die letzten Jahre massivst nach unten und irgendwie müssen sie das auffangen.

Geschrieben

Da möchte ich mich als substanziell benachteiligtes Einsaalkino auch mal positiv über diese Änderung äußern. Schließlich haben Einsaalkinos auch die größten Nachteile u.a. bei der Dispo und sind unter aktuellen Bedingungen nur bezüglich eines Aspektes bevorzugt: Dem Risiko einer dauerhaften Schließung.

  • Like 1
Geschrieben

Zusammenfassend lässt sich feststellen: FFA-Abgabe erhöht, Referenzförderung und Kurzfilmförderung gestrichen. Für die Kinos ist das neue FFG jedenfalls keine Verbesserung. Die BKM hat nur auf die Produzentenseite gehört.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.