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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hatte nicht einmal jemand Kindergeld beantragt, weil er als Penisträger potentieller Vater sein könnte? :wink:

Geschrieben

Terristisches Fernsehen?

 

Könnte ich jetzt stante pede für unsere Region nicht beantworten, bin seit fast zehn Jahren zwangsverkabelt ... :(

Geschrieben
Darüber hatte ich auch schon mal nachgedacht ...

Wenn KEIN Kabelanschluß vorhanden ist und die analoge Ausstrahlung eingestellt wurde, kann ein Fernseher (auch mit analogem Tuner) eigentlich kein Empfangsgerät mehr sein ...! Schließlich ist dann nichts aber auch gar nichts "empfangsbereit".

 

Wenn man sich die Mühe machen will, kann man sowas dann natürlich gerichtlich ausfechten. Statt dessen kann man aber auch einfach den Fernseher abmelden.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_...bschaltung

 

- Carsten

Geschrieben

Wenn man sich die Mühe machen will, kann man sowas dann natürlich gerichtlich ausfechten. Statt dessen kann man aber auch einfach den Fernseher abmelden.

Sooo einfach ist das nicht. Nach der Abmeldung des Fernsehers kommt idR erstmal ein Schreiben, auf dem man die Gründe für die Abmeldung genauer erläutern muss.

Geschrieben

Tja, die erläutert man dann eben. Solange noch terrestrisch empfangbar ist, wird es halt eng, wenn man 'ehrlich bleiben will'.

 

'Fernseher kaputt gegangen und keinen Bock mehr auf nen Neuen' müssen die schon akzeptieren.

 

Unterm Strich kommt man 'sauber' kaum aus der Nummer raus, wer hat schon wirklich weder Radio noch irgendeine Art von Fernsehempfänger, noch Internet-PC.

 

 

 

- Carsten

Geschrieben

Es geht ja nicht um alles oder nichts, sondern es gibt einen nicht unerheblichen Preisunterschied zwischen nur Radio oder nur "neuartiges Empfangsgerät" und Radio plus Fernsehen.

 

Ich kenne viele Leute, die kein Fernsehen (mehr) haben. Aber auch dann muss man genau erläutern, warum man keine Fernseher mehr hat.

Geschrieben

Ich kenne viele Leute, die kein Fernsehen (mehr) haben. Aber auch dann muss man genau erläutern, warum man keine Fernseher mehr hat.

Und die Aussage "Weil das Programm so sch... ist" wird nicht gern gehört *g*

Geschrieben
Zahle ich jetzt die Gebühren für den separaten DVB-T-Empfänger oder den Fernseher???

 

Wahrscheinlich für beides... Selbst wenn es keinen analogen Empfang

mehr gibt, sind die Damen und Herren der GEZ sicher noch nicht darüber informiert... :roll:

 

Das klingt paradox aber ich meine das ernst!

Geschrieben

...ist aber so, Jenz. Habe in den Medien schon von mehreren Fällen gehört, in denen eine Abmeldung abgelehnt wurde.

wenn man bei denen einmal in den Fängen ist, kommt man da schwer wieder raus...

Besonders dreist sind auch die Methoden, mit denen die Schergen ausschwärmen... Da wird wohl angeschellt, und u.a. gesagt: "Wir sind vom Fernsehen, und wollen ein Interview mit ihnen machen... :shock: "

...und das ist ja noch nicht mal gelogen, also rechtlich einwandfrei.

Tipp: Wenn man nicht bereits in den Fängen steckt, hilft nur knallhartes Ignorieren, auf keinen Fall auf irgendeinen Schriftverkehr einlassen, da kann man nur verlieren...

Geschrieben

Es ist richtig, dass die auch mal rückfragen wie und warum. Aber grundsätzlich gibt die Rechtslage das nicht her. Es gibt ein Formular zur Abmeldung, und wenn das ausgefüllt bei denen eingegangen ist, haben die es zu akzeptieren.

 

In der Praxis gibts erstmal das Problem, dass die GEZ ähnlich wie Finanzamt, Krankenkassen, IHKs, etc. öffentliche Körperschaften sind und somit 'selbsttitulierend'. Die können also eine Forderung erstmal, anders als bei rein privatwirtschaftlichen Forderungen, auf dem kurzen Dienstweg per Pfändung einziehen, wenn man sich bockig stellt. Aber auch das lässt sich aushebeln, es ist nur etwas aufwendiger.

 

 

- Carsten

Geschrieben
ich kann mir nicht vorstellen, dass man es begründen muss, keinen fernseher mehr zu haben...!

reine info: habe keinen mehr, muss reichen...

 

Für meine Mutter, die ins Pflegeheim kam, hatte ich mit ebendieser Begründung ihr Fernsehgerät bei der GEZ abgemeldet und die Wohnung aufgelöst.

 

Antwort: "Auftrag kann nicht ausgeführt werden. Ein Umzug ins Pflegeheim reicht als Begründung für eine Abmeldung nicht aus."

Geschrieben

Antwort: "Auftrag kann nicht ausgeführt werden. Ein Umzug ins Pflegeheim reicht als Begründung für eine Abmeldung nicht aus."

 

Das ist, wenn es entsprechend formuliert wurde, ja auch zutreffend. Die einzig 'richtige' Begründung für eine Abmeldung ist: 'Es wird kein Rundfunkempfangsgerät mehr bereitgehalten.' Es soll ja Leute geben die glauben, wenn man mit seinem Fernseher ins Heim umzieht, bezahle das Heim die GEZ und alles andere.

 

Insofern ist ein 'Umzug in ein Heim' tatsächlich keine Begründung für eine Abmeldung. Die GEZ Mitarbeiter könnten natürlich 'raten', dass dabei der Fernseher abgeschafft wurde, aber warum sollten sie?

 

- Carsten

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