Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich wäre ja für die Special Edition als DCP :wink:

 

Ist HdR eigentlich 4K oder 2K gemastert worden? Wenn 4K, dann bitte 4K DCP Special Edition, jetzt wo wir *endlich* in D flächendeckende 4K Projektion bekommen.

Geschrieben
Moin,

 

das Cinemaxx in Bremen bringt jetzt nochmal den 1. Teil der Triologie;)

Dann kann man das ganze nochmal in wirklich groß bewundern :D

 

Ich glaube kaum, dass Dich das Großbilderlebnis begeistern wird. Die 35mm-Kopie, die ich seinerzeit bei der Erstaufführung in Stuttgart gesehen habe, hatte ein abartig unscharfes Bild. Ähnliches wurde mir auch von anderen deutschen Kinos berichtet. Zusätzlich lag der deutsche Ton was Dynamik angeht Welten hinter dem Original.

 

Aber vielleicht sind ja inzwischen bessere Kopien gezogen worden?

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.