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Aushilfsjobs für Studenten


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aufgrund von unschönen Vorkommnissen und hartnäckiger Unwissenheit von Personalleitern in der letzten Zeit herrscht hier mal Aufklärungsbedarf.

 

Für Steuern ist das Finanzamt zuständig.

Für Sozialabgaben ist die Krankenkasse zuständig.

 

(Das Arbeitsamt soll angeblich mal ab und zu Kontrollen durchführen aber nur bei großen Firmen und dann prüfen die auch nur die Abrechnungen und Stundenlisten)

 

Die normale Beschäftigung kostet neben Steuern (die nur der Arbeitnehmer zu tragen hat) 41,8% (je nach Krankenkasse leicht schwankend) vom Bruttolohn Sozialabgaben, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen entrichten. Verdient man über 8000 DM im Monat kann man sich privat versichern naja wird wohl keiner von uns.

 

So das ist der Normalfall jetzt kommen die Ausnahmen:

 

 

1. Geringfügige Beschäftigungen

 

Eine geringfügige Beschäftigung ist gegeben wenn die Arbeitszeit 15 Stunden in der Woche nicht überschreitet und das Entgeld nicht über 325 Euro im Monat liegt. Der Arbeitgeber entrichtet pauschal 10% Krankenversicherung und 12% Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer bleibt sozialabgabenfrei.

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden in Arbeitszeit und Entgeld zusammengerechnet und dürfen die Grenzen nicht überschreiten.

 

Ausnahmen:

 

Feiertagszuschläge gelten nicht als Arbeitsentgeld werden also nicht bei Berücksichtigung der 325 Euro Verdienstgrenze hinzugerechnet

Bei Fahrtkostenersatz gilt das gleiche.

Tritt ein Ausnahmefall ein (z.B. der Festangestellte wird krank), dann darf für die Zeit der Ausnahme grenzenlos gearbeitet und verdient werden.

 

In der Praxis läuft es aber so, daß der Arbeitgeber am Ende des Jahres eine Meldung an die Krankenkasse macht in der das Jahresentgeld übermittelt wird. Dadurch kann folgendes passieren: 325 Euro pro Monat wurden verdient + 60 Euro Weihnachtsgeld. Die KK ermittelt aufgrund der Meldung einen Verdienst von 330 Euro im Monat und erklärt die Beschäftigung für nicht mehr geringfügig. Somit bekommt der Arbeitgeber 1.1% = 43,56 Euro zurück und der Arbeitnehmer muß 20,9% = 827,64 Euro nachzahlen. Natürlich wird es in der Praxis nicht so laufen den neben nachträglichen Ummeldungsmöglichkeiten in einen günstigeren Status (wird im folgenden drauf eingegegangen)kann der Arbeitgeber einfach sagen, daß erst ab November klar war, daß die Beschäftigung nicht mehr geringfügig ist. Dann muß nur für Nopvember und Dezember nachgezahlt werden.

 

An dieser Stelle an weiterer Punkt: Familienversichert in der Krankenversicherung:

Sind ja die meisten Studenten. Verdienen Sie aber regelmäßig über 335 Euro müssen sie sich selbst versichern. Für Studenten bis 29 oder so gibt es da einen vergünstigten Pauschaltarif von ca. 50 Euro im Monat. Regelmäßig bedeutet nicht öfter als 2 Monate darf die Grenze von 335 Euro überschritten werden.

 

2. Werkstudenten

 

Ist man Student kann man den Werkstudentenstatus kommen.

Man darf nicht mehr als 20 Stunden die Woche im Semester arbeiten und nicht mehr als 86 Stunden im Monat. Wobei die 20 Stunden Grenze dehnbar ist wenn man glaubhaft macht, daß die Arbeitszeit sich mit dem Vorlesungsbetrieb nicht überschneidet (z.B. Taxifahrer). Eine Verdienstgrenze gibt es nicht.

Abzuführen sind lediglich 19,1 % Rentenversicherung, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen.

Mehrere Werkstudententätigkeiten sind zusammenzurechnen.

 

3. Aushilfen

 

Es gibt zwei Möglichkeiten als Aushilfe zu arbeiten:

2 Monate im Jahr (insgesamt) oder

50 Tage im Jahr

 

Es gibt keine weitere Arbeitszeit und Verdienstbegrenzung.

Arbeitet man auf 50 Tage Basis im Jahr muß man allerdings nach einem Jahr (beim gleichen Arbeitgeber) 2 Monate Pause machen sonst wird es als dauerhafte und nicht kurzfristige Beschäftigung gewertet.

 

Es fallen keine Sozialabgaben an.

 

4. Praktikum

 

Beim Studiumsbedingten Praktikum fallen keine Sozialabgaben an egal was man nebenbei macht.

Wie es beim normalen Praktikum ist weiß ich gerade nicht.

 

 

Der Arbeitnehmer ist in der Pflicht den Arbeitgeber über seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Sonst brummt er bei Nachzahlungen dem Arbeitnehmer auch noch seinen Anteil auf.

Geschrieben

Also sorry, aber wenn dat ein Personalleiter nicht weiß, sollte er sich mal gedanken über seine beschäftigung machen. Oder als arbeitnehmer würde ich die Firma wechseln, sorry, aber ist doch wahr. Was soll ich bei einer Firma oder Geselschaft, wenn mein vorgesetzter nocht nicht mal das kleine einmaleins der Steuergesetze kennt?(

--

Vorführer mit Herz und Seele

Geschrieben

@MasterHeinen: Stimm ich zu.

@X-ander: Danke für den reichhaltigen Infotext, der knapp zusammengefaßt doch hilfreich ist. Nicht jede Firma hat einen großen Personalapparat und damit Fachleute eingestellt.

 

Grüße: Stefan

Geschrieben

@Masterheinen: Ich hab !nicht! meinen Personalleiter bei Cinestar gemeint. Ich darf nimmer. Sie haben mir nahe gelegt ich soll mich bei meinen Posts ein wenig zurückhalten.

 

Vergessen habe ich noch die Selbständige/Freiberufliche/Gewerbliche Tätigkeit. In diesem Falle sind keine Sozialabgaben zu entrichten (auch wenn man nebenbei abhängig beschäftigt ist). Man muß jedoch immer vor der Scheinselbständigkeit oder Gewerbeanmeldepflicht zittern. Und immer auf die 335 Euro Familienversicherungsgrenze achten. So ich hoffe nun, daß kein Aushilfsvorfuehrer mehr eine böse Überraschung erlebt.

Geschrieben

Original von x-ander:

Sie haben mir nahe gelegt ich soll mich bei meinen Posts ein wenig zurückhalten.

 

Vergessen habe ich noch die Selbständige/Freiberufliche/Gewerbliche Tätigkeit. In diesem Falle sind keine Sozialabgaben zu entrichten (auch wenn man nebenbei abhängig beschäftigt ist). Man muß jedoch immer vor der Scheinselbständigkeit oder Gewerbeanmeldepflicht zittern.

Hallo,

jetzt mal ehrlich, warum eine "gewerbsmäßige" Betätigung nicht anmelden???

Die Anmeldung bringt i. d. R. nur Vorteile, man kann sämtlich Kosten (...und noch mehr...) als Betriebsausgaben bei der Einkommenssteuer geltend machen.

Man kann "optieren", d. h.

man ist auch bei relativ geringen Umsätzen vorsteuerabzugsberechtigt.

 

Kosten für Wohnung oder Haus, Auto, Telefon, Computer, Internet, Reparaturen, etc. können steuerwirksam berücksichtigt werden.

Das einzige was einem dann noch nervt, ist der finanzamtliche Vorbehalt der Vorläufigkeit der Steuerbescheide bezüglich "Hobby".

 

 

 

--

c. u.

T. J.

 

"...lehre sie Phänomenologie!"

 

"...das liegt alles nur an der Fluoridisierung des Trinkwassers!"

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