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Geschrieben

Hallo liebes Forum,

 

wir bezahlen als Kino ja Abgaben an die GEMA. Wie ist das dann mit den Tonträgern: vermutlich dürfen wir nur Original-CDs spielen? Und müssen die alle im Besitz des Kinos sein?

Dürfte man Radioprogramm laufen lassen im Saal (werden wir natürlich eher selten machen)?

Was ist, wenn wir gern Filmmusik spielen würden, diese aber nur auf Schallplatte verfügbar haben? Dürfte man dann die Musik als mp3 woandersher "besorgen"?

 

Freu mich über Informationen :-).

Geschrieben

Die GEMA interessiert nur, dass Du die Lizenzgebühren zum Abspiel zahlst. Von welcher Quelle dieses Abspiel erfolgt ist dabei unerheblich. Beim Radio/Internetfähigen PC kommt dann wiederum die GEZ ins Spiel.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Privat darf man ja Musik kopieren, solange der Kopierschutz nicht umgangen wird. Darf man diese kopierte Musik im Kino öffentlich spielen oder nur bei geschlossenen Veranstaltungen? Was sagt das Urheberschutzrecht darüber?

 

Claus-Dieter

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Mitstreiter, also in unserem Center spielen wir schon seit etwa 10 Jahren die allgemeine Musikbeschallung (die sogenannte "Pausenmusik") sowohl für Foyer sowie alle Säle als gleiche Quelle über einen alten PC per Winamp als MP3-Dateien ab. Jeder der Kollegen bringt mal aktuelle Musik auf USB-Stick mit und so haben wir per Zufallswiedergabe immer was brauchbares laufen. Wie schon gesagt, GEMA wird ja ohnehin pauschal bezahlt, und da dürfte es egal sein, wo die Musik herkommt. Generell wäre Internetradio auch möglich, aber wichtig ist bei allen Quellen, das keine Rundfunkwerbung zu hören ist; denn, die Werbekunden haben ja nicht für eine Werbung im Kino bezahlt. Skipper

Geschrieben

 

Dürfte man Radioprogramm laufen lassen im Saal (werden wir natürlich eher selten machen)?

Freu mich über Informationen :-).

Darf man, wenn GEZ gezahlt wird...aber macht es bitte, bitte nicht! Ich hatte einige Male das Vergnügen, in einem Bremer Center vor der Vorstellung den örtlichen Gute-Laune-Power-ach-was-sind-wir-doch-so-cool Sender hören zu dürfen...einschließlich Werbung, Verkehrsfunk (ganz wichtig im Kino) und auch die Nachrichten. Vielen Dank!

Spielt einfach die aktuellen Top 40, aber gedämpft, beim Film darfs nachher dann richtig zur Sache gehen. Und wenn man sich die Mühe macht, bei speziellen Filmen auch die entsprechende Musik auszusuchen, optimal!

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Hallo liebes Forum,

 

wir bezahlen als Kino ja Abgaben an die GEMA. Wie ist das dann mit den Tonträgern: vermutlich dürfen wir nur Original-CDs spielen? Und müssen die alle im Besitz des Kinos sein?

Dürfte man Radioprogramm laufen lassen im Saal (werden wir natürlich eher selten machen)?

Was ist, wenn wir gern Filmmusik spielen würden, diese aber nur auf Schallplatte verfügbar haben? Dürfte man dann die Musik als mp3 woandersher "besorgen"?

 

Freu mich über Informationen :-).

 

 

Ich habe mir mal die allgemeinen Bestimmungen der GEMA angesehen. Darin heißt es wörtlich - ich zitiere:

 

 

1. Geltungsbereich

 

Die Vergütungssätze T-F gelten für die betriebsüblichen Musikdarbietungen der Filmtheater, und zwar

 

(1) Musik bei der Vorführung von Filmen gleich welcher Art,

(2) Musik bei der Vorführung von Wochenschauen,

(3) Musik bei der Vorführung von Diapositiven,

(4) Musik bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen im Theaterraum,

(5) Musik bei Eröffnungs-, Jubiläums- und gleichartigen Festvorstellungen,

(6) Musik zur Ausfüllung der Pausen sowie unmittelbar vor und nach den Vorstellungen,

soweit es sich um eigene Musikdarbietungen des Filmtheaterinhabers handelt oder die Musikwiedergabe bei der Vorführung von Werbefilmen und Diapositiven innerhalb des üblichen Filmprogramms auf Veranlassung von Dritten erfolgt.

 

Nicht abgegolten sind durch die Vergütungssätze alle anderen Musikaufführungen der Filmtheater, insbesondere bei Konzerten, Varietédarbietungen, Bunten Abenden und ähnlichen Veranstaltungen. Für derarti-ge Aufführungen sind die dafür gültigen Tarife der GEMA anzuwenden. - Zitat ende.

 

 

Hierbei geht es im ersten Fall um das Ausfüllen der Pausen mit Musik.

 

Ich glaube nicht, dass sich die GEMA daran stören würde, wenn:

 

Filmmusik, die nur auf Langspielplatte verfügbar ist, auf eine CD gebrannt oder in den PC als MP3 eingespielt wird und dann mit den Abspielquellen "CD-Player", "DVD-Player" oder dem "PC mit einem Musikabspielprogramm" im Kino wiedergegeben wird. Vorausgesetzt: Die Original-Schallplatte befindet sich im eigenen Besitz.

 

 

@Myko, solltest Du keine Möglichkeiten haben, Deine Schallplatten in den PC einzuspielen, dann melde Dich mal bei mir per pn.

 

 

Gruß

Maximum

Geschrieben

Hier muss IMO unterschieden werden.

Das Eine ist die gewerbliche Nutzung eines urheberrechnlich geschützten Werkes (in unserem Fall also Musik), welche bei einer "öffentlichen" Vorführung mit den GEMA-Gebühren und evtl. GEZ-Gebühren abgegolten ist.

Das Andere ist der Erwerb, die Kopierung/Verfielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Auch hierfür fallen Lizenzgebühren an, die im Kaufpreis bereits mit eingerechnet sind. Theoretisch kann es passieren, dass einer dieser "Abmahnanwälte" neben dem Nachweis der Lizenzierung (GEMA) für die Vorführung eines Musikstückes auch deren Erwerbslizenz (Kaufnachweis) sehen will.

 

Ich brösel das mal ein wenig auf, damit die Rechtslage etwas verständlicher wird.

Durch den Kauf eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Musik) erwirbt der Käufer/Nutzer die Lizenz, das Musikstück im festgelegten Rahmen nutzen zu dürfen. Das bedeutet: Er darf die Musik hören - und evtl. für private Zwecke eine bestimmte Anzahl von Kopien anfertigen, wenn er dafür keinen Kopierschutz umgeht. Mehr nicht!

Will er diese Musikstücke auf einen Datenträger (z.B. Festplatte) kopieren, zum Zweck einer gewerblichen Nutzung (öffentliche Vorführung), ist dies Lizenzpflichtig! Vor allem dann, wenn ein Kopierschutz umgangen wird - und davon ist heutzutage fast immer auszugehen!

Auch darf er das nur mit eigens erworbenen Titeln.

Mitarbeiter, die mal ein paar Stücke auf nem USB-Stick mitbringen, haben überhaupt keine Lizenz dafür erworben, diese Musiktitel an einen Gewerbetreibenden weiterzugeben. Das geht über die privaten Nutzungsbestimmungen weit hinaus! Damit verstößt der Mitarbeiter massiv gegen das Urhebergesetz!

 

Damit drohen nicht nur dem Mitarbeiter Schadenersatzforderungen des Urhebers/Lizenzinhabers, sondern auch dem Kinobetreiber richtiger Ärger!

Im Zweifelsfall muss der Kinobetreiber nämlich Ross und Reiter nennen! Er muss nachweisen können, von wem das Musikstück stammt, das da auf dem Server des Kinos "liegt"! Ansonsten könnte/wird er selbst für dem Besitz schadenersatzpflichtig gemacht werden. Er muss jederzeit nachweisen können (z.B. mittels Kaufbeleg/Kassenbon), dass er das Musikstück inkl. Lizenz ordentlich erworben hat!

Liegt irgendwo die Original CD in der Ecke herum, sollte das als Eigentumsnachweis ausreichen, auch wenn kein Kaufbeleg mehr vorhanden ist.

Das Recht, eine Kopie auf den Firmenserver zu ziehen, ist damit allerdings nicht erworben worden.

 

In USA ist inzwischen sogar der (private) Weiterverkauf verboten, weil das Recht dafür mit dem Kauf des Musikstückes nicht erworben worden ist, sondern nur das Recht, die Musik zu hören. Die CD selbst wird dort lediglich als Trägermaterial für das urheberrechtliche Stück angesehen. Inzwischen wird dieser (private) Verkauf (wenn verfolgt) dort sogar unter Strafe gestellt!

 

Soweit ist es in Deutschland aber noch nicht...

 

Im Zweifel muss ein Kinobetreiber in Deutschland also nachweisen, wann/wie/von wem er die Musikstücke und die damit einhergehenden Rechte erworben hat, diese öffentlich zu spielen/senden/vorzuführen.

Mir ist aber noch kein Fall bekannt, bei dem dieser Nachweis mal eingefordert worden ist.

Nur würde es mich nicht wundern, wenn die finanzell stark gebeutelte Musikindustrie in Deutschland nicht auch noch auf diesen "Trichter" kommt.

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