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Geschrieben

Hallo,

 

"rechtzeitig" vor Lissi hat der gute Herr Koppert zugeschlagen.

 

AGBs, die die Welt nicht braucht, müssen mit dem Einsatz von Lissi akzeptiert werden.

 

Ich befürchte, daß wir alle nicht in der Lage sein werden, auf Lissi zu verzichten, selbst wenn meine persönliche Einschätzung stimmen sollte und die Goldene Leinwand gerade so erreicht werden kann.

 

Jedenfalls sind in meinen Augen die AGBs weder fair noch angemessen (die berechtigten Interessen beider Vertragspartner werden nicht ausreichend gewürdigt, würde der Jurist wahrscheinlich sagen), denn ich soll z.B. den Bevollmächtigten der Constantin gegenüber auf das Steuergeheimnis verzichten!

 

Da verwundert es nicht mehr, daß z.B. in einem Saal mit 100 Plätzen maximal 5 Freikarten pro Woche ausgegeben werden dürfen und daß Preisermäßigungen aufgrund von PR-Aktionen (Kinotag?) trotzdem als voller Eintrittspreis gegenüber der Constantin abgerechnet werden sollen.

 

Eine Mindestabrechnungsbasis für alle (!) Einsätze, also auch für einen Wiedereinsatz von z.B. "Hui Buh" im "Kinderkino", sowie die Verpflichtung, alle (!) Einsätze, also auch das "Kinderkino" in alle Tagesvorstellungen zu zeigen, runden die AGBs ab.

 

Vielen Dank liebe Constantin für diesen Beitrag zur erfolgreichen Zusammenarbeit, so macht Kino wirklich Spaß!

 

Ob Deutschland wirklich Lissi ab dem 25.10. haben muss???

Geschrieben

Also ganz so schlimm ist ja nun nicht.

Die 5 % Freikarten gibt es schon immer !

HUI BUH z.B. als Kinderfilm WA terminiert braucht auch nur in den

2 terminierten Vorstellungen Samstag+Sonntag 15:00 gezeigt werden.

Dafür gelten auch keine Mindeseintrittspreise.

Die WA kostet ja nur 38 %.

und die Mindesteintrittspreise greifen erst ab 45,5 %.

Der "KINOTAG" ist ein eingeführter "BILLIGTAG" in der Branche, der

auch von der Constantin akzeptiert wird.

Also eigentlich alles im "grünen Bereich".

und das mit dem Steuergeheimnis hatten wir glaub ich auch schon

bei WB und UPI.

Geschrieben

"Maximal 5 Freikarten pro Woche in einem 100 Plätze Saal" ist aber nicht das Gleiche wie "maximal 5% aller ausgegebenen Tickets pro Woche dürfen Freikarten sein". Was stimmt denn nun?

Geschrieben

Richtig ist - auch schon immer gewesen - 5% der Sitzplatzzahl in dem der jeweilige Film läuft. Nicht der ges. Vorstellungen.

Es wird aber allgemein akzeptiert 5% der Besucherzahl des

jeweilgen Films.

Nur WB-UPI und jetzt CONSTANTIN stellen sich an.

Und das eigentlich auch nur bei "großen" Filmen.

Da hängt dann ein Schild an der Kasse:

"Der Verleih akzeptiert bei diesem Film kein Einlösen von Freikarten"

Für uns auch besser.Bei diesen Filmen kommen meisten viele Freikarten.

Geschrieben

Also ich habe selbst mit Warner und UPI noch nie Probleme bei den Freikarten gehabt. Sie sollten nur im angemessenen Rahmen bleiben.

Ansonsten habe ich in den neuen AGB der Constantin nichts weltbewegend anderes entdecken können was nicht sowieso schon branchenüblich ist.

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben

Wenn ihr eure Kopien per xy-Kurier erhaltet - beispielsweise von CineLogistik oder DPD- und die Kopie kommt beschädigt bei euch an - so haftet nach den AGB`s das Kino für den Schade und nicht mehr der Verleih.

Ebenso ist das Franko/Franko-Verfahren bei den Transportkosten unter den Tisch gefallen. Nach dem neuen Text muß das Kino nun, wenns dann nach dem Text geht, auch den Antransport zahlen !

Das heißt: Keine Befugnis bei der Auswahl des Transportsystems, aber zahlen für den An-und Abtransport und für Schäden, die von Dritten verursacht werden.

Toll ? !

Geschrieben
Wenn ihr eure Kopien per xy-Kurier erhaltet - beispielsweise von CineLogistik oder DPD- und die Kopie kommt beschädigt bei euch an - so haftet nach den AGB`s das Kino für den Schade und nicht mehr der Verleih.

Ebenso ist das Franko/Franko-Verfahren bei den Transportkosten unter den Tisch gefallen. Nach dem neuen Text muß das Kino nun, wenns dann nach dem Text geht, auch den Antransport zahlen !

Das heißt: Keine Befugnis bei der Auswahl des Transportsystems, aber zahlen für den An-und Abtransport und für Schäden, die von Dritten verursacht werden.

Toll ? !

 

Franko / Franko wurde doch eh nicht von allen Verleihern beachtet (ich meine das so, daß diese den Spedi bezahlten), und wers nicht gleich von der Endabrechnung abzog, zahlte auch die Anlieferrrechnung schon vor Jahren selbst. Also ist das nichts neues.

Versand per DPD o Ä dürfte jedoch billiger, als Lieferspediteur sein, und auch jede deutsche Adresse bedienen, was ja mit Filmspedi nicht immer der Fall ist.

Also, wirklich neues konnte ich auch nicht finden, und wie bestimmte Dinge dann praktisch gehandhabt werden, muß eh im gegenseitigen Verhältnis gelebt werden.

Und bei zügiger Rechnungszahlung wird es in dieser Frage wohl kaum Probleme geben.

 

Stefan

Geschrieben

Also, ich hab noch nie gehört, daß´ein Kino verleihseitig den Antransport bezahlen mußte. Es sei denn, ihr Spedi hat für Sonderwünsche eine Rechnung gestellt.

Quatsch ist auch, daß die Filmspedis nicht alle Kinos beliefern können. Sie tun es aber !

Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Stammspedi deines Hauses unterhalten.

Wir sind mit unserem Super zu frieden !!!!! Und so sollte es bis zur Festplatte auch bleiben.

Und nach dem Text der neuen ABB haftet das Kino eben für den Schaden, den ein 3. bei der Anlieferung verursacht. Ist schon seltsam; oder zahlt jemand von euch für eine Lieferung einer schadhaften Ware vom Versandhaus ?

Geschrieben
oder zahlt jemand von euch für eine Lieferung einer schadhaften Ware vom Versandhaus ?

 

Bei Lieferungen zwischen Gewerbetreibenden haftet der Besteller (sofern nichts anderes vereinbart) Bei Lieferungen von Gewerbe an Privat haftet der Lieferant.

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben
Also, ich hab noch nie gehört, daß´ein Kino verleihseitig den Antransport bezahlen mußte. Es sei denn, ihr Spedi hat für Sonderwünsche eine Rechnung gestellt.

Quatsch ist auch, daß die Filmspedis nicht alle Kinos beliefern können. Sie tun es aber !

 

Definitiv fähren die nicht 1 Stunde von ihrer letzten Stelle, um dann einen Film für nen bisschen Geld zu liefern.

Ich habe meine Filme immer selber aus dem Lager holen müssen.

Man hätte sich auch nachts um 4 an der B104 treffen können.

Später hab ich Filme dann über Lübeck von einem Lehrer Freitags morgens gebracht bekommen, der während der Schulzeiten an unserem Haus vorbei fuhr. Bei ihm war normale Anlieferung von dann 2 Kopien (seine und unsere) real. Und seine Addresse lag im Liefergebiet.Der Hamburger Spedi hatte halt die Ostzonengrenze als Grenze. Das war dann eine wesentliche Erleichterung gegenüber der Selbstabholung.

 

Und nicht alle Verleiher rechnen den Hintransport direkt mit der Verleihfirma ab, bei einigen stellen die Spedis dem Kino den Transport in Rechnung, und der kann ja von der Rechnungssume des Filmabspieles gegengerechnet werden. Besonders Kinowelt und Constantin fallen mir da ein, wo wir immer bezahlt haben.

Das war nicht nur in MV, sondern auch in Kiel so.

 

Bei Lieferungen zwischen Gewerbetreibenden haftet der Besteller (sofern nichts anderes vereinbart) Bei Lieferungen von Gewerbe an Privat haftet der Lieferant.

Laut BGB geht mit der Aussonderung einer Sache die Gefahr der Verschlechterung oder des Unterganges auf den Erwerber über. Dazu muß die Sache nicht einmal das Haus des Verkäufers verlassen haben.

Seit 2002 ist dieses zumindest im Privatbereich (Fernabsatzgesetz/ Sachmangelreform) für Endkunden besser geworden. Hier muß der Lieferant die einwandfreie Lieferung sicherstellen, d.h. die Sendung versichern, was der Kunde aber letztendlich bezahlt, entweder als Ausweis einer "Versicherungsprämie" oder über erhöhte Preise bzw. Versandspauschalen.

"Betrüger" (Gewerbetreibende) dürfen sich gegenseitig schlecht behandeln... :roll:

... oder entsprechende Verträge schließen.

 

St.

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