Zum Inhalt springen

Löhne für Teilzeitkräfte/Aushilfen bei Cinestar


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

tut mir Leid falls ich hier im falschen Forum gepostet haben sollte.

 

Das Cinestar hier bei uns in Düsseldorf sucht Teilzeitkräfte (Schüler/Studenten) und ich frage mich was der Stundenlohn wohl sein mag?

 

Ich meine mich an eine Anzeige aus dem vergangenen Jahr zu erinnern, wo von 5,50€ die Rede war... Kann das wirklich sein, dass man so wenig verdient? Soviel habe ich ungelogen vor 10 Jahren beim Obi als Aushilfe verdient.

 

Oder täuscht mich mein Erinnerung?

 

Ich bin kein Student mehr und würde für das Kino damit wohl eh rausfallen, da für mich Rentenbeiträge etc. anfallen.

  • Antworten 117
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

So niedrig dürfte der Stundenlohn nicht sein. Ich denke er dürfte im ersten Jahr bei 6,50 € liegen und steigt mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

Geschrieben
Das Cinestar hier bei uns in Düsseldorf sucht Teilzeitkräfte (Schüler/Studenten) und ich frage mich was der Stundenlohn wohl sein mag?

 

Ich meine mich an eine Anzeige aus dem vergangenen Jahr zu erinnern, wo von 5,50€ die Rede war...

Wieso fragst Du nicht einfach dort nach?
Geschrieben

Kenne auch Kinos, in denen man als "Neuer" im Einlass 5 Euro verdient.

 

Und nein, keine extrem strukturschwache Region in Ostdeutschland.

 

In Berlin liegen die Löhne - soweit ich das im Moment überblicke - so ca. zwischen 6,00 und 8,00 Euro / Stunde.

Geschrieben

Kenne einen Vorführer von dieser Kette ... das mit dem Lohn stimmt.

5,50 ist aber schon "Großstadttarif" und nur für Vorführer ... der Rest im Land bekommt irgendwas zwischen 4,50 und 5 € - egal wie lange man dabei ist, denn für Aushilfen gelten keine Tarifverträge und Mindestlöhne oder sonstige soziale Vergünstigungen.

Geschrieben
... denn für Aushilfen gelten keine Tarifverträge und Mindestlöhne oder sonstige soziale Vergünstigungen.

 

Das sagt wer?

Geschrieben
... denn für Aushilfen gelten keine Tarifverträge und Mindestlöhne oder sonstige soziale Vergünstigungen.

 

Das sagt wer?

Seit wann gelten denn für (studentische) Aushilfen Tarifverträge?

Die arbeiten doch als geringfügig Beschäftigte im "unter 400 Euro-Bereich".

Geschrieben

Was hat denn die Art der Anstellung mit den Leistungen zu tun?

Natürlich hat ein Minijobber (400 Euro Kraft) anspruch auf:

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- bezahlten Urlaub

- tarifübliche Entlohnung

oder drücken wir es einfacher aus: Der Minijobber bekommt alle tariflichen oder betriebsüblichen Leistungen die der Vollzeitler im selben Tätigkeitsprofil auch bekommt.

Geschrieben
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- bezahlten Urlaub

- tarifübliche Entlohnung

 

Das kann aber nicht dein ernst sein, ich habe 40 Aushilfen auf 400 € Basis, denen werde ich kaum ihren Urlaub etc. bezahlen... :shock1:

Geschrieben
Was hat denn die Art der Anstellung mit den Leistungen zu tun?

Natürlich hat ein Minijobber (400 Euro Kraft) anspruch auf:

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- bezahlten Urlaub

- tarifübliche Entlohnung

oder drücken wir es einfacher aus: Der Minijobber bekommt alle tariflichen oder betriebsüblichen Leistungen die der Vollzeitler im selben Tätigkeitsprofil auch bekommt.

Dazu kann ich - auch aus eigenen Erfahrungen heraus - nur sagen: Willkommen im Paradies!

Oder: Da ist der Wunsch wohl eher Vater des Gedanken!

 

Der einzige Unterschied zu den Sklaven des Altertums ist doch oftmals nur der, dass man Aushilfen nicht einfach töten kann - der Rest hingegen ist der gleiche und rechtlose.

Geschrieben
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- bezahlten Urlaub

- tarifübliche Entlohnung

 

Das kann aber nicht dein ernst sein, ich habe 40 Aushilfen auf 400 € Basis, denen werde ich kaum ihren Urlaub etc. bezahlen... :shock1:

DAS kann jetzt aber nicht DEIN ernst sein, oder??? :twisted:

Geschrieben

 

Das kann aber nicht dein ernst sein, ich habe 40 Aushilfen auf 400 € Basis, denen werde ich kaum ihren Urlaub etc. bezahlen... :shock1:

 

Willkommen im wilden Westen...da galt auch lange Zeit nur das Gesetz des Stärkeren.... :evil:

Geschrieben
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- bezahlten Urlaub

- tarifübliche Entlohnung

 

Das kann aber nicht dein ernst sein, ich habe 40 Aushilfen auf 400 € Basis, denen werde ich kaum ihren Urlaub etc. bezahlen... :shock1:

 

Es interessiert nicht was du glaubst oder denkst oder willst. Deine Mitarbeiter - alle! - haben Anspruch auf diese Leistungen. Die kannst du nicht einmal einzelvertraglich ausschließen, da solche Regelungen unwirksam sind. Willst Du in Deutschland Arbeitgeber sein musst Du dich nach unseren Spielregeln richten oder dein Glück im Ausland versuchen.

Übrigens, sind deine Aushilfen per schriftlichen Arbeitsvertrag beschäftigt?

Geschrieben
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- bezahlten Urlaub

- tarifübliche Entlohnung

 

Das kann aber nicht dein ernst sein, ich habe 40 Aushilfen auf 400 € Basis, denen werde ich kaum ihren Urlaub etc. bezahlen... :shock1:

 

Klar, laut Gesetz steht auch Mitarbeitern auf 400 Euro Basis Sozialleistungen zu. Und falls du Arbeitgeber bist würde ich mich riesig freuen wenn deine Leute, denen du das nicht zahlen willst, das mal einklagen. :D

Geschrieben
Kenne einen Vorführer von dieser Kette ... das mit dem Lohn stimmt.

5,50 ist aber schon "Großstadttarif" und nur für Vorführer ... .

 

Dann ist deine Quelle sehr unzuverlässig, selbst das Einstiegsgehalt im Service ist höher.

 

Wenn 5,5€ nur in der Großstadt gezahlt werden dann ist Frankfurt wohl ein Dorf :wink:, das wären bei 173h 961,50€ und bei 86h 473€ da würden Dir potentielle Bewerber lächelnd nen Vogel zeigen.

Geschrieben

Ich versteh gerade die welt nicht mehr, wir reden hier über irgendwelche 18 jährige schüler die, jeder vllt. maximal 2 mal die woche, das popcorn unter den sitzen wegsammeln.

 

Und falls du Arbeitgeber bist würde ich mich riesig freuen wenn deine Leute, denen du das nicht zahlen willst, das mal einklagen.

 

Bis jetzt hat da noch niemand nach gefragt, sonst hätte ich mich da sicher schon irgendwie darum gekümmert.

Du kannst also deine hämische hasslatte wieder einfahren... :x

Geschrieben
Kenne einen Vorführer von dieser Kette ... das mit dem Lohn stimmt.

5,50 ist aber schon "Großstadttarif" und nur für Vorführer ... .

 

Dann ist deine Quelle sehr unzuverlässig, selbst das Einstiegsgehalt im Service ist höher.

 

Wenn 5,5€ nur in der Großstadt gezahlt werden dann ist Frankfurt wohl ein Dorf :wink:, das wären bei 173h 961,50€ und bei 86h 473€ da würden Dir potentielle Bewerber lächelnd nen Vogel zeigen.

Wir reden hier - so dachte ich jedenfalls bisher - nicht von Festangestellten sondern von Aushilfskräften auf 400 Euro-Basis, wobei die 400 Euro-Grenze nicht überschritten wird.

 

Und in dieser Preisklasse gibt es keinerlei Rechte auf Sozialleistungen oder ähnlichem, denn ansonsten würde es sich für keinen der Beschäftigten mehr lohnen.

Und davon, dass irgendein 400 Euro-Jobber schon irgendwo Urlaubs- oder Krankengeld bekommen hat, davon habe ich nun weder in unserer noch einer anderen Branche etwas gehört ... dann scheinen es wohl tausende Arbeitgeber falsch zu machen, oder?

Und wenn doch jemand glaubt, so etwas einfordern zu wollen .. dann kann er tanzen - nämlich abtanzen.

Geschrieben

@ anubis:

 

laut gesetzlicher Definition gibt es keine Aushilfen.

es gibt:

- Vollzeit,

- Teilzeit und

- geringfügig Beschäftigte

 

und für alle gilt der gleiche Lohngrundsatz,

bei Teilzeit und geringfügig Beschäftigten entsprechend anteilig.

 

@ lichtbringer:

 

Eigentlich sollte jeder Selbständige, egal ob Personen-Betrieb oder GmbH,

entsprechendes Grundwissen der Personalführung und Abrechnung inne haben.

Die IHK bietet da entsprechende Kurse.

Auch der Steuerberater kann dazu bestimmt was sagen....

Geschrieben
@ anubis:

 

laut gesetzlicher Definition gibt es keine Aushilfen.

es gibt:

- Vollzeit,

- Teilzeit und

- geringfügig Beschäftigte

 

und für alle gilt der gleiche Lohngrundsatz,

bei Teilzeit und geringfügig Beschäftigten entsprechend anteilig.

Und warum arbeiten dann in den meisten Kinos die Studenten für 3,50 bis maximal 5 Euro die Stunde - und das ohne auch nur jemals irgendwelche Fragen nach Urlaubs-, Krankengeld oder ähnlichem Luxus zu stellen?

Geschrieben

@ anubis:

 

das ist ja das Problem: welcher Berufsanfänger kennt sich da schon aus?

Das gehört eigentlich zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten zu informieren.

 

Nur das mit den Rechten wird da meist übergangen...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden



×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.