Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auch an dieser Stelle darf man Jeffrey Katzenberg nur gratulieren!

 

Jemand der Mumm hat und neues anfasst. Mit seinen Hammertiteln (Star Trek, König der Löwen, Schöne und das Biest etc.) hat er in den letzten Jahrzehnten bewiesen, das er ein goldenes Händchen hat, das auch die Kinokassen kräftig klingeln läßt.

 

Also keine große Verwunderung das Jeff den IBC Adward bekommen hat.

Schön aus seinem Munde zu hören das er voll auf 3D setzt.

 

Monster vs Aliens wird der absolute Hammer kann ich nur sagen!! Genial die Szene mit dem Raumschiff in der der US Präsi am Keyboard Harald Faltermeyer's smashhit spielt.

Ich freue mich schon jetzt auf den neuen Kassenschlager.

 

Auch geil das Kung Fu Panda dann auch in 3D kommt. Klasse und nochmals danke!!!Da wird die Kinokasse klingeln!

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.