Zum Inhalt springen

Unterschiede in den Optiken...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo.

Ich habe eine TK35mm Doppelanlage und betreibe diese somit im Überblendbetrieb.

Für die eine Habe ich seit längerem die 2/65mm Cine-Xenon Optik von Schneider in Gold.

Jetzt hätte ich am liebsten die gleiche für die andere Anlage.

Für diese 2. Anlage hätte ich nun die Möglichkeit folgende Optik zu bekommen:

Isco Cinelux-Ultra MC 2/65 mm Goldene Serie.

Deshalb meine Frage, wie sich diese von Ihrer angeboteten unterscheidet.

Was haltet ihr davon?

Besonders wenn ich diese auch beide mit Anamorphoten betreiben möchte?

 

MFG, Andreas

Geschrieben

65mm in der TK mit Anamorphot dürfte runde Ecken ergeben, weil du kaum den Ana dicht genug an den Ana bekommst, vielleicht mit dem 64 Recti, sonst mußt du einen der kurzen Schneider nehmen, da kann es aber sein, das die Isco-Optik nicht scharf wird. es gibt so einige Problemchen bei der Kombination von Isco und Schneider mit Ana's bei neuen Optiken. Kleine Unterschiede im Vergrößerungsfaktor kanns auch geben, ebenso mit der Helligkeit, die ist bei der TK nämlich abhängig von der Größe der Eintrittslinse, da die TK wohl nie für so kurze Brennweiten konstruiert war. Mußt du halt ausprobieren.

Jens

Geschrieben

Hallo!

Da ich zufällig in meiner Sonolux auch eine 65mm Optik verwende, Gebe ich nun mal meinen Senf dazu.

 

Also die 65mm Optik geht sehr gut auch mit dem Kondensorsystem, welches wahrscheinlich auch eher für lange Brennweiten konzipiert ist.

 

Ich benutze die 65er für BREITWAND.

Da die Maske für CS aber Höher ist braucht man hier eine längere Brennweite um auf der Leinwand die gleiche Bildhöhe zu erreichen wie bei Breitwand. Die Breite wariiert ja durch den Anamorphoten.

 

Natürlich werdet ihr jetzt sagen haben Sonolux und TK im Originalzustand keine Formatschieber. Das Stimmt ,aber man kann ja welche basteln.

 

Bei der Sonolux ist das kein Problem. Wies bei der TK aussieht weiß ich nicht,da ich sie nicht im Detail kenne.

 

Auf jeden Fall ist es unüblich für zwei Formate die selbe Grundoptik zu verwenden.

 

Gruß Thomas

Geschrieben

hallo

 

also deine frage ist ja ob es unterschiede bei der wiedergabe zwischen isco und schneider gibt?

ganz klar, JA.

hab das grad eben in der werkstatt mal probiert.

für mein empfinden ist das 65er schneider wesentlich kontraststärker

bei der wiedergabe als das isco.

als lichtquelle hab ich ne 400watt halogen verwendet.

wobei das 65er auch das höchste des machbaren ist für BW!!!

die kürzeste verwendbare brennweite für CS ist 71.

wenn man das gehäuse bearbeitet dann geht natürlich auch

nen 65er.

 

gruß

Geschrieben

Hallo!

 

Kann ich bestätigen. Das 65er ist das letzte was noch geht. Auch bei der Sonolux. Bei einem 60er geht das Licht in die Knie.

 

LichtQuelle ebenfalls 400w Hallogen.

 

Ich nehm übrigens Zeiss Visionare, die gehen bei Halogenlicht sehr gut.

 

Gruß Thomas

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.