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Förderung von Umbaumaßnahmen


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Geschrieben

Hallo zusammen,

unser Kino ringt derzeit mit einigen Problem:

Im Jahre 2001 stand das Familiengeführte Haus vor der Schließung, weshalb ein Verein gegründet wurde, der seither das Theater betreibt. Neben (hauptsächlich Programm-)Kinofilmen finden regelmäßig auf der damals eingebauten Bühne Kleinkunstveranstaltungen mit regionalen und nationalen Künstlern statt (Kabarret, Musik, Lesungen, etc.)

Kinofilme sind meist durchschnittlich besucht, allerdings gibt es auch Vorstellungen, die den knapp 200-Plätze Saal gut füllen. Besonders Filme, die durch einen örtlichen Frauen-Verein empfohlen werden, sind stets gut besucht. Hin- und wieder bekommen wir auch mal eine Vorpremiere (zuletzt "Ein fliehendes Pferd") oder, was eine riesen Sensation war für uns, Harry Potter zum Bundesstart. Das Programm wurde bereits mehrfach durch die Filmstiftung ausgezeichnet und prämiert.

Die Bühnenvorstellungen sind auch meist sehr gut besucht bis ausverkauft.

Die ca. 500 Mitglieder leisten durch ihre Mitgliedsbeiträge in Höhe von ca. 11.000€ jährlich einen erheblichen Beitrag zum Budget, der Rest wird durch Bühnenkunst und Bistro Verkauf gemacht. Kino wirft nur einen sehr geringen Gewinn ab.

 

Da das Haus von 1938 ist und mittlerweile unter Denkmalschutz steht, kann man sich vorstellen, dass es an allen Ecken Bedarf der Renovierung gibt. Ich meine damit nicht, dass die Hütte auseinanderbröckelt, aber man hat ja auch irgendwo den Anspruch Dinge zu verbessern und zu überholen.

 

Anschaffungen für die Tonanlage der Veranstaltungstechnik und Instandhaltung der Projektion (2xBauer B8) verschlingen einen immensen Haufen Geld, das bekanntlich rar ist. Mit vielen Helfern und ordentlich Motivation kommen wir aber gut voran und das wird vom Publikum auch anerkannt.

Kaum hat man dann einen Plan um die Tonanlage mal zu überholen, bekommt man dann aber immer wieder Steine in den Weg geschmissen, die es gilt zu bewältigen. Größtes Problem ist natürlich der Brandschutz, denn zur Zeit hat ein Mitarbeiter des Bauamtes den Drang sich ordentlich wichtig zu machen und fordert Dinge, die schlichtweg unmöglich sind. Das Haus wurde vom Standbrandmeister abgenommen und für OK befunden und der Amtsschimmel muss sich auf einmal aufregen.

 

Jedenfalls zurück zur eigentlichen Frage:

Da der Vereinsvorstand haftbar ist, möchte er sich nicht (auch nicht zinsfrei) Verschulden. Das ist denke ich nachvollziehbar. Jedoch habe ich gelesen, dass die Filmförderung NRW z. B. solche Projekte fördert, also Renovierung von alten Kinos und Modernisierung der Technik. Wie geht man am besten an diese Sache ran?

 

Gruß

Basti

Geschrieben

Komplementärförderung ist auch eine Möglichkeit. Da gibt das Land 50% des Betrages, den die Stadt oder der Verein aufbringt, nochmals mit dazu.

Jens

Geschrieben
Komplementärförderung ist auch eine Möglichkeit. Da gibt das Land 50% des Betrages, den die Stadt oder der Verein aufbringt, nochmals mit dazu.

Jens

 

An wen wendet man sich da am besten?

  • 1 Monat später...
Geschrieben

... 1.) Projektförderung der FFA, z.B. bei Renovierung o.ä. als Darlehen 2.) Referenzförderung der FFA als Zuschuss, 3.) Regionale Filmförderung: Hier in Nds. ist das die Nordmedia.

 

Viele Grüße

Stephan

Geschrieben

In einem Gespräch mit der Filmstiftung NRW wurde uns ein 30%iger Zuschuss zu Umbaumaßnahmen zugesagt. Das ist schonmal sehr erfreulich.

Von der Stadt kann man wohl nichts erwarten.

 

2.) Referenzförderung der FFA als Zuschuss

Jens

 

Was kann man sich darunter Vorstellen? Aus dem juristischen Fachjargon werde ich nicht schlau...

Geschrieben

Hallo:

Auszug FFA.de:

 

"Die Förderungshilfen werden als Zuschuss gewährt, indem die zur Verfügung stehenden Mittel zu 50 v.H. gleichmäßig auf die Zahl der Antragsteller verteilt und zu 50 v.H. nach dem Verhältnis vergeben werden, in dem die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr von den Antragstellern erreichten Besucherzahlen zueinander stehen. Dabei werden die Besucherzahlen der Filmtheater im vergangenen Kalenderjahr, die den Kinoprogrammpreis des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erhalten haben oder in denen das Abspiel von Filmen gemäß § 15 Abs. 2 oder § 16 den doppelten Wert des Zuschauermarktanteils des deutschen Films im vergangenen Kalenderjahr erreicht haben, doppelt gezählt. Bei Filmtheatern, die beide Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt haben, werden die Besucherzahlen vierfach gezählt. Die Förderungshilfe wird frühestens drei Monate nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres ausgezahlt."

 

Anträge und Fristen stehen auch auf der FFA-Seite; das Geld ist Zuschuss.

 

Viele Grüße

Stephan

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