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Geschrieben
also wenn ich mich richtig erinnere hat der Film fürs Kino seinerzeit ein "Nicht Freigegeben unter 18 Jahren" erhalten, was ja nach wie vor Gültigkeit hat. Indiziert durch die BPjM wurde später das (von der FSK ebenfalls mit FSK-18 bewertete) Video-Tape von Buana -Vista (eingestuft als jugendgefährdend). Alle inhaltsgleichen Medien sind somit ebenfalls indiziert.

 

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, können Medien, die von der FSK mit ab 18/Keine Jugendfreigabe bewertet wurden von der BPjM nicht mehr indiziert werden. :shock:

Geschrieben

das gilt aber erst seit 2003 mit der Änderung vom JöSchG zum JuSchG.

Medien vor 2003 konnten sehr wohl eine FSK-Freigabe erhalten aber dennoch nachträglich indiziert werden.

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