Zum Inhalt springen

Aufführungsrechte / Vorführungsrechte


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich bräuchte mal schnell Hilfe. Zu meinem Thema habe ich zwar schon den entsprechenden Thread (kann ich nicht verlinken da neuer User "Aufführungsrechte") gefunden leider half mir das nicht vernünftig weiter.

 

Hier mein Problem:

 

Ich bin Mitglied einer Hochschulgruppe von Amnesty International. Wir wollen im Rahmen unserer "Arbeit" einen regelmäßigen Filmabend (an der Uni bzw. in einen Vereinshaus, kein öffentl. Raum) veranstalten mit Filmen die menschenrechtsrelevante Themen behandeln.

Jetzt haben wir aber das Problem das wir nicht wissen ob wir das so ohne weiteres machen können.

 

Wir wollen natürlich die ganze Veranstaltung auch ein wenig bewerben, mit Plakaten an der Uni etc. Es wäre also eine öffentliche Vorführung. Wir würden natürlich keinen Eintritt nehmen, und Getränke zum Selbstkostenpreis rausgeben, würden also insofern auch keinen Gewinn erzielen und das ganze wäre ja dann imho nicht kommerziell.

 

Wie ich bereits rausgefunden habe ist die GEMA ja nicht dafür zuständig, und für die Filmwirtschaft scheint es keine ähnliche Stelle zu geben.

Was müssen wir nun beachten?

Wenn wir nun z. Bsp. "Dead Man Walking" zeigen wollen, dann ist es einerseits vollkommen unwahrscheinlich und darüberhinaus natürlich auch von unverhältnismäßigem Aufwand begleitet, das wir die offiziellen Rechte vom deutschen/internationalen Rechteinhaber bekommen.

 

Bleibt uns da jetzt nur nach der Prämisse "Wo kein Kläger da kein Richter" zu handeln, oder gibt es da eine eindeutige rechtliche Grundlage auf der wir das ganze zeigen bzw. nicht zeigen können?

 

Für eine schnelle und hilfreiche Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Gruß

Marcel

Geschrieben
Ich bin Mitglied einer Hochschulgruppe.....

An vielen Unis gibt es Filmklubs. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Euch auch. Die können Euch sicher behilflich sein bei der Beschaffung von Rechten, bei der Beschaffung der Kopie und auch bei der Vorführung des Films.

Geschrieben

Wobei man das mit dem Werbeverbot etwas genauer bei der MPLC erfragen muss. Natürlich darf man auch für eine solche Vorführung Werbung machen, sonst würde ja niemand kommen und die Lizenz wäre sinnlos. Nur, wo und in welcher Form halt...

Ist also die Frage, was die unter 'Außenwerbung' verstehen. Bei einer Uni-Veranstaltung ausserhalb des Unigeländes?

 

 

- Carsten

Geschrieben

Mir wurde von der MLPC erklärt das ich zwar werben dürfe, auch in Zeitungen etc. aber ich man darf nicht mit dem Filmtitel bzw. mit Schauspielern werben die in dem Film mitspielen. Man dürfte aber auf den Inhalt des Films hinweisen. Allerdings macht solch eine Werbung in meinen Augen ungefähr so viel Sinn wie nen "Lutscher der nach Schei** schmeckt".

 

Zumal ich für eine Einzellizenz >100 € und für die Jahreslizenz >400 € zahlen muss. Wir werden uns damit wohl auf Amnesty eigene bzw. für Amnesty freigegebene Produktionen beschränken, auch wenn das schade ist.

 

Danke für eure Hilfe.

Geschrieben

Wobei die Jahreslizenz schon bezahlbar ist, finde ich. Zumindest würde die dazu führen, dass man dann auch öfter mal Filme zeigt.

 

Für einen Einzelfilm ohne Eintritt zugegebenermaßen in diesem Rahmen viel Geld. Aber die Kinos wollen ja auch leben...

 

 

- Carsten

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.