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Notbeleuchtung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,,

In unserem Kino müssen laut TÜV alle Batterieleuchten mit Taschenlampenbirne gegen Notleuchten mit Akku und Leuchtstofflampe ausgetauscht werden. Wer kann mir einen günstigen Lieferanten nennen..??

Danke...T

Geschrieben

Hat der TÜV diese Maßnahme auch begründet? Was ist mit Bestandsschutz?

 

- Carsten

Na ja, oft hört der Bestandsschutz bei der Sicherheit auf. Ist auch besser so. Taschenlampenbirnen und handelsübliche Batterien im Notlicht, von wann soll das sein, 1952? Irgendwann ist dann auch mal gut, vor allem, wenn es um die Publikumssicherheit geht.

Geschrieben

An dieser Stelle eine Frage:

Es gibt Notausgangsschilder, die dauerhaft leuchten und solche, die bei Normalbetrieb dunkel sind und sich erst bei Stromausfall per Akku einschalten.

Für ein Kino wären letztere auf jeden Fall die angebrachten (ich spreche von Logik, nicht vom Gesetzestext - das sind zwei verschiedene Welten), aber dennoch sieht man jede Menge Kino-Neubauten, in denen rechts und links der Leinwand während der gesamten Vorstellung zwei Piktogrammleuchten schön nervig die Leinwand erhellen. Kann mir das jemand erläutern?

Geschrieben

Na ja, oft hört der Bestandsschutz bei der Sicherheit auf. Ist auch besser so. Taschenlampenbirnen und handelsübliche Batterien im Notlicht, von wann soll das sein, 1952? Irgendwann ist dann auch mal gut, vor allem, wenn es um die Publikumssicherheit geht.

 

Die Taschenlampenbirnen bringen nicht die geforderte Lichtstärke von 1 Lux, von den 20 Jahre alten NiCd Akkus ganz zu schweigen. darum die Umstellung auf Leuchstofflampen mit 8 Watt .

Geschrieben

Bei einer früheren Kinoerweiterung eines Altbau gab es 2 Möglichkeiten. Eine komplette, neue und Leistungsstärkere Anlage mit hohen Umbaukosten oder als Billiglösung die unabhängigen Batterie-Einzelleuchten. Man hat sich für die zweite Billiglösung entschieden. Die Rechnung kommt dann natürlich nach 10 Jahren, wenn diese Lampen alle verschlissen sind und nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprechen.

Geschrieben

dennoch sieht man jede Menge Kino-Neubauten, in denen rechts und links der Leinwand während der gesamten Vorstellung zwei Piktogrammleuchten schön nervig die Leinwand erhellen. Kann mir das jemand erläutern?

 

Das sollte man beim Bau halt schon berücksichtigen und nicht ganz so nah an die Leinwand, bzw dann Schilder nehmen, die nicht so übermäßig in alle Richtungen strahlen.

 

Fakt ist ja aber wohl, daß eine Fluchttür markiert sein muß und eine Notfallsituation ja nicht immer zwangsläufig mit Stromausfall einhergehen muß. Deswegen leuchtet das Piktogramm eben immer, weil es ja nicht weiß, wann eine Notfallsituation vorliegt ... genauso wie die Stufenbeleuchtung in einem dunklen Saal halt einfach immer brennt.

Geschrieben
Na ja, oft hört der Bestandsschutz bei der Sicherheit auf. Ist auch besser so. Taschenlampenbirnen und handelsübliche Batterien im Notlicht, von wann soll das sein, 1952? Irgendwann ist dann auch mal gut, vor allem, wenn es um die Publikumssicherheit geht.
Von handelsüblichen Batterien ist nirgendwo zu lesen. Für mich sieht das so aus, als ob eine Zentralbatterieanlage ausgetauscht werden soll. Und dass Tamara von Taschenlampenbirnen und nicht von Fadenlampen schreibt, ist in diesem Forum verzeihlich, so genau nimmt man es hier mit den Begriffen nicht. Schließlich wird auch häufig eine Lein- statt einer Bildwand erwähnt.
Geschrieben
Die Taschenlampenbirnen bringen nicht die geforderte Lichtstärke von 1 Lux, von den 20 Jahre alten NiCd Akkus ganz zu schweigen. darum die Umstellung auf Leuchstofflampen mit 8 Watt.
Wenn NiCd Akkus verbaut wurden, ist die Anlage eigentlich noch nicht so alt.

Beim Umbau auf dezentrale Batterieleuchten ist darauf zu achten, dass nicht nur die Ausgänge, sondern auch die Fluchtwege möglichst gleichmäßig mit mindestens 1 Lux beleuchtet werden müssen. Da können, wenn es um gleichmäßige Beleuchtung geht, die L-Lampen manchmal stören.

Geschrieben

Na ja, oft hört der Bestandsschutz bei der Sicherheit auf. Ist auch besser so. Taschenlampenbirnen und handelsübliche Batterien im Notlicht, von wann soll das sein, 1952? Irgendwann ist dann auch mal gut, vor allem, wenn es um die Publikumssicherheit geht.

 

 

Was meint 'Taschenlampenbirnen' und 'Batterieleuchten' denn konkret, hat jemand sowas mal gesehen? So wie Brillo das beschreibt würde ich da den Bestandsschutz auch hintenanstellen. Aber unsere 24V Notebeleuchtungsanlage könnte man laienhaft genauso beschreiben. Nur sind es natürlich nicht wirklich Taschenlampenbirnen, und keine Mignonzellen sondern 12V Akkumulatoren.

 

 

- Carsten

Geschrieben

An dieser Stelle eine Frage:

Es gibt Notausgangsschilder, die dauerhaft leuchten und solche, die bei Normalbetrieb dunkel sind und sich erst bei Stromausfall per Akku einschalten.

Für ein Kino wären letztere auf jeden Fall die angebrachten (ich spreche von Logik, nicht vom Gesetzestext - das sind zwei verschiedene Welten), aber dennoch sieht man jede Menge Kino-Neubauten, in denen rechts und links der Leinwand während der gesamten Vorstellung zwei Piktogrammleuchten schön nervig die Leinwand erhellen. Kann mir das jemand erläutern?

 

Meiner Auffassung nach darf es keine Notausgangsleuchten geben, die sich nur bei einem Stromausfall einschalten - nur solche, die sich ZUSÄTZLICH bei einem Stromausfall einschalten. Man darf sich bei einem Notfall ja nicht drauf verlassen, dass der Strom ausfällt. Die Dinger müssen auch im Normalfall brennen.

 

 

Die Unsitte, kalt-grelle Leuchtstoff-Standardnotleuchten vorne links und rechts neben die Leinwand zu hängen, ist allerdings wirklich an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Ich hatte das ja letztes Jahr bei meiner 'Avatar-Kritik' im Kino Schlosspassage Bensberg schon erwähnt. Das Dumme daran ist: Wenn solche Schrottdinger mal hängen, ist da nie mehr was dran zu ändern. Das muss man von vorneherein bekämpfen. So ein Kino kann in allen anderen Aspekten vorbildlich sein - mit solchen Notausgangsleuchten ist es bei mir für alle Zeiten unten durch.

 

 

Unser Freund CD hier im Forum arbeitet in einem kleinen alten Kino, dessen Besitzer absichtlich ein paar Stühle rausgerupft hat, um unter die Versammlungsstättenverordnung zu rutschen. Ob das jetzt draran liegt, oder auch nur Bestandsschutz ist - der kommt mit ein paar tiefroten bordellartigen Wandfunzeln aus. Herrlich. Wie im U-Boot auf Kampfstation.

 

Mir sind selbst unsere 50er Jahre Soffittenlampen oft noch zu grell. Oft lässt sich da aber ohne Beeinträchtigung der Sicherheit was dran tun, denn die geforderte Helligkeit ist in der Regel nicht die, die man bei normaler Draufsicht auf die Lampen haben muss. Ich habe da schon reichlich dran gedämpft und ausgeglichen.

 

Seit 10-15 Jahren sind ja Available-Light Ausleuchtungen bei Filmen sehr üblich. Sprich, sehr duster, hohe Kontraste, suppig, heftige, kaum aufgehellte Schatten. Das ist mit der falschen Notbeleuchtung echt ein Graus.

 

 

- Carsten

Geschrieben

Carsten, bei einer Zentralbatterieanlage kannst du bei den Notausgangsleuchten teilweise zwei Helligkeitsstufen wählen, da nervt das Licht dann nicht. ähnliche hab ich auch schon bei LED Akkuleuchten gesehen, ein Poti drin zur Helligkeitseinstellung bei Netzbetrieb.

Jens

Geschrieben

Von handelsüblichen Batterien ist nirgendwo zu lesen. Für mich sieht das so aus, als ob eine Zentralbatterieanlage ausgetauscht werden soll. Und dass Tamara von Taschenlampenbirnen und nicht von Fadenlampen schreibt, ist in diesem Forum verzeihlich, so genau nimmt man es hier mit den Begriffen nicht. Schließlich wird auch häufig eine Lein- statt einer Bildwand erwähnt.

 

 

Nur mal so, als Vorankündigung: Bei den Filmfestspielen in diesem Jahr wird für die S3D- Projektion Dolby verwendet.

 

Manchmal ist das hier wie im Kindergarten. :rolleyes:

 

Da gibt es Leute, die verlangen von anderen absolute Präzision und selbst schreiben sie von den Filmfestspielen statt von den Berliner Filmfestspielen. :rolleyes:

 

Ob sich @Tomcat schon einmal überlegt hat, weshalb das Filmecho für besucherstarke Filme nicht die goldene Bildwand verleiht? :rolleyes:

Da sollte er sich dringend mal beschweren.

 

Googelt man nach den beiden Begriffen LEINWAND und KINO, landet man vorrangig beim von @Tomcat gerne als Quelle verwendeten WIKIPEDIA

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Kino

 

Ich empfehle dort mal nach den Begriffen BILDWAND und LEINWAND zu suchen. Für welchen Begriff gibt es wohl mehr Treffer? :rolleyes:

 

Sorry, aber wer ständig andere belehrt, muß mal selbst belehrt werden!

Geschrieben

Ja, kenne die Dinger, aber diese Notausgangsleuchten sind ja auch nur die halbe Miete. Und die geforderten Grundhelligkeiten müssen die ja auch runtergeregelt erreichen. Richtung Leinwand müsste sowas schattiert werden - am besten baut man solche Lampen gleich zum Publikum gewinkelt ein. Diese Standarddinger werden halt gerne genommen, weil man sie an jeder Ecke für kleines Geld kriegt und sie gleich 'amtlich' aussehen. Wenn es mal hängt, wird jeder Versuch der Korrektur mit 'Nö, Sicherheitsauflagen' abgebügelt.

 

Aber man investiert lieber 5stellige Summen in bunte LED-Beleuchtung auf den Toiletten.

 

Kennt jemand Anbieter von anderen 24V Leuchten zur Gang/Stufenbeleuchtung? Also keine Piktogrammleuchten.

 

- Carsten

Geschrieben
... Wenn NiCd Akkus verbaut wurden, ist die Anlage eigentlich noch nicht so alt. ..

Zurück zum Thema. Ich mußte vor knapp zwei Jahren auch meine NiCd Akkus Baujahr 1973 erneuern. Bei einer gutaussehenden Dame kann man bei 37 Jahren durchaus von "noch nicht so alt" reden. 37 Jahre alte Akkus sind aber extrem alt.

 

Wie ich feststellen mußte, ist es wichtig, eine kompetenten Partner zu haben. Dies war in meinem Fall

http://www.hsu-notlichtwelt.de/

 

Das erste Angebot eines örtlichen Elektrikers lag beim dreifachen Preis, den ich dann letztlich bei HSU bezahlt habe.

Geschrieben

Komm EIX, das waren offene Nicd-Akkus, die leben eigentlich ewig. Schade drum. oder hatten deinen nicht mehr die geforderte Kapazität?

Jens

Geschrieben
Ich empfehle dort mal nach den Begriffen BILDWAND und LEINWAND zu suchen. Für welchen Begriff gibt es wohl mehr Treffer? :rolleyes:

Ich tue mich immer etwas schwer, wenn jemand nicht über die Sache, sondern über die Menge argumentiert: "Weil viele es machen, ist es richtig." Der Wahrheitsgehalt der Boulevardpresse steigt nicht, nur weil diese die größte Auflage hat.

Daher nur in Stichworten:

 

Filmfestpiele:

Hier habe ich einen Teil der offiziellen Bezeichnung genommen, um nicht die unsägliche Verballhornung "Berlinale" zu verwenden. Dabei ist "Filmfestpiele" ein Teil der offiziellen Bezeichnung. "Berliner Filmfestpiele" jedoch nicht.

 

Bildwand:

Die vom Filmecho verliehene "Goldene Leinwand" bezeichnet eine Kunstwerk.

"Bildwand" (mit diversen Untergruppierungen) bezeichnet einen Gegenstand mit definierten Eigenschaften. (Für EX verdeutlicht: Auf das Objekt vom FilmEcho wird kein Bild projiziert.)

 

Wikipedia:

Nur weil es in Wikipedia steht, muss es nicht falsch sein. In dem von EX erwähnten Beispiel wurde von Brillo nur bemängelt, dass die Aussage in Wikipedia stand. Inhaltlich kam nichts.

 

Kindergarten:

Vielleicht habe ich ja was falsch verstanden, aber ich betrachte dieses Forum als Erfahrungs- Wissensaustausch. Wenn in diesem Umfeld Tatsachenbehauptungen als Belehrungen aufgefasst werden, verwundert es.

"Sorry, aber wer ständig andere belehrt, muß mal selbst belehrt werden!"

Ich belehre Niemand, sondern weise auf verschiedenes hin. Wenn jemand daraus seine Lehren zieht, ist es gut, wenn nicht, auch. Das unterscheidet mich von EX, welcher gezielt mich belehren will. Aber da bin ich resistent: Eine falsche Aussage wird nicht dadurch richtig, dass sie bei Wiki viele Treffer hat.

Geschrieben

Aber wenn Tamara sagt, dass die vor 10 Jahren eingebaut wurden - wieso sind die dann heute nicht mehr zulässig? Nicht, dass ich für sowas ne Lanze brechen will, mir ist schon klar, dass nicht gekoppelte Einzelleuchten problematisch sind, aber wenn der TÜV das vor 10 Jahren akzeptiert hat, warum dann heute nicht mehr?

 

- Carsten

Geschrieben

Komm EIX, das waren offene Nicd-Akkus, die leben eigentlich ewig. Schade drum. oder hatten deinen nicht mehr die geforderte Kapazität?

Jens

Beim letzten Besuch des TÜV machte die Sicherheitsbeleuchtung nach 1,5 Stunden schlapp.

 

Es wäre theoretisch möglich gewesen, einzelne Zellen der Batterieanlage zu tauschen. Davon wurde mir aber abgeraten.

Geschrieben

Es gibt da eine Vorschrift in den Vorschriftenwerken der EU und des VDE, die einen Austausch der NiCd Akkus fordert, und zwar unabhängig von der Nutzung nach, ich meine mich zu erinnern, 3 Jahren. Für den Zweck derartiger Sicherheitsleuchten sind auch immer noch NiCd Akkus zuglassen, die im sonstigen Bereich ja mit Verkaufsverbot aus Gründen der Giftigkeit belegt sind.

 

Tamara erwähnte ja das Alter von 10 Jahren, und vermutlich konnte über die Wartung (Akkutausch) kein Beleg beigebracht werden. Wenn Vorgaben nicht eingehalten werden, erlischt auch der Bestandsschutz. Schließlich ist die Wechselauflage z.B. ein Punkt der ursprünglichen Anbringeerlaubnis gewesen.

 

Generell gilt z.B. für Zentralbatterieanlagen, ein Akkuwechsel nach 10 Jahren, wenn nicht durch regelmäßig durchgeführte Wartungen mit Kapazitätsprotokoll der gute Erhaltungs- und Kapazitätszustand durch Sachkundigenprüfung nachgewiesen wird.

 

Das in Kinos gern zu findende Buch mit Eintragungen wie:

 

31.5.06 Batterie Entladen

01.06.06 Batterie geladen

04.08.06 Batterie geladen

 

erfüllt das nicht.

 

Und dann ist es auch gut, eine helle und den Anforderungenentsprechende Leuchtenanlage zachzurüsten, sie dient der Sicherheit.

 

 

Stefan

Geschrieben

Lieber Stefan

Ich danke dir ganz herzlich für deine konkrete und themabezogene Antwort. Inzwischen habe ich im Netz diverse Lieferanten von Batterieleuchten gefunden. Mich verunsichert nun die ungeheure Vielfalt der Angebote. Da weiß ich gar nicht, was ich davon kaufen soll. Besser wäre ein Ladengeschäft, in dem die Leuchten ausgestellt sind. Mit einem Preis von 190€ pro Stück sind die Leuchten nicht gerade billig.

T.

Geschrieben

Hallo Tamara,

 

ich kenne die Art Leuchten, die ihr da habt. Die Beschreibung "Taschenlampenbirne" trifft das Leuchtmittel ganz gut, denn es ist tatsöchlich so eine 4,5 V Mini E 10 Glühlampe verbaut, die früher auch in Taschenlampen saß. Einer der Hersteller hieß CEAG, die so etwas auch heute noch herstellen, allerdings nicht im "Fielmann" Preissegment.

Welche Type ihr jetzt braucht, das ist schwer zu sagen, und wie die Anlage auszusehen hat, das müßte der geltenden Nachfolgeeuronorm der VDE 0108 entnommen werden.

Ein Kollege hatte da mal einen umfangreichen Vortrag ausgearbeitet, der die Gegenüberstellung alte Norm - Neue Euronorm beinhaltete. Da waren einige Vereinfachungendrin, aber auch einige neue Kinken.

Nur ohne genauere Objektkenntnis ist da nicht viel zu machen.

 

Ladengeschäfte mit Ausstellung heißen in diesem Falle wohl eher Fachmessen der Gebäudetechnik, denn "auf Lager" hat heute niemand mehr etwas, und wenn dann nur eine "gängige Typenauswahl", die nicht unbedingt das kinogeeignete Modell beinhaltet. Und ich verstehe auch das Problem, mit den Netzabbildungen kann man noch nicht einmal die äußere Größe halbwegs korrekt vergleichen, geschweige denn die Lichtkegel und Verteilungen.

 

Grüße

 

Stefan

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