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Geschrieben

Hi Leute

Weiß jemand, ob man dvds von Klassikern wie Harold und Maude, umsonst in seinem Kino zeigen darf.

Gibt es irgendwo eine Auflistung wer welche Rechte von DVDs besitzt, um eventuell zu fragen?

Grüße

Geschrieben

Ich möchte mal behaupten: Nein!

 

Das hat nichts mit dem Alter der Filme zu tun (so alt ist der ja auch noch nicht), selbst Metropolis darf man nicht für Lau zeigen.

 

Es gibt z.B. einen Verleihkatalog, aber wir suchen meissten über google oder durch rumtelefonieren nach den Verleiher.

 

http://www.vdfkino.de/ hilft evtl. auch.

Geschrieben

Es gibt vom VdF ein Merkblatt, darin heißt es:

 

"Kaufvideokassetten oder- DVD's, entliehene Videos oder DVD's aus Videotheken oder Bibliotheken sowie Mitschnitte aus dem Fernsehen oder von anderen bespielten Videos oder DVD's dürfen grundsätzlich nur zum Zwecke der privaten Nutzung und nicht für die öffentliche Vorführung verwendet werden."

 

Quelle: http://www.vdfkino.de/verwertung/

 

Um es anders auszudrücken: Solange es in Deutschland einen Verleih als Rechteinhaber gibt, ist die öffentliche Aufführung einer DVD genehmigungspflichtig. Die DVD wird üblicherweise wie eine 35mm-Kopie abrechnet werden.

 

M.W. gibt es H&M noch/wieder im Verleih auf 35mm, kann aber nicht mehr sagen wo, daher macht eine DVD-Projektion finanziell keinen Sinn.

 

Wenn es keinen Rechteinhaber (Verleih) mehr in Deutschland gibt, kann man versuchen eine 35mm-Kopie aufzutreiben, und gegen eine Haftungsfreistellung vorzuführen. Eine DVD kann dann unter dem Risiko, dass sich ein eventueller Rechteinhaber noch meldet (kann auch eine Privatperson sein) öffentlich vorgeführt werden, man muss aber jederzeit damit rechnen, dass eine Lizenzgebühr fällig wird (für alle Formate), auch wenn das in der Praxis selten vorkommt.

 

Zu Bedenken gebe ich auch, dass ungenehmigte öffentliche Vorführungen (z.B. Biergarten im Sommer) teilweise den Verleihern gemeldet werden, was eine Nachbelastung zur Folge haben kann.

 

Außerdem sollte man den Unterschied zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Vorführung beachten mit allen Konsequenzen (Werbeverbot etc.)

Geschrieben

Meist fallen die rechte wieder auf die Produzenten nach der Auswertung. Bedeutet eben USA/GB usw. Teilweise auch Canal+ oder Hollywoodclassics London.

jens

Geschrieben

Nicht immer, Kommt eben drauf an, wer die Rechte hat. Fragen kannst du ja, grundsätzlich gilt, im Zweifelsfall lassen oder keine schlafenden Hunde wecken. Hatte erst letztes Jahr einen Fall mit Abmahnung.

Jens

Geschrieben

Wie ist das mit Filmen, die in Deutschland keine Rechte haben?

 

Z.B. "A Scanner Darkly", der ist eigentlich international bei Warner (Independent). Aber bei denen habe ich mir schon wegen "Blade Rummer" die Zähne ausgebissen.

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