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Geschrieben

Am weitesten verbreitet für digitale Projektion ist in Deutschland wohl der DOREMI Server. Oft gehörte Meinung ist "der läuft am stabilsten".

 

Selten eingesetzt in Deutschland bisher der DOLBY Server.

 

Wer hat Erfahrungen mit dem DOLBY Server? Evtl. sogar direkte Vergleichserfahrungen zum DOREMI Server?

Geschrieben
Am weitesten verbreitet für digitale Projektion ist in Deutschland wohl der DOREMI Server.

 

nicht nur für die digitale projektion ... das mit abstand am weitesten verbreitete hardware encoding equipment kommt ebenfalls von doremi.

 

die sind in dem bereich mit abstand marktführer ...

Geschrieben

Den Dolbys sagt man sehr robusten Betrieb und die beste Benutzeroberfläche nach. So würde ich das auch von Dolby erwarten. Aber die sind dann eben auch etwas teurer.

 

 

- Carsten

Geschrieben

also ich ahbe auch überwiegend gute Erfahrung mit Doremi gemacht.

In 4 Jahren bei 2 Servern nur einmal eine kaputte Play out Karte.

Was allerdings etwas unangenehm ist, dass man ca ein mal im Jahr die Festplatten rebuilden muss, weil irgendwie die Dinger mit der Zeit zumüllen und sie mit 2 Filmen schon voll sind.

Rebuild ist , so denke ich zumindest, so was wie formatieren. Dauert dann 2-3 Stunden, und der Content muss neu aufgespielt werden.

Wir hatten zwischenzeitlich auch XDC G2 und G3, die haben mehr Probleme gemacht. Wobei die neuen G3 wohl auch realtiv stabil laufen sollen.

Dolby habe ich keine Erfahrung.

Geschrieben

Die gerinsten Probleme mit dem LMT 200 der SRX Maschinen, aber das ist ja außer Konkurrenz, da gerätespetzifische Hardware. Doremi und Dolby: Computertechnik der Crappola Class, allerdings find ich den Dolby doch noch besser verarbeitet, doch (Früh) Ausfälle gibts bei allen, häufiger, als bei Filmprojektoren..

 

St

Geschrieben

Viel wichtiger, als das Fabrikat ist es, sich vom Lieferanten garantieren und vertraglich einbinden zu lassen,

 

1) daß dieser eine Störungsantrittszeit von 2 Stunden 365/24 gewährleistet

2)n dafür Gewähr übernimmt, daß die Technik mindestens 10 Jahre nach Installation nutzbar bleibt.

Und es ist eine schmerzende Pönale für den Fall der Nichterbringung zu vereinbaren.

 

Firmen, die sich da herausreden wollen, wissen genau, warum.

 

Denn bei einwandfreien Produkten kann man als Lieferant diese Bedingungen erfüllen.

Die 10J Funktion mag manchmal eine "Versicherungsprämie" kosten, die Antrittszeit auf keinen Fall einen Aufpreis.

 

Im kommerziellen Bereich sind heute solche Verträge üblich. Da kauft man die "Funktion" und nicht das Gerät.

 

St

Geschrieben
Viel wichtiger, als das Fabrikat ist es, sich vom Lieferanten garantieren und vertraglich einbinden zu lassen,

 

1) daß dieser eine Störungsantrittszeit von 2 Stunden 365/24 gewährleistet

 

mit Verlaub: Solche Störungsantrittszeiten werden ja in den Verkaufspreis einkalkuliert und dann würde ein Server jenseits von 30.000 Euro kosten ... unrealistisch. Bietet niemand an ...

 

Solche geforderten Störungsantrittzeiten hat es in der Geschichte des Kinos nie gegeben und sind auch nicht notwendigerweise einzufordern. Gerade bei Servern kann sich der Support per Internet einloggen und vielen Problemen auf diese Weise abhelfen. Daher ist ein zu Kinospielzeiten erreichbarer Telefon-und Online-Support wichtig und wird auch in der Regel von den Herstellern/Anbietern geleistet.

Geschrieben
Viel wichtiger, als das Fabrikat ist es, sich vom Lieferanten garantieren und vertraglich einbinden zu lassen,

 

1) daß dieser eine Störungsantrittszeit von 2 Stunden 365/24 gewährleistet

2)n dafür Gewähr übernimmt, daß die Technik mindestens 10 Jahre nach Installation nutzbar bleibt.

Und es ist eine schmerzende Pönale für den Fall der Nichterbringung zu vereinbaren.

 

Firmen, die sich da herausreden wollen, wissen genau, warum.

 

Denn bei einwandfreien Produkten kann man als Lieferant diese Bedingungen erfüllen.

Die 10J Funktion mag manchmal eine "Versicherungsprämie" kosten, die Antrittszeit auf keinen Fall einen Aufpreis.

 

Im kommerziellen Bereich sind heute solche Verträge üblich. Da kauft man die "Funktion" und nicht das Gerät.

 

St

 

Wir stehen gerade in Verhandlungen für den Kauf einer Anlage.

Ich habe bei allen namhaften Anbietern die Erfahrung gemacht, dass keine Garantien bzgl. maximaler Ausfallzeiten gemacht werden.

Wer andere Erfahrungen hat, bitte unbedingt melden, vielleicht habe ich nicht hart genug verhandelt.

Ich habe aber auch die Erfahrung gemacht, zumindest bei FTT, von denen wir schon Anlagen stehen haben, dass der Support immer gut erreichbar ist, und das die Mitarbeiter dort auch alles mögliche tun um Ausfälle möglichst kurz zu halten.

Nur eine schriftliche Einigung dazu habe ich nicht bekommen.

Geschrieben

Wir bieten im Rahmen von VPF - Verträgen über unsere VPF Partner XDC und AAM bereits 10 Jahre Garantie für den Endkunden an. Eine 10 Jahre Garantie lässt sich auch bei Kaufanlagen abschließen, ist in der Regel aber Kostenpflichtig. Wichtig ist, das der Service Provider für digitales Kino flächendeckend Service Personal verfügbar hat. Bei Abschluß eines VPF Vertages mit einer Drittpartei ist dieser Service bereits über das NOC des VPF Partners gewährleistet. Wir haben zusammen mit Cinedigm ( ehemals AIX ) mehrere Tausend Leinwände unter Überwachung unseres eigenen NOC´s . 2 Stunden Reaktionszeit 365/24 sind bereits realität und bei VPF Verträgen notwendig.Kurzes Video und Erklärungen zum NOC unter http://www.christiedigital.com/AMEN/Tec...cesNOC.htm

Im übrigen können und müssen wir kurze Ausfallzeiten bei VPF´s auch in Europa gewährleisten, hierbei greifen wir auf Erfahrung , Hotline und Service unserer europäischen Partner, unter anderem Film Ton Technik Rüttgers zurück, unterstützen hierbei mit schneller Ersatzteil Bereitstellung und weiterführendem support um schnellstmöglich eventuelle Störungen im Kino zu beheben. Im Rahmen von VPF Verträgen über drittanbieter wie XDC oder AAM kann man immer sicher gehen, das schnell Hilfe geleistet wird, da gerade die Drittparteien den Majors gegenüber Rechenschaften über eventuelle Ausfallzeiten abgeben müssen, was auch bei Nichteinhaltung mit Vertragsstrafen geahndet werden kann.

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