Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

kann mir jemand sagen, wo ich Vorschriften zum Thema Notbeleuchtung (Helligkeit, Brenndauer etc.) nachlesen kann?

Weiß jemand, wie es sich mit der Notbeleuchtung in alten Kinos verhält, die ohne Unterbrechung in Betrieb waren? Gibt es für alte Häuser einen "Bestandsschutz", soll heißen, müssen zum Beispiel nur die Vorschriften erfüllt werden, die bei Eröffnung des Hauses aktuell waren, oder muss man die Anlage immer auf dem neusten Stand halten?

 

Vielen Dank schonmal.

 

Viele Grüße

Pascal

Geschrieben

Die Bestimmungen für die Sicherheitsbeleuchtung findest du unter VDE 0108 (Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten).Eine bestehende Anlage steht unter Bestandsschutz und muss nicht nachgerüstet werden.

HoBi

Geschrieben

Vielen Dank für die Antwort!

Das heißt, um eine eventuelle TÜV-Prüfung zu bestehen, müsste die Anlage alle Vorschriften erfüllen die aktuell waren als sie gebaut wurde. Wo kann man das jetzt aber nachlesen?

Oder meint Ihr, ein TÜV-Prüfer kennt sich mit den alten Vorschriften auch nicht so genau aus und ihm genügt, wenn alles Funktion zeigt?

 

Danke!

Geschrieben

Die TÜV Prüfer kennen die alten Bestimmungen und richten sich danach.Hauptsache alle Notleuchten und die Batterie (3 Std) sind voll funktionsfähig.Ich bin selbst in einem älteren Kino tätig und wir haben diesbezüglich keine Probleme.Um diene Frage zu alten Bestimmungenzu beantworten müsste man erst wissen aus welchem Baujahr dein Kino stammt.Die Bestimmungen haben sich während meiner beruflichen Tätigkeit als Elektriker mehrmals geändert.

Vieleicht noch ein Hinweis: Die Sicherheitsbeleuchtung muss so ausgelegt sein,das in Fluchtwegen 1Lux in 1m Höhe erreicht wird und die Batterie die gesammte Leistung 3 Stunden aufrechr erhält.

HoBi

Geschrieben

Hatte ich unlängst hier auch gefragt, schau mal hier:

 

http://forum.filmvorfuehrer.de/viewtopic.php?p=99666

 

Es gibt zwar Bestandsschutz, aber nicht unbegrenzt.

 

Bei uns kommt noch das Problem mit dem Denkmalschutz dazu. Sind Vorhänge, Notausgangstüren, Notausgangsleuchten innenarchitektonische 'Originale' und müssen erhalten bleiben, oder sind es 'nur' sicherheitstechnische Anlagen, die dem aktuellen Stand entsprechen müssen? Die Antwort liegt oft nur in der Person des Prüfers...

 

Und was ist, wenn sich herausstellt, dass in einem Notfall tatsächlich jemand durch technische Aspekte der 'veralteten' Anlage Schaden nimmt oder nehmen könnte? Auch keine schöne Vorstellung.

Geschrieben

es ist auch durchaus empfehlenswert sich mal mit dem bauamt in verbindung zu setzen und die zu fragen, vorbeikommen können die ja sowieso.

ich habe das vor kurzem mal mit dem gesundheitsamt gemacht. die beratung hat dann sowas wie 20 euro gekostet und die damen und herren sind sehr zuvorkommend und kulant, wenn man sie von sich aus anspricht und man kann sich sicher sein, was man daraufhin tun sollte, damit alles korrekt ist. vor allem hat man dann keine zeitdruck, weil die sachen ja empfehlungen sind und kein mängelbericht (bei dem es dann immer ein frist gibt und die ist knapp).

Geschrieben

Naja ;-)

 

Bei uns wechseln die Fuzzis vom Bauamt alle paar Jahre und der Neue stellt dann aus Prinzip erstmal alles in Frage, was der Alte okay fand. Also wir wecken DA lieber keine schlafenden Hunde.

 

- Carsten

Geschrieben

Die genauen Vorschriften weiß ich nicht, jedoch meine ich, es müßte im Fluchtweg 1 Lux sein mindestens.

 

Nicht technisch ausgedrückt ist der Fluchtweg so zu beleuchten, daß er erkennbar ist. Das ist ja leicht auszuprobieren.

 

Hier sollte also Menschenverstand ausreichen statt "formeln". Notausgänge mit Dauerlicht, Rettungsflure ebenso mit Dauerlicht. Sonstige Notbeleuchtung im Falle eines Stromausfalles etc. als Bereitschaftslicht.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.