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Geschrieben

Der absolute Wahnsinn. Mit der Betonung auf "Wahn".

Der zeite verlinkte Artikel fasst wunderbar zusammen, wie bescheuert das ganze ist. Ich sehe zwar durchaus einen sinnvollen Hintergrund in dem Gesetz, aber die Art der Umsetzung ist einfach völlig unakzeptabel, eben weil es (bisher) keine gescheite Form der Umsetzung gibt.

"Wir haben zwar keine Lösung, aber wir bewundern das Problem"...

 

Da die meisten Kinos auf ihren Webseiten nun mal die gezeigten Filme bewerben, wird das zwangsläufig problematisch. Fragt sich nur, wo dort die Grenze verläuft: Führt allein schon der Hinweis "SAW 3D heute um 20:15h" zu einer Kennzeichnung ab 18, oder bringt erst der Einbau des Trailers Probleme mit sich? Wie sieht es mit Verlinkungen auf die Webseite des Filmes aus? Per Gesetz müsste ja der Betreiber der anderen Webseite dafür Sorgen tragen, dass kein Jüngling Zugriff hat.

 

Wie sagt der Amerikaner gerne: BULLSHIT! (<-- böses Wort, diesen Thread bitte mit "ab 18" kennzeichnen und nur ab 22h bei Vollmond lesen!)

 

EDIT:

Mir fällt gerade auf, dass es das Thema schon mal in ähnlicher Form gab:

http://www.filmvorfuehrer.de/topic/8822-jugendschutzbeauftragten-fur-website/

Geschrieben

Ich gehe mal davon aus, dass landesweit bekannte Abmahnanwälte bereits in den Startlöchern stehen und ab 01. Januar 2011 bundesweit absahnen werden :angry:

 

Wie handhaben das eigentlich unsere Moderatoren bei dieser Website?

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