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Geschrieben

bei uns gabs mal ne mischkneipe aus LAN aeria und ja, "club" unten im erdgeschoß war die "gaming zone" mit inernet rechnern und im ersten stock war dann die bar inkl. leinwand.

auf der wurden immer aktuelle kinofilme (wohl aus dem netz) per beamer gezeigt...

naja, ich war da genau 2 mal drin, einmal privat und einmal in begleitung einiger menschen, die sowas verhindern (diese raubkopierbeamervorführungen) am nächsten tag hatte das lokal für immer geschlossen... (manchmal muss man ein arschloch sein, um selbigen klar zu machen, dass es so nicht geht)

Geschrieben

Hallo,

 

mir wollte mal ein kleiner Filmverleiher aus Österreich eine 16mm-Kopie (DEFA) für 500 EUR verkaufen, obwohl ich ihm immerhin 150 EUR geboten habe. Den Zustand der Kopie kannte ich auch nicht.

Geschrieben

@ tk-chris: ich bin ganz deiner meinung. ich finds auch ehrlich gesagt völlig ok, das zu tun. Ich hab, als ich das letztes mal gesehn hab, die ankündigung fotografiert und dem verleih geschickt.

Geschrieben
sorry, ich hatte mich irgendwie unglücklich ausgedrückt, ich meinte nichtgewerbliche vorführungen. diese dürfen nicht beworben, angekündigt oder sonst wie bekannt gemacht werden und die personen, die daran teilnehmen müssen persönlich miteinander verbunden sein. also die meisten vorführungen, die ich bisher gesehen habe, haben mindestens ein kriterium nicht erfüllt.

Hm, aber das wäre wieder eine rein private Vorführung?

Wie ist das, kann die Videma Dinge erlauben, die einem ein Filmverleih wieder untersagen kann?

Geschrieben

also ich denke, egal ob privat oder nicht.

 

Wenn es nicht der Rechtssprechung entspricht ist es illegal. Und ich denke gerade durch soetwas beklopptes werden die Verleiher gezwungen sein keine Filme, wie DVDs, zu verkaufen.

 

Ist eben schade, aber durch kriminelle Energien werden die wahren Fans benachteiligt. So ist das eben.

 

Kann mich nur wiederholen: Ich hasse diese Piraten und Illegalen.

Geschrieben
Hm, aber das wäre wieder eine rein private Vorführung?

Wie ist das, kann die Videma Dinge erlauben, die einem ein Filmverleih wieder untersagen kann?

 

prinzipiell nicht, weil die videma für das eine und der verleih für das andere zuständig ist.

 

das problem an der sache ist, dass es da ein grauzone gibt und die frage ist wer wofür zuständig ist. wenn du zu hause mit deinen freunden guckst ist es ein private vorführung. wenn deine unigruppe in der uni guckt ist es eine nichtgewerbliche vorführung - videma. wenn du als kneipe am wochenende beamst und es am besten auch noch draußen dran schreibst, dann ist es gewerblich und du musst dir die rechte beim verleih holen, die du dann bekommst oder auch nicht.

Geschrieben

Mann, ist das kompliziert!

Wieso kann es nicht so sein, wie bei Musik, wo die GEMA alles öffentliche regelt und je nach dem, ob kommerziell oder nicht, entsprechend andere Preise rechnet?

Geschrieben

es wird noch viel komplizierter. die gema zum beispiel bekommt von den kinos gemalisten, mit allen gespielten filmen, wegen der filmmusik...

Geschrieben

@kik

 

Das Urheberrecht bleibt bestehen.

 

Die Frage ist immer, wer hat die Rechte für die Auswertung in den verschieden Medien und Ländern.

 

Es nützt Dir z.B. garnichts, wenn Du die Rechte nur für TV in D hast. Dann kannst Du weder in A noch im Kino ausspielen, zumindest nicht ohne Probleme mit der Gesetzgebund zu bekommen.

 

In Deutschland kommen natürlich Gremien wie GEMA, GÜFA etc. hinzu.

 

Auch ist genau zu betrachten, ob Du nun terristrisch, via. cable oder sat überträgst und ausstrahst.

 

Das ganze ist ein ziemlich schwieriges Kapitel.

 

Aber eigentlich kann man sagen, was Dir rechtlich nicht gehört, darfst Du auch nicht (gegen Entgeld) weitergeben.

Geschrieben

TV-Aufzeichnungen im Kino zu zeigen wird ja hoffentlich nicht ernsthaft Gegenstand dieses Themas sein. Ich dachte eher an den Wirt in seiner Kneipe. Zumindest habe ich hier auch schon in einer Kneipe gesessen, wo Flash Gordon im TV (live) lief. Wie sihet es denn da aus? Da der Wirt ja sicher GEZ und GEMA zahlt, ist das für das Thema hier unrelevant.

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