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Geschrieben

Hallo für alle die sich angesprochen fühlen....

 

Vielen Dank an das Kino in Darmstadt (geg. Hauptbahnhof), dass der Vorführer mir dort kurzfristig keinen Einblick in die Projektion gewähren konnte!

Extra nachts um 11 angestiefelt, weil ich aus eigener Erfahrung weis, dass man da als Vorführer normal net grad beschäftigt ist, aber der Vorführer da war wohl mit seinen 8 Sälen überfordert.....

 

Ich finds schade, da ich selbst JEDEM die Möglichkeit gebe unsere Projektion zu besichtigen, auch wenn ich grad KEINE Zeit habe(dann sag ich halt: "wart mal kurz 10 Minuten"). Find den Austausch mit "gleichartigen" immer sehr Interessant und abwechslungsreich :)

 

Fazit: Ich werde wohl meine Besuche zukünftig anmelden, damit ich andere Vorführer nicht zur Spontanität zwing

 

Grüße

 

Ein sehr verärgerter Vorführer aus Memmingen

 

PS: Ich hab 10 Säle zu bedienen....

Geschrieben

 

Vielen Dank an das Kino in Darmstadt (geg. Hauptbahnhof), dass der Vorführer mir dort kurzfristig keinen Einblick in die Projektion gewähren konnte!

Extra nachts um 11 angestiefelt, weil ich aus eigener Erfahrung weis, dass man da als Vorführer normal net grad beschäftigt ist, aber der Vorführer da war wohl mit seinen 8 Sälen überfordert.....

 

Ich finde Deine Aussage sehr anmaßend, nur weil DU vielelicht um diese Zeit nichts zu tun hast, heißt das noch lange nicht das andere Vorführer nichts zu tun haben. Du kommst in ein fremdes Haus, dessen interne Betriebsabläufe Du nicht kennst und meinst, jeder muss sofort für Dich Zeit haben ? Ich kenne Vorführer, die müssen bei der letzten Runde im Foyer sitzen bleiben und aufs Haus aufpassen, da bereits alles andere Personal gegangen ist !

 

 

Fazit: Ich werde wohl meine Besuche zukünftig anmelden, damit ich andere Vorführer nicht zur Spontanität zwing

 

Das hättest Du vielleicht mal in Darmstadt machen sollen..... !

Geschrieben

Du wunderst dich das der vorführer am MITTWOCH abend keine zeit für dich hatte...?

 

Kann das sein das du bloß eine aushilfskraft bist, dass dir das nicht bewusst ist was am mittwoch abend los ist....?

 

Bin selber gestern bis 2 uhr nachts rotiert, hab filme abgezogen und meine werbung vorbereitet... Da hätte ich auch niemanden irgendwas gezeigt!

Geschrieben

Auch ich habe, da ich seit langem nicht mehr Filme vorführe, mein Herz aber immer noch an den Räumen hinter den kleinen Fenstern in der Rückwand des Saales hängt, des öfteren in Kinos gefragt, ob ich den BWR besuchen dürfte.

Ich habe manchmal die freundliche, aber bestimmte Antwort bekommen, das sei z. Zt. nicht möglich, da der Vorführer im Streß ist und keine Zeit für eine "Führung" hat.

Das muss ich doch akzeptieren, schließlich ist das ein Arbeitsplatz und nicht der städtische Zoo. Ich möchte auch nicht, dass an meinem Arbeitsplatz jederzeit jemand ungefragt kommt und alles erklärt haben möchte.

Wenn man sich vorher anmeldet, und es akzeptiert, dass man dann in den BWR darf, wenn der Vorführer es möchte, habe ich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Denk mal drüber nach, @vorfühermemmingen!

Geschrieben

es war Donnerstag Abend, und ich als durchschnittliche Aushilfskraft hab diesen Sommer die Projektion 4 Wochen als Vollzeitkraft geleitet, ich weis auch zu welchen Zeiten ich nicht kommen brauch.:evil:

 

Aber vielleicht bin ich doch ein wenig zu hart in die Kritik gegangen, aber ich fand es nicht in Ordnung, dass der Vorführer sich gar nicht erst interessiert hat, wer überhaupts da was sehen will.

 

Gut ich betrachte mich in anderen Kinos auch als normalen Besucher, finde aber das das nicht gerecht war, wie man da abgeschoben wird.....

 

ich hätte ja auch einen vom Vorführer vorgeschlagenen Termin für angemessen gehalten, aber leider kam es dazu nicht einmal....

 

 

grüße

Geschrieben

Jetz mal ganz unabhängig davon, ob es vielleicht zu spontan war, oder nicht.

Manch ein Vorführraum sieht einfach aus wie S.. und manche Leute, die dort arbeiten oder die das Kino betreiben, sind da dann gar nicht scharf drauf, wenn da jemand zum Besichtigen kommt...

:!: :!: :!:

Geschrieben
Jetz mal ganz unabhängig davon, ob es vielleicht zu spontan war, oder nicht.

Manch ein Vorführraum sieht einfach aus wie S.. und manche Leute, die dort arbeiten oder die das Kino betreiben, sind da dann gar nicht scharf drauf, wenn da jemand zum Besichtigen kommt...

:!: :!: :!:

 

Bingo!

 

Oder Alternativ: Der Vorführer ist garnicht scharf auf Besuch, weil er dann seinen Arsch vom PC und damit von youtube & co. wegbewegen muss um so zu tun als würde er arbeiten... Oder er muss alternativ seine 10-Freunde-Clique, die ganz lässig bei ihm im BWR "abchillen" nach Hause (wo auch immer das sein mag) schicken....

 

Vielleicht wissen manche auch einfach, dass sie keine Ahnung von Projektion haben und wollen sich nicht bei Besuchern "blamieren"...

 

Alles so schon erlebt.

Geschrieben

Kann es aber vielleicht nicht auch eher so sein, dass es dem Vorführer ganz einfach nicht gestattet ist, fremde Leute in den Vorführraum zu lassen?

 

Das wäre auch nicht sonderlich ungewöhnlich, denn immerhin handelt es sich bei einem Bildwerferraum (auch wenn er mitunter oftmals als Werbemittel- und Süßwarenlager mißbraucht wird) um einen elektrotechnischen Betriebsraum, in dem neben schnell rotierenden Maschinenteilen auch Stromstärken im zweistelligen Ampere-Bereich geschaltet werden.

 

Eigentlich verlangt die Sicherheitsvorschrift diesbezüglich sogar einen rechtsverbindlichen Hinweis an der Tür zum BWR.

 

Ich weiß es aus eigener Praxis, daß es uns als Vorführer bei Androhung disziplinarischer Maßnahmen verboten ist, betriebsfremde Personen in den BWR zu lassen und bei Nachfragen durch selbige ebenfalls keinerlei Auskünfte über unsere technische Ausstattung zu geben.

Bei uns dürfen selbst eigene Kassen-, Tresen- und Servicemitarbeiter nicht in den BWR, sondern haben sich per Telefon mit dem Vorführpersonal in Verbindung zu setzen.

Geschrieben
.... einen elektrotechnischen Betriebsraum, in dem neben schnell rotierenden Maschinenteilen auch Stromstärken im zweistelligen Ampere-Bereich geschaltet werden. ...

 

Mein elektrischer Küchenherd ist auch an "Starkstrom" angeschlossen. Deshalb lasse ich auch keine Besucher in meine Küche. :wink:

 

Im Ernst: Bei uns sind die elektrischen Leitungen isoliert und Schütze etc. in Schaltschränken verborgen. Welche Gefahr soll davon ausgehen?

 

Es gibt Kinos, die machen bei Kindergeburtstagen Führungen durch den Bildwerferraum.

Geschrieben

also diese Kindergeburtstags-Führungen hab ich auch noch mitgemacht, des is was ich als stressig bezeichne :)

 

aber die ham wir jetzt auch wieder abgeschafft....des blöde da dran is, dass die immer genau vor oder direkt nach dem Film waren, aber da ham sich die Väter eh immer mehr für die Technik interessiert als die Kinder ;)

Geschrieben
Welche Gefahr soll davon ausgehen?

 

dies einzuschätzen ist Sache der Versicherungen. imho hat man mit denen auf jeden Fall ein Problem, wenn jemandem Fremdes im bwr etwas passiert.

Geschrieben

 

Bei uns dürfen selbst eigene Kassen-, Tresen- und Servicemitarbeiter nicht in den BWR, sondern haben sich per Telefon mit dem Vorführpersonal in Verbindung zu setzen.

 

Wieso ?? Ist bei Euch die Schweinegrippe unterwegs oder warum wird der Vorführer unter Quarantäne gehalten ???????

Geschrieben

Euer Personal kennt noch nicht mal eueren BWR ? Ich bin der Meinung das jeder aus dem Personal wissen sollte, wie es im BWR aussieht und wie da gearbeitet wird.

Sollte für so einen manchen doch schon Aufklärend sein wie Kino funkioniert :D und das man mit einer Kopie in der Hand nicht gerade ans Telefon gehen kann ...

Und nurso.. wir zeigen den Kinder auch unseren Vorführraum, aber bei uns sind die Stromzuführungen auch isoliert :D

Aber ich finde, man sollte es respektieren, wenn man gerade keine Lust hat, fremden Leute den BWR zu zeigen, kann ja auch persönliche Gründe haben.... :roll: Aber es doch im Allgemeinen toll, wenn sich Leute für die hinter den Kulissen interessieren oder nicht?

Geschrieben

Bei mir hatte sich schon beinahe einen Unfall ereignet mit einer "Kinobesucher-BWR-Besichtigung".

Eine Sie wollte gerne mal nach der BWR-Führung kurz durch "unsere Öffnung" mal durchschauen.

Es hatte nicht viel gefehlt, und ihre langen Haare hätten sich in der laufenden Maschine in der Nachwickelzahnrolle verfangen.

Wer zahlt dann bei diesem Unfall?

 

Seitdem bin ich doch ein bischen vorsichtiger geworden in Sachen BWR-Besichtigung.

Geschrieben

Es hatte nicht viel gefehlt, und ihre langen Haare hätten sich in der laufenden Maschine in der Nachwickelzahnrolle verfangen.

Wer zahlt dann bei diesem Unfall?

Du! Wenn sich betriebsfremde Personen mit Billigung in den Räumen aufhalten, hast der Verantwortliche dafür Sorge zu tragen, dass die UVV eingehalten werden. Unkundige wissen ja nicht, welche Gefahr (es muss ja nicht gleich Starkstrom sein) von einer Maschine oder einem Raum ausgeht.

Gilt übrigens nicht nur für BWR sondern für jeden Betriebsraum, egal um was für ein Gewerbe es sich handelt.

Geschrieben
Bei mir hatte sich schon beinahe einen Unfall ereignet mit einer "Kinobesucher-BWR-Besichtigung".

Eine Sie wollte gerne mal nach der BWR-Führung kurz durch "unsere Öffnung" mal durchschauen.

Es hatte nicht viel gefehlt, und ihre langen Haare hätten sich in der laufenden Maschine in der Nachwickelzahnrolle verfangen.

Wer zahlt dann bei diesem Unfall?

 

Seitdem bin ich doch ein bischen vorsichtiger geworden in Sachen BWR-Besichtigung.

 

Ja mei...wozu ist denn der --Filmrissschalter denne da ? :shock:

 

Aba Spass beseite, ganz ungefährlich isses doch nicht im BWR. Dazu müßte man vor der Führung mit den Besuchern einen aussführlichen Lehrgang machen, jeden einen Wisch zur Unterschrift " auf eigene Gefahr " geben und dann ist man fein raus. Oder ?

 

.

Geschrieben

Wir sollten aber nicht vergessen das wir als Beschäftigte im Normalfall jemanden unterstellt sind der die Weisungsbefugnis hat (Theaterleitung etc.), sagt dieser jemand "Mach das so" dann ist das eine Anweisung die es in aller Regel zu befolgen gilt.

 

Wenn die Theaterleitung also im Rahmen diverser Kindergarten/GeburtstagsFührungen die Warnungen aus der Projektion ingnoriert das es keine gute Idee ist unerfahrenes Kassenpersonal mit 15 Kindern in einen aktiven BWR, aktiv = Film läuft "da man ja sonst nicht sieht" (schnelldrehende Maschinen, Klemm und Quetschstellen, Verbrennungsgefahr etc.) zu schicken, was dann ?

Geschrieben

Nicht umsonst befindet sich an jeder BWR Tür dieses Zeichen:

552w0347.jpg

Zumindest ist dieses gesetzlich vorgeschrieben.

Das heißt einfach gesagt: Zutritt für Unbefugte verboten (VBG 125 P06).

Da helfen auch keine Unterschriften, Zutritt ist nur den dort beschäftigten technischen Fachkräften gestattet, also auch kein Kassenpersonal, keine Theaterleitung, kein Kaufmann/Betriebswirt, usw. Ein BWR ist ein technischer Betriebsraum, und keine Versammlungsstätte oder Zoo.

So will es das Gesetz und die Berufsgenossenschaft / Versicherungen.

 

 

St.

Geschrieben
keine Theaterleitung,

St.

 

Wer das Hausrecht vertritt, und das ist in der Regel die Theaterleitung, der kann festlegen wer zutrittsberechtigt ist ! Wer die Zutrittsberechtigkeit erhält, ist automatisch auch versichert ! Genau so funktionieren auch die Kindergeburtstage, und das war damals schon mit den Berufsgenossenschaften und Versicherungen abgesprochen bevor man diese einführte. Mein alter Arbeitgeber hatte sich damals auch bei BG und Versicherung rück - versichert, ob er Kindergeburtstage durchführen darf, die einzige Auflage war, das jemand vom Personal die Gruppe durchgängig betreut , ist der Vorführer zu dieser Zeit beschäftigt, so ging zusätzlich ein ander Mitarbeiter in die Projektionsräume !

Geschrieben

 

Wer das Hausrecht vertritt, und das ist in der Regel die Theaterleitung, der kann festlegen wer zutrittsberechtigt ist !

Vorsicht, so einfach ist das nicht! Nur weil ich das Hausrecht habe, habe ich nicht uneingeschänktes Recht, alles zu tun und zu lassen, was ich will. Ist ja auch irgendwie logisch.

Gegenbeispiel: Ich bin gegenüber meinen Kindern erziehungsberechtigt, also kann ich auch bestimmen, dass meine 12jährige Tochter in einen FSK-16-Film darf, weil ich ja am besten beurteilen kann, ob sie diesen Film auch verkraftet und ich sie besser kenne als die FSK und das Kinopersonal sie kennt... :wink:

Geschrieben

Gegenbeispiel: Ich bin gegenüber meinen Kindern erziehungsberechtigt, also kann ich auch bestimmen, dass meine 12jährige Tochter in einen FSK-16-Film darf, weil ich ja am besten beurteilen kann, ob sie diesen Film auch verkraftet und ich sie besser kenne als die FSK und das Kinopersonal sie kennt...

 

In einer öffentlichen Vorführung? Nein!

Geschrieben

Hallo,

 

mit den BWR;s das ist so eine Sache. In der Filmbühne in Friedrichroda, dessen Betreiber die Fam Rößler ist, stehen Projektoren aller Art( UP700,Meo 5, Meo 4,etc.) im Kassenraum und Saal ,dass Anfassen ist absolut erwünscht! Sollen doch Kinder im Zeitalter der Digitaltechnik sehen wie Kino wirklich Kino ist.

Alle Maschinen sind Betriebsbereit und können auf Wunsch vorgefürt wer-

den, und das wird gefördert von der Fam. Rößler und meinen Person.

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