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Geschrieben

Moin, Moin,

 

Kurzlustspiel war ein Beiprogrammfilm, der in der Regel nicht prädikatisiert war.

 

Zitat aus dem UFA-Handbuch 1935: " Ferner ist auch von Seiten vieler Produktionsfirmen die Frage der Beiprogramme bisher mit nicht genügender Sorgfalt behandelt worden. Erst versuchte man, die guten Beiprogramme der Amerikaner der frühen Jahre nachzumachen, was nicht gelang, da uns das Schauspielermaterial für derartige, meist grotesk komische Bilder nicht zur Verfügung stand, andererseits die deutschen Produktionsfirmen nicht in der Lage waren, so grosse Mittel in die Herstellung der Beifilme zu investieren. Ausserdem wurde völlig übersehen, dass das, was für die amerikanische Mentalität passt, durchaus nicht dem deutschen Publikum angenehm zu sein braucht. So haben denn auch die deutschen Klamauk-Kurzlustpiele alles andere als Erfolg gehabt. Sie wurden entweder hörbar abgelehnt oder vom Publikum schweigend hingenommen, ohne dass es dem Film gelang, die Stimmung des Publikums in genügender Weise vorzubereiten, was ja eben das Beiprogramm soll."

 

Grüße

RR

Geschrieben
... wenn ein Kulturfilm/Kurzfilm mit einem FBW Prädikat "wertvoll" oder "Besonders wertvoll" gezeigt wurde, dann war man nicht "vergnügungssteuerpflichtig" ...

Wobei man dazu sagen sollte: Der Witz lag natürlich in der Kombination eines prädikatisierten Beifilms mit einem Hauptfilm, der nicht prädikatisiert war; denn prädikatisierte Hauptfilme waren ohnehin vergnügungssteuerbefreit. "Kulturfilm" ist im Übrigen wörtlich zu nehmen: Es handelte sich jedenfalls in den fünfziger Jahren überwiegend um Volksbelehrung der drögen Art ("Skiurlaub in den Dolomiten"; "Skizzen aus dem Zoo"; "Sommer in Lappland"; "Sonniger Bodensee" - ich habe mal ganz wahllos den Buchstaben "S" aus der FBW-Zehnjahresliste 1951 bis 1961 aufgeschlagen), die man schon seinerzeit nur mit Not ertrug und von denen einer dem anderen aufs Äußerste glich - völlig klar, sie hatten nur eine Aufgabe: der FBW zu gefallen. Mit den sechziger Jahren wurde es dann wohl internationaler, aber der moralische Zeigefinger blieb immer noch unübersehbar. Filme wie Bert Haanstra's "Glas" oder Roman Polanski's "Säugetiere" waren einsame Höhepunkte. Die nicht-prädikatisierten Vorfilme blieben weiterhin eindeutig die lustigeren!

 

Übrigens: In den siebziger Jahren haben wir zu Hauptfilmen über 3000 Meter keinen "Beifilm" gespielt (obwohl regelmäßig mitgeliefert). Angeblich war das unter Vergnügungssteuergesichtspunkten nicht erforderlich.

 

Das heißt genau das, was es heißt: Bei 2997 Metern musste der blöde Beifilm immer noch gespielt werden. Bei Programmbeginn im zweieinviertel-Stunden-Takt - 16:00, 18:15, 20:30 Uhr - kam Freude im BWR auf: Hauptfilm 110 Minuten, Vorfilm 10 Minuten, zwei Vorspänner (Trailer) zu sechs Minuten, dazu reichlich Dias - immerhin spielten wir zu dem Zeitpunkt schon keine Wochenschau mehr.

Geschrieben

Übrigens: In den siebziger Jahren haben wir zu Hauptfilmen über 3000 Meter keinen "Beifilm" gespielt (obwohl regelmäßig mitgeliefert). Angeblich war das unter Vergnügungssteuergesichtspunkten nicht erforderlich.

 

Es gab Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Zum Beispiel haben Mitte der 80er Jahre Bayern, Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein die Vergnügungssteuer komplett abgeschafft - nicht wegen ordnungspolitischer Einsicht, sondern weil die Einnahmen aus dieser Bagatellsteuer die Kosten der Steuereinziehung nicht deckten. Sagst Du mir Dein Bundesland, dann sag ich Dir die Rechtsgrundlage des "Kulturfilmweglassens".

 

RR

Geschrieben

Gefunden (aber anders als erwartet): 1969 war der allgemeine Vergnügungssteuersatz in Berlin (West) 10 %. Bei Vorführung eines Spielfilms mit Prädikat "besonders wertvoll" reduzierte er sich um 8 Prozentpunkte, bei "wertvoll" um 6 Prozentpunkte; abendfüllende Kultur-, Dokumentar-, Jugend- oder Märchenfilme waren stets vergnügungssteuerfrei. Bei Kurzfilmen mit dem Prädikat "besonders wertvoll" reduzierte sich der Vergnügungssteuersatz um 6 Prozentpunkte, bei "wertvoll" um 4 Prozentpunkte. Um also die Vergnügungssteuer vollständig zu vermeiden, musste man einen Spielfilm mit Prädikat "besonders wertvoll" kombinieren mit einem Kurzfilm "wertvoll" oder "besonders wertvoll" (und "verschenkte" dabei freilich zwei oder vier Prozentpunkte) oder umgekehrt einen Kurzfilm mit "besonders wertvoll" mit einem Spielfilm "wertvoll". Zu diesem Zeditpunkt waren Filmvorführungen in den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz bereits vergnügungssteuerfrei. Berlin folgte ab dem Jahre 1970.

 

Quelle: Filmbewertungsstelle Wiesbaden, "Besonders wertvoll", Jahrgänge 1969 und 1970.

 

Wer, bitte, hat uns damals (nach 1970) um jeden Preis Kurzfilme vorführen lassen und uns eingeredet, dies habe mit der Vergnügungssteuer zu tun? :shock:

Geschrieben

@panvision

 

4 Trailer a ca. 3,5 Minuten

4 Werbevorspanne a 60 sec.

 

ergibt 18 Min

 

+ 12 Min -20 Min. Wochenschau

+ 10 Min. Kulturfilm

 

= 30-40 Minuten

 

 

Gibt es bis auf kommerzielle Gründe einen Grund keine oder wenn nur ganz ganz selten Kulturfilme zu zeigen?

Ich finde es eigentlich Schade, denn dabei waren nicht nur "Langweilerstreifen".

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hallo, ich bin erst jetzt hier wieder vorbei gekommen und habe in Erinnerung zum Programmablauf (60 er J)

Werbedias - Werbefilme ,

Kulturfilm ( bis 600m) -wegen Steuerermäßigung war Pflicht.

evtl. noch die Wochenschau

Eiswerbung (Verkauftrailer) Zeit bis ca. 30 Min.

 

Hauptfilm.

 

 

 

so war eine Ablauf.

 

Gruß Dieter

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