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FFA auf netto - unser Kassensystem kann das nicht...


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Geschrieben

Hallo liebe Kinomenschen,

 

wir verwenden noch das Kassensystem von der Fa. Eventsoftware (heute Etix) mit dem schönen Namen Cinemamanager V2.0.

 

Leider können wir da die Umstellung nicht in der Software vornehmen. Hat jemand die selbe Software und das Problem gelöst, - oder kennt eine Lösung für unser Problem?

 

Über einen Tipp oder Hinweise sind wir sehr dankbar!

Vielen Dank schon mal im Vorraus & LG,

Sebastian

Geschrieben

Darf man fragen, was es da für eine Umstellung bezüglich der Abrechnung in der letzten Zeit gab? Hab ich jetzt schon paarmal gelesen, dass da was los war, aber nirgendwo steht was genau los ist.

Geschrieben

"Man(n)" darf fragen;))

 

Die Umstellung ist folgender Natur:

Änderung des FFG (Filmförderungsgesetz) zum 01.01.2009.

 

Dabei geht es um die Abgaben an die FFA. x% des Kartenumsatzes.

 

Gehen wir davon aus, ein Kino hat im Monat 1000 Euro Kartenumsatz.

 

Bisher:

von diesen 1000 Euro gehen x% (x = je nach Umsatzhöhe) an die FFA.

 

Jetzt:

von diesen 1000 Euro wird jetzt erst

die Umsatzsteuer abgezogen (7%)=934,58

und davon dann x% an die FFA gerechnet.

 

Effekt:

Die FFA bekommt weniger, der Verleiher mehr und der Kinobetreiber behält auch ein wenig mehr.

Geschrieben

Hallo,

 

danke Ulli! wollte es gerade errklären ;-)

 

Es wird ja leider (ausser von Sony) von niemandem erklärt... Dass sich überhaupt was geändert hat. Komisch!

 

Bitte zurück zu der eigentlichen Frage bezügl. der Software (-:

 

LG,

Sebastian

Geschrieben

Laut neuem FFG:

 

Altes FilmFörderungsGesetz

Bruttokartenumsatz

Minus 7% MwST aus Brutto

Minus Filmabgabe aus Brutto

Netto ohne FFA

Filmmiete

MwST auf Filmmiete 7%

 

Neues FFG

Bruttokartenumsatz

Minus 7% MwST aus Brutto

Nettoumsatz

Minus Filmabgabe aus Netto

Netto ohne FFA

Filmmiete

MwST auf Filmmiete 7%

 

Die Umstellung auf die Nettoberechnung wirkt sich aus

- auf die Höhe der FFA-Abgabe,

- die Höhe der Filmmiete,

- die Höhe der Mehrwertsteuer auf die Filmmiete.

 

Das bedeutet für die Filmtheater, dass:

der Nettoumsatz zu ermitteln ist (Bruttokartenumsatz minus 7% Mehrwertsteuer)

aus dem ermittelten Nettoumsatz die Filmabgabe zu errechnen ist

aus dem dann entstandenen Netto (Nettoumsatz ohne FFA) die Filmmiete zu

errechnen ist, die dann mit einer 7%igen Mehrwertsteuer belegt wird.

 

Dieser Abrechnungsmodus ist seit dem 1.1.09 vorgeschrieben

Geschrieben

t'schuldige kinobär ;)

 

 

Hm, wenn es die Firma noch gibt.... schon mal da angerufen und gefragt???

 

Alles andere hängt davon ab, wie programmiert wurde.

a) die Reihenfolge ist im Code angegeben (dann ist nix zu machen) außer ein update

b) mit irgendwelchen Parametern ließe sich das einstellen. Ob nun nur als "Administrator" oder als User (letzteres wohl nicht, sonst hättest du es schon...)

 

Ich tippe auf a)

 

Denn man kann im Programmcode nicht alle Eventualitäten berücksichtigen. Das war Gesetz, das hätte ich "hart"-programmiert.

Geschrieben
t'schuldige kinobär ;)

 

 

Hm, wenn es die Firma noch gibt.... schon mal da angerufen und gefragt???

 

Alles andere hängt davon ab, wie programmiert wurde.

a) die Reihenfolge ist im Code angegeben (dann ist nix zu machen) außer ein update

b) mit irgendwelchen Parametern ließe sich das einstellen. Ob nun nur als "Administrator" oder als User (letzteres wohl nicht, sonst hättest du es schon...)

 

Ich tippe auf a)

 

Denn man kann im Programmcode nicht alle Eventualitäten berücksichtigen. Das war Gesetz, das hätte ich "hart"-programmiert.

 

Sind nicht auch die FFA Sätze (Prozente) Umsatzabhängig? Somit muß ja irgendwo eine Möglichkeit zur Einstellung der Sätze bestehen. Und da zwischen Brutto und Netto immer der gleiche Zusammenhang besteht (Netto = Brutto / 1,07) kann man ja diesen Prozentfaktor entsprechend anpassen. Zeigt dann zwar nicht mehr im Klartext, den FFA Satz, aber das sollte jedes Programm ermöglichen.

 

St.

Geschrieben

Die FFA-Sätze sind "bedingt" umsatzabhängig, bzw. werden von der FFA zum neuen Jahr bestimmt. DAS müßte sich also tatsächlich einstellen lassen. Entweder über ein numerisches Feld oder per Häckchen wählbar. Sinnvollerweise als Historie mit Datumseingabe ab wann gültig.

Zum Programmieren auch sehr einfach.

 

Das ändert aber nichts daran, daß die Berechnung dann an einer gewissen Stelle stattfindet. Nämlich direkt vom Umsatzbrutto. Und dann folgt ja daraus die Berechnung des Verleihanteils. Da gibt es dann viele Möglichkeiten, daß zu gestalten, so daß das umfangreiche Parametrierung werden würde meiner Ansicht nach.

Daher meine Vermutung, daß das hart-codiert ist.

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe genau das gleiche Abrechnungsproblem.

In jedem Abrechnungsprogramm kann der FFA Prozentsatz (1,80/2,40/3,00) eingetragen werden, da dieser sich jährlich ändern kann.

 

Meine Frau hat ein bischen rumgerechnet (die kann besser exeln als ich).

 

aus 1,80% wird 1,6822%

aus 2,40% wird 2,2430%

aus 3,00& wird 2,8037%

 

Da man den FFA Prozentsatz wohl in allen Abrechnungsprogrammen nur mit 2 Nachkommastellen eingeben kann, ergeben sich leichte Rundungsabweichungen.

Diese Abweichungen machen bei 2.000,-€ Bruttokartenumsatz ca. 1 Cent zuungunsten der FFA aus.

 

Ich habe bereits mit diesen Sätzen Abgerechnet, kein Verleiher hatte etwas beanstandet.

 

Gruß

borste

Geschrieben

Hallo,

 

interessanter Ansatz mit den korrigierten %en. Das werden wir direkt mal ausprobieren. Frage: wie lässt sich diese "Anpassung" denn für das Finanzamt dokumentieren?

 

Bis jetzt drucken wir die Spielfilmabrechnungen aus und ändern alles per Hand *ätz*

 

Danke & LG,

Sebastian

Geschrieben
Hallo,

 

interessanter Ansatz mit den korrigierten %en. Das werden wir direkt mal ausprobieren. Frage: wie lässt sich diese "Anpassung" denn für das Finanzamt dokumentieren?

 

Bis jetzt drucken wir die Spielfilmabrechnungen aus und ändern alles per Hand *ätz*

 

Danke & LG,

Sebastian

 

Das Ergebnis von borste entspricht meiner Idee .

Zur Dokumentation müßte ein Akten-Vermerk reichen, der die benutzten "angepaßten" Werte ab dem XX.YY.ZZZZ festhält. Das kann dann jeder nachrechnen, und es stimmt. Es müßte sogar zulässig sein, mit nur 3 Nachkommastellen zu rechnen.

Und, so sollte es mit jedem Abrechenungsprogramm gehen, egal woher. Teure updates wären frech.

 

Stefan

Geschrieben

Dokumentieren heißt hier "auch für uneingeweihte nachvollziehbar berichtigen".

Quasi jeder muß anhand der vorhandenen Unterlagen erkennen können, wie es zu dieser oder jener Zahl kommt.

Geschrieben

Super, Jungs!

 

Vielen Dank. Wir testen noch. Dann gibts von mir noch mal ein Fazit. Teure Updates wären in der Tat frech...

 

Danke noch mal.

 

LG,

Sebastian

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