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Geschrieben

Hallo Leute!

 

Bin noch relativ neu hier ,aber schon ein Weilchen im Kinogeschaft (Vorführer).

 

Habe auch gleich ein Problem und wollte auf diesem Wege mal um Rat fragen.

 

Letztens ist mir ein Projektor kaputt gegangen,mitten in der Vorstellung.Konnte erst Tags darauf repariert werden. War auch meine Schuld, ich habe mich zuwenig um die Wartung der Projektoren gekümmert.

 

Nun ist die Reparatur sehr teuer gewesen und mein chef will mir nun einen kleinen Teil meines Gehalts kürzen bis die Reparaturkosten gedeckt sind .

Frage: Darf er das? Habe mal irgendwo gelesen das Kinos gegen so was versichert sind.

 

Mir drängt sich der Vergleich mit einer KFZ Werkstatt auf,wenn der Monteur dort etwas kaputt macht oder beschädigt muss er doch auch nicht dafür „gerade stehen“?

 

Danke schonmal im Vorraus für etwaige Antworten

Geschrieben
Darf er das?

 

das kommt grundsätzlich wohl auf die art des arbeitsverhältnisses an.

 

War auch meine Schuld

 

aber wenn du schon in einem öffentlichen forum deine eigene schuld eingestehst, wird der herr wohl eher schlittenfahren mit dir, als sich auf diskussionen einzulassen ;-)

Geschrieben

Völlig unabhängig von der Art deiner Anstellung und deines Arbeitsvertrages darf er das natürlich nicht! Selbst wenn es grob fahrlässig gewesen war dürfte er zumindest erhebliche Probleme haben diese Maßnahme durchzusetzen. Oder hast du mit einem Hammer auf den Projektor eingeschlagen? Wie kommst du darauf das es deine Schuld war?

Gruß

Guido

Geschrieben

Hey!

Mit dem Hammer hab ich den Projektor natürlich nicht bearbeitet,sondern ich habe ihn schlecht gewartet.

 

Habe mich auch verschrieben: also er will mein Gehalt kürzen bis ein Teil der Reparaturkosten gedeckt sind.

 

Das es meine Schuld war bzw. ist , ist offentsichtlich und ich habe es auch zugegeben.Es wäre; in dem Fall, so oder so an Tageslicht gekommen.

 

Wo kann ich nachlesen ob diese Massnahme rechtens ist oder nicht?Bin leider noch nicht fündig geworden.

 

Inwieweit haftet denn ein Mitarbeiter für etwaige Schäden?

Geschrieben

Apropos Versicherung. es gibt alte Kinoeinheitsversicherungsverträge, die Schäden durch Eigenverschulden der Vorführer abdecken. Kommt also auf den Vertrag an.

Jens

Geschrieben

Nach den BGB muss der Verursacher für den von Ihm verursachten Schaden haften.

 

Im Arbeitsrecht unterscheidet man in der Regel in drei Stufen:

 

keine Haftung bei leichtester Fahrlässigkeit

anteilige Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit

volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

Wenn ich es richtig verstanden hab liegt dein vermeintlicher Fehler bei der Wartung der Maschinen.

Ist dieser Punkt in deiner Arbeitsplatzbeschreibung enthalten?

Wurdest Du entsprechend angelernt und unterwiesen?

 

Wenn nicht ist es Sache deines Chefs für die entsprechende Wartung zu sorgen.

 

Aber diese Fragen lassen sich in einem Forum nicht klären.

Hierfür würde ich an deiner Stelle einmal einen Anwaltlichen Rat einholen.

 

Gruß

HAPAHE

Geschrieben
Völlig unabhängig von der Art deiner Anstellung und deines Arbeitsvertrages darf er das natürlich nicht!

 

steht irgendwo geschrieben, dass es sich um ein angestellten-verhältnis handelt? nein. wenn er also beispielsweise freiberuflicher mitarbeiter auf honorarbasis ist, stellen sich auch in haftungsangelegenheiten ganz andere fragen. obige zum beispiel.

Geschrieben

solange du nix grob fahrlässiges tust, was ich hier definitiv nicht sehe, musst du auch nicht zahlen!

also nein, dein chef darf dir kein geld einbehalten!

Geschrieben

Lohn einbehalten geht aus meiner Sicht mal gar nicht! Ein gravierender Schaden am Projektor entsteht durch mangelhafte Wartung ja nicht von heute auf morgen. Also hat dein Chef (Vorgesetzter) in dem er deine Arbeit nicht überprüft auch geschlampt. Ansonsten wäre ihm ja die nicht ausreichende Wartung aufgefallen und er hätten dich in dem Fall zurecht abmahnen können. Außerdem kann nur ein Gericht feststellen ob eine grob fahrlässige Handlung vorlag. Wie gesagt meine Sicht der Dinge und ich bin kein Jurist.

Geschrieben

Bei Verdi wird man dir auf jeden Fall helfen, auch wenn du noch kein Mitglied bist. War jedenfalls bei mir so. Und fragen kann ja nicht schaden.

 

Gruss

 

Surfer

Geschrieben
Völlig unabhängig von der Art deiner Anstellung und deines Arbeitsvertrages darf er das natürlich nicht!

 

steht irgendwo geschrieben, dass es sich um ein angestellten-verhältnis handelt? nein. wenn er also beispielsweise freiberuflicher mitarbeiter auf honorarbasis ist, stellen sich auch in haftungsangelegenheiten ganz andere fragen. obige zum beispiel.

 

Sorry Flo,aber jetzt den unwahrscheinlichsten Fall hervorholen...

 

Übrigends, als Freiberufler schreibt man Rechnungen und bekommt keinen Lohn.

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