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Geschrieben

Hallo an alle,

 

Ich habe mir in der Schweiz eine Pathé DS 8 gekauft und da wurde allerhand Zoll fällig.

 

Nun möchte ich diese Kamera in der Schweiz warten lassen.

 

Hat jemand von Euch Erfahrung mit Ein und Ausfuhr (Rückware)?

Habe gerade mit unserem Hauptzollamt telefoniert und den Eindruck die wissen das auch nicht so recht, mir ist jetzt noch ganz schwindelig.

Rudi Muster wollte ich auch fragen, aber der hat wohl eine neue Adresse.

 

Vielen Dank otti

Geschrieben

Hallo,

 

Bei Reparaturaufträgen in der Schweiz kann mit dem zuständigen Zollamt eine Art "Carnet" gelöst werden, in dem man sich dazu verpflichtet, die Ware nach dem Gebrauch/Reparatur/Einsatz etc. wieder vollständig aus dem Land auszuführen. Bei einer Reparatur müssen dann die Ersatzteile, die in der Schweiz getauscht wurden, an der deutschen Grenze verzollt werden, 19% auf den Warenwert. Ich würde mich direkt an das Hauptzollamt in Bern wenden, die können hier bestimmt weiter helfen.

 

http://www.ezv.admin.ch/index.html

Geschrieben

hallo otti

um Deine Pathé servizieren zu lassen, musst Du sie nicht mehr in die Schweiz senden: Der bisherige Pathé-Spezialist Mario Ferrari hat altershalber aufgehört und seinen Werkstattbestand nach Italien verkauft.

 

Ich selbst besitze einige Pathé's und weiss jetzt auch nicht, wo ein wirklicher Pathé-Kenner und -Reparateur sitzt. So wie es aussieht, müsste ich den Mann in Italien, der von Ferrari das Zeugs abgekauft hat, einmal kontaktieren. Vielleicht gibt es im Pathé-Ursprungsland Frankreich noch Spezialisten, ich werde dem nachgehen.

 

Ruedi Muster in Selzach hat mir - zumindest vor ein paar Jahren - einmal gesagt, er würde Pathé-Kameras nicht machen. Begreiflich, er ist ja auch Bolex-Spezialist, oder hat er sich inzwischen anders geäussert? Schlussendlich gab es ja im "schmalfilm" Ausg. 2/2009 eine sehr ausführliche Liste von sehr vielen möglichen Werkstätten, die allroundmässig evtl. auch Pathé's betreuen.

 

Herzlichst

escalefilm

Ualy

Geschrieben

Du mußt nicht nur 19% auf den Warenwert zahlen, sondern auf den vollen Betrag, das bedeutet im Klartext:

 

Warenwert + Frachtkosten bis Deutschlandempfänger = Erhebungsgrundlage

 

Auf die Erhebungsgrundlage kommen entsprechend der Warengruppe (siehe Zollkatalog) entsprechende Prozentsätze hinzu. Hierbei ist im Zollkatalog haarklein beschrieben, was Du einführt. So werden z.B. bei Rohstoffen "veredelte/bearbeitete" Materialien von denen unterschieden die "unveredelt/unbehandelt" sind. Damit sind auch unterschiedliche Prozente bei der Verzollung zu beachten.

 

Auf die Erhebungsgrundlage kommt dann der Zoll und auf diesen Gesamtwert widerum die Einfuhrumsatzsteuer (aktuell 19%).

 

Ein Carnet dient eigentlich nur dafür um z.B. für Messen etc. Ware temporär einzuführen und diese innerhalb von 2 Jahren wieder auszuführen. Verbleibt die Ware länger als zwei Jahre im Ausland, so mußt Du es (in Deinem Fall) in die Schweiz einführen und die dortigen Kosten tragen. Machst du das nicht hast Du Ärger an der Backe.

Als "Geschäftmann" bekommst Du das Carnet von Deiner zuständigen IHK. Wie und ob das als Privatmann geht, weiß ich nicht. Frag mal bei der IHK nach.

 

In jedem Fall sind die Einfuhrbeschränkungen für das entsprechende Land zu beachten. Nicht alles darf man überall aus- und/oder einführen.

Daher empfliehlt sich bei Einfuhren, wie beschrieben, immer das zuständige Einfuhrzollamt und Ausfuhrzollamt schriftlich zu kontaktieren und zu befragen.

 

Für die Rückeinfuhr nach Deutschland benötigst Du Lieferpapiere die belegen, das Du die Ware, welche zum Verbringungszeitpunkt in die Schweiz in Deinem Eigentum sein sollte, auch entsprechend an den Schweizer Empfänger versendet hast. Hierzu gehören Zeugen, bzw. Vorlage bei Deinem zuständigen deutschen Zollamt. Bitte Deine Frachtpapiere, incl. Gewichtsangabe gründlich aufbewahren!

 

Grundsätzlich ist zu sagen, das wenn Du die Zollvorschriften einhällst, Du auch KEINERLEI Schwierigkeiten bekommst. Wenn jemand falsche Papiere beim Zoll vorlegt oder falsche Angaben macht, dann ist er selbst Schuld und muß mit den Konsequenzen rechnen.

 

Deswegen auch bei Reparaturwerten und ähnlichem EHRLICH sein. Sonst kostet Dich dies doppelt und dreifach. Das hat auch nichts mit der Schweiz zu tun!!!

Wenn Du z.B. hier nach UK reist und falsche Angaben machst, dann ist dies auch Grund für eine Anzeige gegen Dich.

Geschrieben

Hallo,

 

Erst einmal vielan Dank an Euch alle.

 

Nun aber der Reihe nach.

 

Hallo THX, ich versuche mich gerade durch einen Filmfreund wegen einem "Carnet" schlau zu machen da der oft im Ausland dreht.

 

Hallo Manfred, klar ist das ein Problem. Aber Du hast doch außer der Ligonie auch noch Pathé M Kameras, oder. Die willst Du doch sicher auch ordnungsgemäß warten lassen?

 

Hallo escalefilm, Nein Rudi macht keine Pathé aber ich kenne ihn und wollte ihn fragen ob er Erfahrungen hat da er ja auch für viele deutsche Kunden Umbauten vorgenommen hat.

Herrn Ferarri kenne ich gut und deshalb wollte er mal eine Ausnahme machen da er ja auch an die Ersatzteile in Italien ran kommt. Aber jetzt überfallt ihn bitte nicht alle, sonst habe ich den Ärger.

 

Hallo eastwood. Ich habe mich auch schon heute durch diese Bestimmungen gewühlt, bin aber nicht schlauer geworden. Um Rückware handelt es ja wohl nicht und diese Ausnahmebestimmungen sind so undurchsichtig. Eigentlich soll es ja nix Großes werden. Es geht ja nur um Abschmieren, Einmessen und Neueinstellen der Wickelfriktion.

Beim Kauf habe ich ja bezahlt, aber jetzt ist es ja kein Besitzerwechsel.

 

Gruß otti

Geschrieben

Hallo Otti,

 

doch Du bist in der Nachweispflicht, das die Ware, wenn Du Sie in die Schweiz geschickt hast, in Deinem Eigentum verbleibt und nicht verkauft wurde. Andernfalls wird man bei der Einfuhr nach Deutschland das Ding schätzen und darauf die Erhebung machen.

 

Deswegen muß auch genau in der schweizer rechnung stehen, was genau gemacht wurde. Teile, Arbeitsaufwand, etc.

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