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Geschrieben

Hallo,

 

ich betreibe ein kleines aber feines 5er Center. Leider sind 2 Säle eher zum abgewöhnen. Darum möchte ich nun einen Schritt nach vorne machen.

 

Kann mir jemand vielleicht sagen, wie man so einen neuen Kinosaal berechnen kann / muss! Es muss ja irgend ne Formel geben, bei welcher Größe man wieviele Plätze bekommt. Oder so ähnlich!

 

Gruß

 

Cineast

Geschrieben

Hallo Cineast,

 

Anhaltspunkte geben die Richtlinien, wie sie z.B. vom SMPTE und anderen Normungsgremien empfohlen werden.

Aber vielleicht einige Hinweise:

Raumgeometrie:

 

Hauptsächlich ergeben sich Raumabmessungen aus der gewünschtebn Sitzplatzzahl und welcher Komfortpegel geboten werden soll. Dabei sollte folgendes beachtet werden:

 

Reihenabstand bevorzugt 120 cm, aber nie weniger, als 100 cm.

Die Stuhlbreite mit >55 cm annehmen, bevorzugt 60cm Stühle.

Deckenhöhe am Raumende nie unter 4 m, sonst wird die korrekte Surroundbeschallung extrem aufwendig.

Der Abstand der ersten Stuhlreihe sollte nie weniger, als 0,6 fache maximale Bildbreite sein.

Der Sichtwinkel auf das Cinemascope Bild aus der letzten Reihe darf nicht kleiner, als 36 Grad sein, und dieses Kriterium dürfte wohl das entscheidende Kriterium für die Raumgeometrie sein.

Ein Lämnge zu Breite Verhältnis von 1,1 bis 1,6 zu 1 gilt als goldene Regel der Saalarchitektur, wobei kleine Räume eher an die quadratische Form, anzulehnen sind, um ein größtmögliches Bild zu erzielen, ohne die Sichtwinkelbedingung außer acht zu lassen.

 

Die Sitzüberhöhung (bzw. Bodenkurve) ergibt sich aus der mathematischen Beziehung zwischen Bildunterkante, Sitzreihenabstand und gewählter Kopffreiheit, die bei Sitzanardnung auf Lückung kleiner ausfallen kann, als bei gerader Anordnung. "Stadionüberhöhung" ist nur dann notwendig, wenn die Projektionsfläche auf dem Fußboden zu liegen kommt, ein Kino muß eine parabelförmige Steigerung aufweisen.

 

Es gibt sicher noch viel mehr Kriterien, aber mit den genannten sollte sich schon ein wenig experimentieren lassen, und ein brauchbarer Entwurf erzielen lassen.

Die eine oder andere Limitation ergibt sich ja dann zusätzlich bei Bestandsobjekten, und auch die Frage, in wie weit gravierende Änderungen an Sälen baulich ohne vollständige Neugenehmigung des Gesamtobjektes durchführbar sind.

 

Grüße aus dem Norden:

 

Stefan

Geschrieben

Hallo!

 

stefan: Das ist mir zu theoretisch.... und vor allem zu formell. Das bedingt eine eingeschränkte Sichtweise auf das Kino, find ich...

 

Ich denke mal, eine "Formel" wieviel sitzplätze bei wieviel qm rauskommen ist wenig sinnvoll. Dafür hängen mir zuviel Faktoren davon ab. Wo sind die Notausgänge, wo ist der Gang zu den Sitzreihen, was hat man besonderes vor und vor allem gibt es ja auch unterschiedlich große Sitze.

 

Und wenn z.B. die Wandbespannung ausgetauscht wird, muß - zumindest meiner Versammlungsstättenverordnung nach - sowieso Baugenehmigungspflichtig. Das dürfte auch für den Teppich gelten oder andere Baustoffe, die B1 sein müssen.

Um die Baugenehmigung wird es also vermutlich eh nicht drumherum gehen.

 

Und wenn Du schon umbaust, dann überleg doch mal für die Säle ein neues Konzept. Also z.B. nicht mehr die standard Reihenstühle oder gleich mit Theke im Saal oder etwas, was es eben sonst in Kinos heute nicht so häufig gibt....

(Und ein großes Bild natürlich...)

Geschrieben
... Und wenn z.B. die Wandbespannung ausgetauscht wird, muß - zumindest meiner Versammlungsstättenverordnung nach - sowieso Baugenehmigungspflichtig. Das dürfte auch für den Teppich gelten oder andere Baustoffe, die B1 sein müssen. ...

 

Weiß jemand, ob dies in allen Bundesländern so ist, oder ob das eine Spezialität von Niedersachsen ist?

Geschrieben

Da würde ich mal postulieren: frag beim Amt wer für dich zuständig ist und geh da hin und lass Dir alle Vorschriften nennen (und frag nach ob nix vergessen wurde) - am besten schriftlich und dann hingehen (persönliches Gespräch).

 

 

.

Geschrieben

Hi!

Nun, das ergibt sich im Grunde aus dem Kontext.

 

In Bayern z.B. heißt das Ding "Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung – VStättV)"

 

In der VStättV steht, daß Wandbekleidung aus schwer entflammbaren Stoffen bestehen muß (§5).

Wenn Du also eine neue Wandbespannung einbauen willst, unterliegt diese den Anforderungen der Verordnung. Diese ist Baurecht. Somit mußt Du einen Bauantrag stellen.

Geschrieben

Hallo

 

Um die Schwerentflammbarkeit kommt man kaum herum, allein aus haftungsrechtlichen Gründen, wenn wirklich etwas passieren sollte. Der Staatsanwalt fragt nicht, ob es vorgeschrieben war oder nicht, sondern nur ob alles zur Verrmeidung vorgenommen wurde. Und da gelten dann bestimmte Regeln als "anerkannte Regeln der Technik".

 

Von allen Einrichtungsgegenständen sollten daher die Prüfberichte der Materialprüfungsanstalt zusammen mit der Rechnung des Lieferanten unabhängig von der kfm. Buchführung in einem Ordner jederzeit greifbar zur Hand sein.

 

In der Regel wissen aber auf Kinobau spezialisierte Raumausstatten, was sie dir empfehlen dürfen.

 

Stefan

Geschrieben

Also für den Austausch der Wandbespannung, Stühle etc. musste ich in Niedersachsen keinen Bauantrag stellen (Auskunft Bauamt).

(Solange keine wesentliche Veränderung stattfindet)

Die verwendeten Baustoffe müssen natürlich der entsprechenden Versammlungsstättenverordnung entsprechen. Entsprechende Nachweise müssen erbracht werden und werden spätestens bei der nächsten Brandschau bzw. Versammlungsstättenprüfung verlangt.

Ohne diese Nachweise hat man dann evtl. ein Problem.

 

Gruß

HAPAHE

 

PS. Bei der Wiederinbetriebnahme eines stillgelegten Kinos gilt das nicht.

Hier muß auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden, da der komplette Betrieb neu genehmigt werden muß.

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