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Geschrieben

Hallöchen alle miteinander,

 

ich hab eigentlich nur eine simple Frage die auf meinen quengligen "Geschäftsführer" zurück geht. Er möchte jemanden als Filmvorführer einstellen, will allerdings, daß dieser irgend etwas schriftliches hat, daß er so etwas auch kann. Nun hat er mich gefragt, ob es da soetwas wie eine Art Ausbildung oder Umschulung oder dergleichen gibt.

 

Meines Wissens nach gab es früher einmal den Beruf als "Filmvorführer" und wurde auch richtig 3 Jahre lang gelernt (quasi als Ausbildung), allerdings gibt es soetwas heute nicht mehr. Als ich damals im Kino angefangen hatte hieß es, ich soll von unserem Filmvorführer (der das früher noch richtig gelernt hatte) eingearbeitet werden über einen bestimmten Zeitraum hinaus, dann am Ende muss ich einen Tag lang das Kino schmeissen und er schaut mir über die Schulter und wenn er am Ende des Tages mit mir zufrieden war, gabs das "okay" und teilweise noch so eine Art "ja, er hat bei mir gelernt"-schriftliche Bestätigung.

 

Jetzt ist die Frage, wie man das heute macht. Wir alle haben im Prinzip nur noch eine vage Einarbeitung genossen (bei mir knapp 1 Monat mit Zerlegen einer MEO IV und einer Dresden DX11 inclusive), und ich möchte meinen, ich komme halbwegs mit den Maschinen klar ... allerdings möchte, wie schon oben erwähnt, mein Chef jemanden richtig fest einstellen und von ihm erwartet er, eine Bescheinigung oder irgend etwas schriftliches in der Art vorzulegen.

 

Meine Idee war jetzt die, ich kenne noch einen alten Meister von Filmvorführern (war also selbst mal gelernter Filmvorführer und hat dann noch seinen Meister an diesen Maschinen gemacht und zerlegt die Dinger jetzt halt wirklich mit verbundenen Augen). Diesen würde ich jetzt einfach fragen, ob er jene Person einarbeiten würde und ihm die nötigen Sachen erklären würde. Zudem dürfte doch ein Meister auch "ausbilden", sprich so eine Art offiziellen Nachweis (auch schriftlich) hergeben, daß dieser jemand eben bei ihm für einen Zeitraum von "blablabla" die grundlegenden Techniken gelernt hat ... oder?

 

mit freundlichen Grüßen

Martin Schuchardt

Geschrieben

wie wäre es mit einem arbeitszeugnis der vorigen arbeitsstätte. in so einem zeugnis steht ja drin, was derjenige gemacht hat. das hat auch den vorteil, dass man den vorigen arbeitgeber anrufen kann und nachfragen kann wie derjenige so war.

Geschrieben

für mich würde das sogar funktionieren und ich würde vermutlich sogar noch was schriftliches bekommen, allerdings hat derjenige, um den es geht, noch nie an diesen Maschinen gearbeitet ... demzufolge würde ich ihn einweisen (oder eben unser Meister) allerdings kann ich nichts schriftliches ausstellen, zumindest nichts, was für unseren Chef interessant wäre ... :-)

 

mfg Maddin

Geschrieben

du kannst doch einen ausbildungsnachweis ausstellen, in dem aufgeführt wird in was derjenige alles eingewiesen wurde - wo ist das problem. ich habe - obwohl ich leider auch keine ausbildung mehr zum filmvorführer machen konnte - schon paar mal meinen studenten bescheinigungen ausgestellt in denen ich schriftlich fixiert habe, was ihnen alles beigebracht wurde und was ihre tätigkeiten waren.

Geschrieben

Hi!

Wenn ich mich mal kurz "einmischen" darf:

Ein Kollege hat mir mal erzählt das man in der Schweiz sowas wie nen "Vorführer-Führerschein" braucht. Stimmt das und wenn ja... wäre das nicht vielleicht ein Ansatz für das Problem von Kruemeltee ?

 

Grüße

Geschrieben

Hast Du den Preis gesehen: :shock:

 

 

Reduzierter Preis*:

CHF 1'700.-;

Nicht reduzierter Preis:

CHF 3'950.-

 

:!: :!: :!:

 

 

.

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