Zum Inhalt springen

Plakatversteigerung erlös Guten Zweck


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

 

habe mal eine Frage und hoffe auf zahlreiche Antworten.

 

Kann man ohne Probleme seine Kinoplakate im Kino an einem Versteigerungstermin versteigern und den Erlös komplett einen guten Zweck zuwenden?Dieses aber vorher groß bewirbt? Oder sollte man alle Verleiher vorher um Erlaubnis fragen?Sonst wandert ja eigentlich die gesamte Reklame incl. Aufsteller fast alles in den Müll.

 

Würde mich über viele Antworten freuen.

Geschrieben

Hatten wir schon oft gemacht, Begünstigte waren Kinderkrebsstationen, Tierheime, etc.

 

Bis dato gab es keine Einwände von Verleihern.

Geschrieben

Früher war das Reklamematerial nur geliehen und musste zurückgegeben werden.Heute ist alles Einwegmaterial und kann entsorgt werden.Ob nun dieses Material verschenkt,verkauft,oder versteigert wird,dürfte den Verleihern egal sein,schlieslich müssen wir dafür zahlen.

Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung.

Geschrieben

Hallo,

Das wurde hier im örtlichen Multiplex auch schon gemacht. Ich konnte

meinen Sohn noch so gerade davon abbringen einen Rattenaufkleber

für den Fußboden zu kaufen :D

 

Michael

Geschrieben
Früher war das Reklamematerial nur geliehen und musste zurückgegeben werden.Heute ist alles Einwegmaterial und kann entsorgt werden.Ob nun dieses Material verschenkt,verkauft,oder versteigert wird,dürfte den Verleihern egal sein,schlieslich müssen wir dafür zahlen.

Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung.

 

Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Werbematerial-Versteigerungen bei Ebay wurden teilweise heftigst von den Verleihern untersagt! Ich nehme an, dass die Rechte an den Werbematerialien grundsätzlich bei den Filmverleihern bleiben und nicht automatisch auf den Kinobeteiber übergehen.

Geschrieben
Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Werbematerial-Versteigerungen bei Ebay wurden teilweise heftigst von den Verleihern untersagt! Ich nehme an, dass die Rechte an den Werbematerialien grundsätzlich bei den Filmverleihern bleiben und nicht automatisch auf den Kinobeteiber übergehen.

Korrekt! Ist teilweise sogar auf den Plakaten aufgedruckt.

 

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Verleiher, wenn es wirklich für einen guten Zweck ist, mal ein Auge zudrücken.

Geschrieben
Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Werbematerial-Versteigerungen bei Ebay wurden teilweise heftigst von den Verleihern untersagt! Ich nehme an, dass die Rechte an den Werbematerialien grundsätzlich bei den Filmverleihern bleiben und nicht automatisch auf den Kinobeteiber übergehen.

Korrekt! Ist teilweise sogar auf den Plakaten aufgedruckt.

 

Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Verleiher, wenn es wirklich für einen guten Zweck ist, mal ein Auge zudrücken.

 

Ich kaufe Plakate immer nur für einen guten Zweck :wink:

Geschrieben

Wir haben durch Filmplakatversteigerungen in den letzten 5 Jahren einen Erlös von über 15000,00 € erwirtschaftet. Der GESAMTERLÖS geht jährlich an den Tierschutzverein. Die örtliche Presse berichtet jedes Jahr von der Geldübergabe und mit Verleihern gab es noch nie Ärger.

 

:D

Geschrieben

Tatsächlich - und das steht oft auf den Plakaten drauf - bleibt das Werbematerial im Eigentum der Verleiher. Das gilt auch für Einwegmaterial.

 

Wer also Plakate verkaufen will oder sogar verschenken, sollte - um sicher zu gehen - schlicht den Verleih fragen.

 

Mag sein, daß viele Rechteinhaber einfach wegsehen, aber wer sicher sein will, keinen Ärger zu bekommen... sollte eben Fragen.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.