Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Genial, aber ist das nicht gefährlich für den Luftverkehr etc.? Die Infos sind auch ein wenig knapp und 25 $ sind zuviel für das komplette Video. Kann das mal jemand in Deutschland bei heiterem Wetter machen? :-)

Geschrieben

Schade, dass die Akkus 2 Min. vor der Landung aufgegeben haben. Aber ein Federwerk hätte wohl kaum länger gehalten :)

Und leider sind die Kamerabewegungen echt heftig. Mehr Kontrolle hat man, wenn man http://www.clusterballoon.com/ nachmacht... aber da kommt man dann wohl nicht ganz so hoch.

 

Es gibt Armbanduhren, die sich durch Handgelenksbewegung automatisch aufziehen. Bei einer Filmkamera wird das aber wohl eher nicht funktionieren, obwohl sie ja dort oben gut durchgeschüttelt wird :-D

 

Eine für mich wesentliche Frage ist, ob sich eine Super8-Kamera in derartiger Höhe vom Erdboden aus auslösen lässt. Genügend "Opfer" habe ich ja :-D Eine richtige Ballonfahrt in einer entsprechenden Kanzel mit 30 Super8-Kassetten bis zum All wäre schöner. Ist vermutlich nicht realisierbar.

Geschrieben

Hallo,

 

meines Erachtens nach ist es in Deutschland verboten, "einfach so" etwas über 30m aufsteigen zu lassen - selbst für Heliumballons braucht man u.a. 'ne Erlaubnis (s. z.B.

http://www.dfs.de/dfs/internet_2008/module/luftsport_und_freizeit/deutsch/luftsport_und_freizeit/massenaufstieg_von_kinderluftballons/index.html

http://www.linx.de/Unternehmen--130467--Evolution+Friendship+GmbH----130467::showsc_66197.html

http://www.bkcelebration.de/allgemeines/skylaternen.pdf

)

 

Interessant wäre es auch 'ne leichte Kamera (Chinon Pocket-8, Fujica P2, ...) an 'nem RC-Heli zu befestigen...

 

Gruß,

Jörg

Geschrieben

Ups, ich habe mal einen Drachen mit Verlängerung auf einem 40 Meter hohen Berg bis zu 100 Meter steigen lassen :-D

 

Jemand hat mal eine K3 in eine Cola-Kiste gebaut und während die K3 lief, wurde sie von ein Hochhaus geworfen.

 

Für 200.000 € kann man sich ins bzw. bis an den Rand des Weltall befördern lassen. Der eigentliche Flug in der Schwerelosigkeit dauert nur sehr kurz, da reicht eine S8-Kassette, um mal die Erdkrümmung zu filmen :-)

Geschrieben

Schade, dass die Akkus 2 Min. vor der Landung aufgegeben haben. Aber ein Federwerk hätte wohl kaum länger gehalten :)

Ach was, das ist doch überhaupt kein Problem!

 

Ich kann an meiner H8 einfach den E-Motor montieren. Der wird direkt an das dazugehörende Steuergerät angeschlossen. Dieses benötigt zwar Netzspannung (in meinem Fall 110V), doch die kann man unterwegs aus einem Spannungswandler erzeugen. Der muss wiederum nur mit kräftigen 12V gespeist werden. Ich setze dafür eine portable Bleibatterie ein. So einfach geht das!

 

Ähm ... erwähnte ich eben die Bleibatterie? ... Nun ja ... wenn ich so etwas darüber nachdenke ... vielleicht ist dieses Equipment doch nicht optimal für das beschriebene Anwendungsszenario geeignet ... ;-)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Filmvorführer.de mit Werbung, externen Inhalten und Cookies nutzen

  I accept

Filmvorfuehrer.de, die Forenmitglieder und Partner nutzen eingebettete Skripte und Cookies, um die Seite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, sowie zur Ausspielung von externen Inhalten (z.B. youtube, Vimeo, Twitter,..) und Anzeigen.

Die Verarbeitungszwecke im Einzelnen sind:

  • Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
  • Datenübermittlung an Partner, auch n Länder ausserhalb der EU (Drittstaatentransfer)
  • Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen
Durch das Klicken des „Zustimmen“-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für diese Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu. Darüber hinaus willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden. Weiterführende Details finden Sie in unserer  Datenschutzerklärung, die am Ende jeder Seite verlinkt sind. Die Zustimmung kann jederzeit durch Löschen des entsprechenden Cookies widerrufen werden.