Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo...

Neulich... Im Kino....

 

Jugendvorstellung.

 

Früher Nachmittag. Nur zwei 11jährige Mädels sitzen im Kino.

 

Ich schaue ab und an in das Kino ob alles in Ordnung ist... Da sehe ich doch...

 

Eins der Mädels hält die Handy-cam hoch und filmt den Film mit... Da nur diese beiden drin waren... habe ich schlicht erstmal den Projektor angehalten und das Licht angemacht.

Dann bin ich zu den beiden hin.

 

Sie machten mir den Eindruck, als wüßten sie schon, daß das nicht erlaubt ist. Die mit dem Handy bot dann auch gleich an, den Film zu löschen. Was sie dann auch getan hat.

 

Ich habe die mit dem Handy dann des Hauses verwiesen. Der Freundin sagte ich noch - daß sie ja bleiben könne - die Frage kam auf, wegen der Tüte Popcorn... Ob sie die mitnehmen sollte(n).

Da war ich etwas perplex in dem Moment... Ich mein, wer kommt schon auf den Gedanken, daß man das Popcorn nicht mitnehmen darf, wenn man gehen muß.

 

Heute rief dann der Papa des Mädels ohne Handy an und erkundigte sich...

 

Hat (zumindest) Verständnis gezeigt, daß ich das nicht dulden kann, wenn wer den Film mitschneidet...

Ich hätte es aber besser erklären sollen und sei "unflätig" gewesen.

(Ich persönlich würde mich eher als Wortkarg beschreiben.. den eine Erklärung war überhaupt nicht notwendig... sie wußten genau, worum es ging...)

 

Er habe seine Tochter gelobt, daß sie aus Solidarität mit raus ist... Man könnte aber auch sicher mal die Frage stellen, ob sie denn nicht hätte auf ihre Freundin einwirken sollen, soetwas nicht zu tun... ... ...

 

Trotzdem stellte er aber auch ein wenig in Frage, ob dieses Vorgehen nicht zu viel sei bei 11 jährigen Mädchen...

 

Jedenfalls wollte er für seine Tochter eine Freikarte rausschlagen, weil sie ja quasi unverschuldet das Kino verlassen hat...

 

Das habe ich aber abgelehnt. Wer freiwillig den Film verläßt...

 

Was folgte war die übliche Aussage, man ist ja eigentlich froh, daß es das Kino hier noch gibt, kann jetzt ja aber nicht mehr hierher gehen, sondern muß nun in die nächste Stadt fahren.

 

Es war zumindest ein sachliches Gespräch. Jedoch hätte ich mir mehr als nur ein klein wenig Verständnis gewünscht. Und das die Kinder alles so erzählen, wie es für sie günstiger ist (also das ich unflätig gewesen sei... oder ihnen fast nicht erlaubt hätte, das Popcorn mitzunehmen) kann ich auch verstehen. Aber ob ich meine Tochter wirklich gelobt hätte, weil sie Ihrer Freundin gegenüber solidarisch war.... - Man kann das auch anders sehen. Und wer bleibt schon gern allein im Kino als Freundin....

 

Man erlebt schon Sachen....

 

Das nächste mal geb ich den Leuten am besten noch eine große passende Speicherkarte für das Handy, damit auch ganz bestimmt der ganze Film aufgezeichnet werden kann....

  • Antworten 60
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Hallo Ulli,

so einen Vorfall habe ich zwar noch nicht erlebt aber ich finde, dass du absolut richtig gehandelt hast. Nur so lernen die Mädels, dass das nicht erlaubt ist und auch nicht geduldet wird. Die Eltern der beiden haben es ja anscheinend nicht geschafft. :roll:

 

Gruß

 

Surfer

Geschrieben

Einen solchen Fall hatten wir auch. Bei HSM3 haben sich die Mädels gegenseitig verpetzt. Mädels also aus dem Saal rausgeholt, Video löschen lassen und die Eltern zu Hause angerufen sie möchten doch Ihre Kinder mal bitte abholen. Denen haben wir dann den Vorfall nochmal erläutert Raubkopieren ist verboten usw.,usw. Die Eltern haben durchaus Verständnis gezeigt.

Geschrieben

Hallo Ulli,

genau genommen hast du ja falsch gehandelt. Du hättest "eigentlich" die Polizei holen müssen die dann ne Anzeige aufgenommen hätte. Soweit die Theorie.

Zu deinem Verhalten muss ich sagen: Kann ich nachvollziehen. Ich hatte schonmal nen ähnlichen Fall bei mir war die Vorstellung nicht leer sondern noch einige andere Gäste mit drin aber etwas weiter vorne saßen die "übeltäter" also bin ich rein und hab die zwei gebeten mitzukommen - natürlich hatten die jungen Herrschaften "gar nix gemacht" - kurzum das video wurde gelöscht (es war nicht der ganze Film sondern nur eine kurze Szene aber da mache ich keinen Unterschied) und die beiden des Hauses verwiesen.

Man ist im ersten moment, so gings mir zumindest, von der dreistigkeit überwältigt, was deine "wortkargheit" erklärt.

Die junge Dame die "nur" daneben saß hätte ihre Freundin davon abhalten sollen / müssen, dann wäre das Lob des Vaters angebracht gewesen.

Mit dem "verlassen des Kinos" können die beiden noch zufrieden sein - wie gesagt Polizei wäre korrekt gewesen.

Im Grunde genommen ist es eigentlich ne Frechheit das der Vater es wagt zu versuchen ne Freikarte rauszuschlagen.

Alles in allem bin ich der Meinung du hast richtig gehandelt sowohl in der Situation im Saal als am am Telefon mit dem Vater.

 

Grüße

Geschrieben

An deiner Stelle hätte ich auch so gehandelt.

Was wäre dann gewesen, wenn du die Polizei deswegen geholt hättest? Wenn es auch -eigentlich- richtig wäre, mitgegangen, mitgehangen, vom Prinzip her.

Das was du geschrieben hast, das

Es war zumindest ein sachliches Gespräch.

daraus wäre wohl dann nichts geworden...

Geschrieben

Nun, diese gefürchteten Handyabfilmereien kompletter Spielfilme... 8)

Geschrieben

ich finde die reaktion vollkommen übertrieben.

ich bitte dich: eine aufzeichnung mit dem handy..?

 

ich hätte dem mädl gesagt, dass sie damit aufhören soll und sie darauf hingewiesen, dass ich streng genommen die polizei verständigen könnte.

Geschrieben

Es ging dabei nicht darum, einen ganzen Film aufzuzeichen, sondern eine bestimmte Szene. Und die passt sehrwohl auf ein Handy. Die Qualität mag nicht doll sein, ist aber auch überhaupt nicht gefordert....

Geschrieben
Es ging dabei nicht darum, einen ganzen Film aufzuzeichen, sondern eine bestimmte Szene.

dann ist es ja erst recht wurscht!

 

wir wurden bei einer schulung zum umgang mit raubkopierern übrigens darauf hingewiesen, handy-filmer ausdrücklich nicht zu verwarnen.

diesen leuten aber klar zu machen, dass sie a) gesehen werden und b) ihr verhalten nicht erwünscht ist, habe ich mir doch nicht nehmen lassen.

Geschrieben

@flo.

Wieso sollte die Reaktion übertrieben sein?

ANGENOMMEN man duldet soetwas - weisst die personen darauf hin das dieses Verhalten nicht erwünscht ist und belässt es dabei. Die "Raubkopierer gehen nach Hause und stellen die SZENE bei Youtube ein. Der Verleih sieht das und unglücklicherweisse bzw. zum Glück ist gerade in dieser SZENE eine "Anti Piracy" Markierung zu sehen/hören. Der Verleih kommt auf dich ( den Betreiber) zu und fragt dich wie soetwas passieren kann. Sollte man dann antworten "Ja davon weiss ich. Ich hab den "Raubkopierern" aber gesagt das ich so ein Verhalten nicht dulden kann" Im besten Fall wird dich der betreffende Verleih nie wieder beliefern.

Natürlich geht man als Mensch der immer an das Gute in den Menschen glaubt nicht davon aus das ein (im Konkreten fall von Ulli) 11 jähriges mädchen ihre "Beute" ins Internet stellt, aber genau da steckt man eben nicht drin. "Der Teufel ist ein Eichhörnchen"

Grüße

Geschrieben

Moin!

 

Ich als Vater hätte Dir den Kopf gewaschen......

Mit´nem Handy, ein 11 jähriges Mädchen rauswerfen.

 

 

Fühlst Du dich nun besser?

Die Releases kommen von organisierten, höchsten Instanzen, böse Zungen behaupten gar, daß die Filmindustrie selbst dahinter steckt, was gar nicht abwägig ist.

Und nicht von kleinen "Hühnern", welche mit dem Handy spielen.

 

Ist ein Wunder das bei der heutigen Kontrolle durch paranoide Kinobetreiber überhaupt noch einer in´s Kino geht, und nicht nur deshalb.

Warum?

Mieses Bild und Ton fast immer, unbezahlbare Verpflegung, grade für Kinder und ihr Taschengeld.

 

Und gerade die kleinen Mädels sind es, welche bei Schwachsinnsfilmen wie HSM euch überhaupt Geld bringen.

 

So, nicht das ich illegale Kopien für gut finde;

ich wünsche mir BESTE Qualität, die bekomme ich WEDER als "Raubkopie" (ein Unwort, ich hasse es), und SCHON GAR NICHT in 90% aller heutigen Kino´s.

 

Das war doch wohl ein Witz mit dem Kind?

Mach Dir lieber Gedanken, warum überhaupt nur zwei Mädels kamen.

 

MfG.

Geschrieben

@UlliTD:

Unter Kollegen gesagt: Ich kann's nicht nachvollziehen und halte Deine Reaktion in mehrfacher Hinsicht für falsch. Den eigentlichen Grund des Dilemmas hast Du ja sogar richtig beschrieben:

 

Früher Nachmittag. Nur zwei 11jährige Mädels sitzen im Kino.

Genau das war's. Für die Mädels war es natürlich sicher eine besondere Gaudi wehalb sie sicher etwas ausgelassener waren als wenn z.B. auch erwachsenes Publikum anwesend gewesen wäre. Das kann ich nachvoillziehen und schließlich soll Kino ja auch Spaß machen (solange niemand zu Schaden kommt).

Außerdem, und hiermit kommen wir zu Punkt 2: Kann es sein, dass auch Dir etwas langweilig war (wer sieht im Saal nach dem rechten wenn nur zwei Mädels drin hocken?) und Du deshalb überreagiert hast? Wenn überhaupt hätte es eine Ermahnung getan und der Schreck, dass die Vorstellung kurz abgebrochen wurde hätte gereicht. Das Handy, und da ist halt mittlerweile eine Kamera mit lausiger Qualität und minimalem Speicher per Standard mit drin, hat halt jeder dabei - auch im Kino. Es handelt sich also schon einmal nicht um eine Digitalkamera welche ich vorsätzlich mitbringen muß. Dass die Verführung somit sehr gross ist sich die Lieblingsszene (was dafür spricht, dass die Mädels schon einmal im selben Film waren) liegt auf der Hand. Vor allem dürfte trotz aller "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagnen in diesem Alter der mögliche (wirtschaftliche) Schaden potentiell echten Raubkopierertums schwer nachvollziehbar sein und schließlich: wir gehen ja wegen des Spaßes in's Kino.

 

Fakt ist: Die beiden Mädels - Anruf des Vaters hin oder her - bist Du bis auf weiteres als Kundschaft los. Da es sich bei Dir um ein Inhabergeführtes Kino in der Kleinstadt handelt liegt ja auf der Hand, dass den beiden es für lange Zeit viel zu peinlich ist sich bei Dir noch einmal blicken zu lassen da Du sie ja logischerweise wiedererkennen wirst. Da lobt man sich doch die Anonymität des nächsten Plexes in welchem die beiden - nebst Eltern und Geschwistern - die nächsten Jahre über anzutreffen sein werden. Der einzige Geschädigte bist jetzt also Du als Kinobetreiber.

 

Wie bereits erwähnt: Kino soll Spass machen. Dies erfordert Verständnis und Toleranz gerade auch gegenüber der jungen Kundschaft solange sie es nicht zu toll treiben, Dinge zerstören, andere belästigen etc. Nichts kommt da schlechter an als übertriebene Rechtahaberei irgentwelcher Erwachsenen. Und zur Rechtlichen Seite:

@UC-KA

angenommen so ein Ding landet bei YouTube, der Verleih kümmert sich wirklich darum, da ist 'ne Antipiracymarkiereung drin welche direkt auf Dein Kino verweißt und der Verleih käme wirklich auf Dich zu um Diuch direkt nach Guantanamo zu verfrachten. Wie erfolgt denn der Nachweiss, dass Du die Filmerei toleriert hast? Hast Du nichts besseres zu tun? Wie gesagt, das Fotohandy gehört heute zur Grundausstattung jeder Person über 10 Jahre und es wird lediglich höflich gebeten es während der Vorstellung auszuschalten.

 

UC-KA hat geschrieben:

Im besten Fall wird dich der betreffende Verleih nie wieder beliefern.
Gibt's dafür Fakten? Nenne mir bitte konkrete Beispiele. Ich kenne keine und glaube es auch nicht.

 

Also: cool bleiben den Kino soll ja auch uns selber Spass machen!

Geschrieben

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, wie heute sogar schon KINDER auf solch läppische Art kriminalisiert werden sollen.

Nicht nur auf diesen Kinobetreiber hier bezogen, sondern generell.

 

Gut, es gibt heutzutage 11jährige, die haben kaum noch etwas mit "Kind" gemein, und sind schon schwer kriminell.

Nur, dazu gehören so zwei Küken bestimmt nicht, und diese anderen leben ihre Kriminalität bestimmt nicht mit ´nem Handy im Kino aus, sondern hätten die Kasse mitgenommen, und KEINER hätte was dagegen getan.

 

Tja, so isses.

Die kleinen hängt man, da kann man mal leere-Kino-Frustration ausüben.

 

Ich frage mich nur, wie viele gerade der kleineren Kino´s weltweit ihre Kasse mit einem TC oder TS aufpeppen, oder wenigstens einer Tonspur.

8)

Am lautesten schreien IMMER die, wo...........

:roll:

(Gegen niemand persönlich gerichtet!)

 

MfG.

Geschrieben
...stellen die SZENE bei Youtube ein. Der Verleih sieht das und unglücklicherweisse bzw. zum Glück ist gerade in dieser SZENE eine "Anti Piracy" Markierung zu sehen/hören...

Im besten Fall wird dich der betreffende Verleih nie wieder beliefern.

dieser fall wird unter garanie nicht eintreten. es sind eben die verleiher, die ausdrücklich handy-filmer nicht als raubkopierer sehen! uns wurde das mehrfach eingebleut.

Geschrieben

Hallo,

 

Vielleicht auch einmal die Sache urheberrechtlich betrachten. Danach bist Du nur einmal im Leben verpflichtet den Urheber eines Werkes zu bezahlen. Nimm ein anderes Beispiel, als vielleicht Kinos oder Theater.

Nimm einen Dipl.-Ing. Architekt. Dieser wird für den Entwurf eines Hauses bezahlt, und dieses kann ich mir jeden wieder ohne eine neue Gebühr ansehen. Auch ein Haus ist dem Urheberrecht unterlegen. Übrigens auch was das Anfertigen von Lichtbildern und Bewegtbildern sowie deren Veröffentlichung angeht. (Photos eines neuen Multiplexes, im web durch den Vorführer in der Galerie eingestellt!)

 

Auf das Kino übertragen bedeutet das, die Mädchen (und alle anderen Zuschauer) haben diese Abgabe entrichtet, beim Kauf der ersten Karte, DVD, Free AV Sendung, oder wie auch immer.

Daß man Kino nur als Koppelgeschäft - Dienstleistung und Urheberanteil erwerben kann, ist eine andere Sache.

 

Selbst wenn sie jetzt den ganzen Film auf ihr Telephon speichern, was solls, solange sich die Person die Szenen nur selber ansieht. Für mehr reicht die real 700 Kilopixel 6 bit Farbe high compression, Multimediagüte der üblichen Plastiklinsen Mobiltelefonkameras mit werblichen "brutto 2 Mpixel" eh nicht aus.

 

Selbst wenn es eine Hightech Digicam wäre, warum unterstellt eigentlich jemand, die Szenen wären generell fürs Netz?

Nämlich erst dann wirds kriminell.

Stellt Euch vor, jeder Ladenbesucher wird als potentieller Ladendieb angesehen, weil er sich ja an den liebevoll gemachten Dekorationen im KaDeWe sattgesehen hat, oder er ist ein Dieb, weil sich Mensch ein Digiphoto des angedachten, neuen Schlafzimmers bei Möbel Kraft im Verkaufraum geschossen hat. Auch auf diese Dekoration gibt es ein Urheberrecht, und die Photos sind dann auch illegal.

 

Sicher spricht nichts dagegen, einen Hinweis auf das Unerwünschte des Tuns anzubringen, und die Kinder wissen zu lassen, daß man sie entdeckt hat. Aber mehr, ist dann eigentlich der Dienstleistungsvertrag auf ununterbrochene Vorführung eines Filmwerkes gemäß Spio Vorführbedingungen noch erfüllt?

Und noch etwas, Forderungen "nach Herausgabe des Filmes, die Forderung nach sofortiger Zerstörung des Filmes oder Beschlagnahme des Apparates stellen einen unzulässigen Eingriff in das Privatvermögen des Photograpen dar" (Text: aus 1941). Und der ist sogar in jedem Fall eine Straftat! Die Straftat Mitfilmers beginnt erst bei Veröffentlichung des Werkes gegenüber Dritten. Diese generell zu unterstellen ist ist halt, besonders bei Kindern, nicht korrekt.

 

Bemüht Euch eher, wie lumi richtig schreibt, durch zeitgemäße Wiedergabegüte, und Komfortstandards in (von mir zusätzlich gewünschten) werbefreien Häusern die Zuschauer zu einem festen Ritual des Kinobesuches zu animieren, als sie fortwärend kriminalisiert zum Heimvideo zu drängen.

 

 

Stefan

Geschrieben

Sei sei einmal dahingestellt, ob man im vorliegenden Fall hätte sensibler reagieren sollen. Aber jetzt das Opfer (Kino) zum Täter zu machen, halte ich aber auch nicht für angebracht. Das Abfilmen mit dem Handy war eine Straftat. Die Verharmlosung des Vorfalls erinnert mich doch sehr an die Bagatellklausel (bei einem Schüler werden eine bestimmte Anzahl von illegal geladenen Dateien auf dem PC geduldet).

Geschrieben

also, ich denke einige leute sollten sich mal wieder etwas beruhigen.

ich finde ulli hat völlig richtig gehandelt, denn auch wenn die zwei mädchen erst elf jahre alt waren, sollte man konsequent durchgreifen. ich weiß nicht, wie viele von euch kinder haben, aber ich habe eines mittlerweile gelernt - kinder und jugendliche brauchen grenzen und die muss man ihnen klar machen. und die finden dann diese grenzen gar nicht so schlimm wie die eltern von ihnen.

sicher hätte ulli einfach nur sagen können, mach das handy aus und hätte den film weiterlaufen lassen können, aber wir alle waren in dem moment nicht anwesend und er wird seine gründe für seine entscheidung gehabt haben und daher sollte jetzt auch nicht darauf rumgehackt werden. er ist der besitzer des kinos und er darf so entscheiden - schluss, aus und ende.

 

wenn sich jetzt noch eines der elternteile über seine entscheidung aufregt, dann sollte man dem vater einfach mal fragen, ob sein kind bei ihm zuhause alles darf oder ob es auch regeln gibt. er wird sicherlich sagen, es gibt regeln und dann hat man ihn doch schon, denn es gehört eben mal zu den regeln von kinos, das bild- und tonaufzeichnungen verboten sind .

 

@flo: wer hat denn die schulung zum thema "raubkopierer" durchgeführt. es widerspricht sich doch, das man auf der einen seite jeden kinobesucher mit irgenwelchen aktionen fast schon kriminalisiert - alle raubkopierer hinter gittern usw. und andererseits, dann erzählt, abfilmen mit dem handy sei in ordnung. das ist doch ausgemachter blödsinn und jeder verleih, der davon wind bekommt, das in deinem kino handyabfilmer tätig sind und das ins netz stellen, wird dich sicherlich ab dem zeitpunkt nur noch mit startkopien versorgen.

wenn man nicht bei den anfängen anfängt einzuschreiten, wie soll dann jemand ein unrechtsbewußtsein entwicklen. 5 minuten abfilmen sind erlaubt, aber ab 10 minuten ist es verboten und wird strafrechtlicht verfolgt. ob ich einen lutscher für 10 cent klaue oder ein notebook für 1000 euro, der strafbestand ist der gleiche - diebstahl.

 

@ulliTD: lass dir deine entscheidungvon solch unwichtigen bemerkungen wie von lumi nicht madig machen. das du eingeschritten bist, ist in meinen augen völlig richtig und auch wenn du in den augen mancher etwas überzogen reagiert hast, die entscheidung ist nachvollziehbar und du solltest einfach die sache abschliessen und nicht mehr drüber diskutieren - jedenfalls nicht mit gewissen teilnehmern des forums.

du stellst die hausordnung für dein kino auf und niemand anderes. weise die leute schon im foyer auf ein aufzeichnungsverbot hin und du bist immer auf der sicheren seite.

Geschrieben
wer hat denn die schulung zum thema "raubkopierer" durchgeführt.

constantin.

 

...alle raubkopierer hinter gittern usw. und andererseits, dann erzählt, abfilmen mit dem handy sei in ordnung.

ich habe nicht behauptet, dass es in ordnung ist. deshalb ist es auch notwendig darauf hinzuweisen, dass derlei handlungen - ich habe es in diesem thread bereits erwähnt - a) bemerkt und b) nicht erwünscht sind. was auch präventiv wirkt. sollte derjenige garnicht angesprochen werden, kommt er das nächste mal vielleicht mit einer guten digicam.

 

auch habe ich nicht behauptet, dass es der verleih in ordnung findet. tatsache ist aber, dass die verleiher wissen, dass handy-mitfilmer nicht der gruppe der 'rabkopierer' zuzurechnen sind, die das kinogeschäft gefährden.

 

wenn man nicht bei den anfängen anfängt einzuschreiten, wie soll dann jemand ein unrechtsbewußtsein entwicklen.

da stimme ich dir - siehe oben - zu. ich empfinde das rigorose einschreiten einem elfjährigen mädchen gegenüber trotzdem als übertrieben.

und wenn es denn notwendig ist darauf hinzuwesen: das ist meine meinung, mein standpunkt zu diesem thema und mein umgang damit. soll jeder machen wie er will.

Geschrieben

@flo: wollte dich nicht angreifen und denke, habe das auch nicht. mich hat nur interessiert, welcher verleih solchen blödsinn erzählt, denn in meinen augen kann ich nicht einerseits alle leute, dei den film abfilmen als straftäter bezeichnen und dann andererseits, die leute, die da anfangen - und mit dem handyabfilmen ist in meinen augen der anfang, dann nur ermahnen und sagen: bitte, bitte unterlaßt das. da wird dann die sache einfach lächerlich.

Geschrieben
da wird dann die sache einfach lächerlich.

die sache ist ohnehin lächerlich. das abfilmen im kinosaal ist einerseits extrem selten und andererseits nicht das problem 'raubkopie'. jeden film kann man sich vor kinostart in dvd-qualität im internet besorgen.

 

...dann nur ermahnen und sagen: bitte, bitte unterlaßt das

ermahnen ist nicht "bitte, bitte"!

Geschrieben

Da die Konsequenzen dieser Handyabfilmerei weder juristisch noch was die sonstigen Folgen angeht eindeutig definiert sind, gibts natürlich an der Stelle auch kein eindeutig 'richtiges' oder 'falsches' Verhalten.

 

Vielleicht hätte es den Mädels schon gereicht, dass der Film wegen ihnen angehalten wird, vielleicht hat es gereicht, dass sie gemerkt haben, dass sie eben nicht alleine sind und jemand aufpasst. Vielleicht hätte Ulli erwähnen können, dass er nach den Vorgaben der Verleiher jetzt eigentlich die Polizei hätte rufen müssen.

 

Letzten Endes muss es jeder selbst entscheiden. Es hat sicherlich auch mal sein Gutes gehabt, dass die beiden gemerkt haben, dass es Folgen haben kann. Ob jetzt nur für die Handyabfilmerei oder ganz allgemein für den Umgang mit Raubkopien.

 

Ich vermute, ich hätte die beiden etwas zappeln lassen, das Handy erstmal konfisziert (was sich ggfs. natürlich schwer durchsetzen lässt), die beiden aber den Film zu Ende gucken lassen und das Ding später wiedergegeben. Je nach Reaktion hätte ich sie vielleicht auch vor die Tür gesetzt.

 

Die Reaktion des Vaters ist auch absolut unangemessen. Man hätte vielleicht anbieten sollen oder können, dass er demnächst mal mit den beiden Früchtchen vorbeikommt für ein Gespräch. Freikarte hätte es bestenfalls gegeben, wenn dabei was rumgekommen wäre - Entschuldigung, Einsehen, was weiss ich. Das einfach so geschehen lassen und nur den 'Böserchen-Finger' geben halte ich auch für zu wenig.

 

- Carsten

Geschrieben

Also wie gesagt.

Ich kann Ulli verstehen - ich hätte es genauso gemacht!

Zu den worten von robpl

"Außerdem, und hiermit kommen wir zu Punkt 2: Kann es sein, dass auch Dir etwas langweilig war (wer sieht im Saal nach dem rechten wenn nur zwei Mädels drin hocken?) und Du deshalb überreagiert hast? "

Was ist denn das für eine Einstellung? Nach Luft, Ton und Bild muss man immer schauen auch wenn nur ein Gast im Saal ist. Mal abgesehen davon (generell nicht auf den konkreten Fall bezogen) schaut man einfach mal rein um zu sehen ob alles in Ordnung ist. Es könnten ja welche die Füße auf der Rückenlehne haben oder jemand die Sitze oder das Inventar anderweitig beschädigen. Gerade wenn man selber ein Kino hat und alles selber ersetzen muß schaut man lieber einmal zuviel nach dem rechten als einmal zu wenig.

Damit ist dieses Thema für mich beendet.

Grüße

Geschrieben

Ich persönlich hätte es genauso gemacht wie du Uli!

Weil a, ist es verboten egal wieviel drin sind und wie alt sie sind ....

b,es für deine eigendene sicherheit ist wenn der verleih es sieht und erkennt wo es passiert bist du der jenige der erklären muss wieso du das nicht unbunden hast.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.