Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Erfahrungen hab ich keine damit. Gebläse ist dabei.

Ich sage mal so... Wenn das ganze Luftgebilde nix ist, könnte man immer noch den Leinwandteil rausschneiden und auf einen Rahmen spannen.

Mal im Ernst: Schlecht aussehen tuts nicht...

Geschrieben

„Fliegende Bauten“ ab 5 m Höhe sind zum Beispiel in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig. Du benötigst ein Prüfbuch (glaube nicht, dass das bei diesem eBay Angebot inklusive ist) und gegebenenfalls wird eine Abnahme durch einen Sachverständigen durch die Bauaufsicht angeordnet. 
 

 

Geschrieben

@Chrissifür die private Gartenparty sicher nice

 

Für eine professionelle Vorfuehrung sehe ich das wie Preston. 

 

Verantwortlich ist und bleibt der Veranstalter.

Geschrieben

Mit den Kordeln bzw. Befestigungspunkte wird das nie was bei uns. Die Airscreens hier oder Airwall bekommen ihre Zulassung wohl auch nur deswegen, weil sie sich zusammenfalten oder , unten fixiert, nach vorne oder hinten umfallen können. Das gibt diese Konstruktion nicht her.

Jens

Geschrieben

Klar, die weiße Folie kann alles mögliche sein, Zeltbahnenfolie wird gerne genommen, ist billig, man sieht die Schweißnähte, am Besten noch horizontal, oft Falten usw. Die rückwärtig lichtundurchlässige Folie kostet einfach mehr als das Doppelte.

Und man muß sie verarbeiten können. Presie dafür gibt es bei Gerriets, Hamann usw.

Jens

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.