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Geschrieben

Also mal wieder ne Frage:

Diese Regel besagt dass, L= 40cd pro quadratmeter betragen soll...

Ich kann mir vorstellen, dass ein Kino, dass durch verschmutzung der Leinwand auf längere Zeit nicht leisten kann..wird das kontrolliert?

Oder sogar generell vor Inbetriebnahme eines Kinos- ist diese Norm verpflichtend?

Vielen Dank :)

 

Vil. gibt es ja eine Dipl. Candela-Prüfer^^ :roll2:

Geschrieben

Grundsätzlich sind Normen nicht verpflichtend, sondern eine Festlegung von Parametern. So steht es zum Beispiel jedem frei, ein beliebig großes Papier (nicht nur DIN A 4) in den Umschlag zu stecken.

Eine Verpflichtung entsteht, wenn ein Kinobetreiber eine Installation mit bestimmten Merkmalen bestellt. Bei der Ausleuchtung können beliebige Werte vereinbart werden, diese müssen eingehalten werden. (Häufig wird man praktischer weise die DIN zugrunde legen.)

Geschrieben

Diese Vorschrift mit den 40 candela, also etwa die in alter Literatur immer wieder erwähnten 125 apostilb sind nun wirklich von anno tuck.

 

Mit der Helligkeit kannste heute nix mehr reißen, die Kopien sind heute einfach viel dichter und brauchen für die leuchtenden Farben mehr Licht, wenns schön aussehen soll.

 

Deswegen - so hat es auch Stefan2 mal erklärt - sollte man die Beleuchtungsstärke auf der Wand schon auf etwa 200 bis 300 apostilb bringen.

 

Das heißt im Klartext, daß Du zum Beispiel mit einer vertikalen 900 Watt Lampe, wo etwa vorne aus dem Objektiv noch schätzungsweise bei sauberer Einstellung und anständigem Lampenhaus noch 2000 Lumen rauskommen (siehe Baueer-Anleitungen), hiermit also maximal 10 Quadratmeter ausleuchten kannst. Eher weniger (bei 300 apostilb 6,5 Quadratmeter), damit das Bild richtig schön aussieht!

 

Liebe Grüße

 

Euer MArtin

Geschrieben

@Martin

Oh, dass sit ja schon mal gut zu wissen! :wink:

 

Das heißt im Klartext, daß Du zum Beispiel mit einer vertikalen 900 Watt Lampe, wo etwa vorne aus dem Objektiv noch schätzungsweise bei sauberer Einstellung und anständigem Lampenhaus noch 2000 Lumen rauskommen (siehe Baueer-Anleitungen), hiermit also maximal 10 Quadratmeter ausleuchten kannst. Eher weniger (bei 300 apostilb 6,5 Quadratmeter), damit das Bild richtig schön aussieht!

 

Also kann man davon ausgehem, dass die Beleuchtungsstärke mind. 200 Lux betragen sollte? (bei einer 10m2 Leinwand) kann ich das dann als Grundwert nehemen und z.B auf größere Leinwände hochrechnen?

Oder steig ich da jetzt nicht durch??? :oops: :?:

 

Lieber Gruß

Geschrieben

International ist vereinbart, daß die Mindestleuchtdichte 55 cd/m2 bei laufender Blende betragen sollte. Die Toleranz nach oben +20, nach unten -10 cd/m2 (Bei Dijektion: 48 cd/m2, was daran liegt, daß hier keine Dämpfung durch den Filmträger hinzukommt.) Der Abfall zu den Seiten darf nicht mehr, als 20% betragen.

 

Zum Vergleich: Eine Neonglimmlampe im Eisschrank hat etwa 600 cd/m2, bei 60 befindet sich das Auge im Bereich zum Dämmerungssehen, mit reduzierter Schärfe- und Farbenwahrnehmung.

 

Nach oben hin können moderne Kopien, aber auch alte SW Kopien und Nitrofilme einiges mehr vertragen, Nitratträger und Schwarzweiß ermöglichen nahezu plastische Kontrastorgien bei mehr Licht. Auch das Farbempfinden gewinnt durch mehr Licht.

Problematisch ist allerdings die zunächst peripher wahrzunehmende Flimmererscheinung bei Zweiflügelblenden, besonders anfällig sind (historisch verwendete) Trommelblenden, die ab etwa 70 cd/m2 Probleme bereiten.

Hier kann als Abhilfe der Übergang auf 3 Flügel Blende Erfolg versprechen, die Flimmererscheinung würde jetzt eine Erhöhung der Leuchtdichte auf 600 cd/m2 verlangen.

Besser verhält sich auch der Einsatz von Maschinen mit Einflügelblende doppelter Umlaufzahl, hier können durchaus 120 cd/m2 ohne Flimmern vorgeführt werden, also moderne Konstruktionen sind durchaus im Vorteil.

 

Sicher, Normen haben in der heutigen Zeit keine Gesetzeskraft, und es wird jedem freigestellt sich daran zu halten. Vor Gericht werden diese allerdings als "Stand der Technik" angesehen, und durchaus als Grundlage für einen Prozeß genutzt. Und gerade im gewerblichen Bereich gelten dann die Normen als "Grundlage des Dienstleistungsvertrages", wenn nicht extra auf negartive Abweichungen vor Vertragsschluß hingewiesen wird.

 

Das eigentliche Problem ist, bei geforderter Mindesthelligkeit in Bildmitte die nötige Gleichmäßigkeit zu erzielen, da wird schnell eine größere Lampe fällig. Und da die Grenze bei 4200 W liegt, danach gibts kaum mehr Licht durch Abblendung (Bogenlänge > Bildfenster), ist bei 35mm Film bei ca 14 M Scope Breite irgendwie Schluß.

 

Die Messung der Leuchtddichte erfolgt mit einer speziellen Kamera, die auf einem Rechnerbildschirm 45 kleine Segmente mit Leuchtdichtewert darstellt. Hier kann dann direkt die Helligkeitsverteilung (Gleichmäßigkeit) und die Helligkeit abgelesen werden. (PSA 200 Unit)

Ältere Methoden mit photographischen Spotmetern ergeben keine brauchbaren Ergebnisse, da ein bestimmter Punkt an der Bildwand nie exakt wiedergefunden werden kann und zudem die Eichung der Geräte auf konstanten Lichtstrom erfolgt ist, und nicht für intermittierendes Licht vorgesehen ist.

 

Stefan

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