Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nein, stimmt nicht.

 

Angenommen es steht in der Anleitung des Tisches, daß er bis 60 Kilo belastbar sei, dann kannst Du den Tisch auch problemlos mit 75 Kilo belasten. Wenn nicht anders angegeben, wird im allgemeinen Maschinenbau in der Regel immer eine Sicherheit von Faktor 1,3 eingerechnet. Dies ergäbe hier 78 Kilo.

 

Kleine Anmerkung: Im Aufzugs- und Kranbau rechnet man normalerweise mit einer Sicherheit von Faktor 10. Soll heißen, Schild im Aufzug: 800 Kilo oder 10 Personen, so heißt das tatsächlich, daß die Anlage auch mit bis zu 8000 Kilo belastet werden kann. Allerdings wird man in der Praxis den Fahrstuhl dann nicht mehr in bewegeung setzen können, weil bei Schätzungsweise 2facher Überlast die Überlastsicherung des Fahrstuhls anspricht.....(der Fahrstuhlkorb wird zu jeder Zeit gewogen)

 

Gruß

MArtin

Geschrieben
Allerdings wird man in der Praxis den Fahrstuhl dann nicht mehr in bewegeung setzen können, weil bei Schätzungsweise 2facher Überlast die Überlastsicherung des Fahrstuhls anspricht.....(der Fahrstuhlkorb wird zu jeder Zeit gewogen)

 

Das gilt meines Wissens jedoch nur für neuere Aufzüge.

Geschrieben

Also sagen wir mal, daß dies schätzungsweise für die meisten (???) Fahrstühle seit mindestens Mitte der 60er Jahre gilt.

 

Wenn man bei uns an der Uni in den alten Fahrstühlen (Baujahr 68) mit zwei Leuten kräftig nach oben und unten schaukelt, so schaltet die Überlastsicherung den Fahrstuhl sofort ab.

 

Das ist lustig.....

 

Gruß

MArtin

Geschrieben

Motorschutzschalter haben sie alle, das bedeutet, das der Fahrstuhlmotor entweder beim Anfahren oder beim Bremsen abgeschaltet wird. Meist beim Anfahren. Blöd ist nur, wenn man nach unten fährt mit zu viel Gewicht (12 statt 6 Leute in so einem Kasten :lol: ), dann hält der erst 10cm unterhalb der tür an. Türverriegelung bleibt zu. Mist. Hochfahren schafft er auch nicht mehr, Motorschutzschalter löst aus. Und nu? Warten auf den Kerl mit dem Dreikant :P .

Alles Off Topic

Jens

Geschrieben
Nein, stimmt nicht.

 

Angenommen es steht in der Anleitung des Tisches, daß er bis 60 Kilo belastbar sei, dann kannst Du den Tisch auch problemlos mit 75 Kilo belasten. Wenn nicht anders angegeben, wird im allgemeinen Maschinenbau in der Regel immer eine Sicherheit von Faktor 1,3 eingerechnet. Dies ergäbe hier 78 Kilo.

 

Gruß

MArtin

 

Stimmt auch nicht ganz. Der Sicherheitsfaktor ist nicht dazu da, dass man die angegebene maximal zulässige Belastung überschreitet.

 

Was man kann und darf, ist natürlich jedem selbst überlassen, nur muss man ggf. mit den Konsequenzen rechnen.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.